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Brief vom 23. April 2015

Mir war ein Fehler unterlaufen. Sie gehören nicht zur Halbenrain-, sondern zur Horgau-Gruppe.

Hier die für Sie zutreffenden Passagen aus dem Benachrichtigungstext.


Aufgrund der amtlich festgehaltenen Vaterschaft werden Sie der Horgauer Gruppe zugerechnet. Ich selbst war mit der Schwester Ihres Vaters in der Nähe von Horgau verheiratet, meine Kinder sind also mütterlicherseits Ihre Verwandten. Ich heiße Sie herzlich willkommen. Horgau ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Augsburg.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie wegen der bevorstehenden Erbauseinandersetzungen vollständig nach links übernommen werden. Ein wichtiger Grund liegt darin, dass Ihnen die Rechte Polizei sonst gar nicht gestatten würde, in eine Erbschaft einzutreten oder man würde Ihnen zugesprochene Erbteile sofort wieder wegnehmen. Die Rechte Polizei wehrt sich jetzt schon erbittert gegen eine Wiederaufnahme des Nachlassverfahrens.

Im Gebiet von Horgau sind bisher 132 Kinder betroffen, 131 Mädchen und ein Junge, mit einer Ausnahme sind alle inzwischen volljährig. Im Fall Horgau lebt der gemeinsame Vater aber noch, hier läuft es auf eine Sicherung der Erbanteile für die unehelichen Kinder hinaus.

Siehe dazu auch folgenden Artikel:
http://moac06.twoday.net/stories/kandidatinnenschwestern
Artikel 12: Abstammung


Mit herzlichen Grüßen

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