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Text vom 13. März 2014

In dem nachfolgenden Text im blauen Rahmen werden drei Gruppen aufgeführt, bei denen es um die Sicherung von Erbansprüchen geht. Aufgrund der amtlich festgehaltenen Vaterschaft werden Sie der Horgauer Gruppe zugerechnet. Ich selbst war mit der Schwester Ihres Vaters in der Nähe von Horgau verheiratet, meine Kinder sind also mütterlicherseits Ihre Verwandten. Ich heiße Sie herzlich willkommen. Horgau ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Augsburg.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie wegen der bevorstehenden Erbauseinandersetzungen vollständig nach links übernommen werden. Ein wichtiger Grund liegt darin, dass Ihnen die Rechte Polizei sonst gar nicht gestatten würde, in eine Erbschaft einzutreten oder man würde Ihnen zugesprochene Erbteile sofort wieder wegnehmen. Die Rechte Polizei wehrt sich jetzt schon erbittert gegen eine Wiederaufnahme des Nachlassverfahrens.

Siehe dazu auch folgenden Artikel:
http://moac06.twoday.net/stories/kandidatinnenschwestern
Artikel 12: Abstammung

Ich liefere bei dieser Gelegenheit immer einen Standard-Text aus, er steht nachfolgend im blauen Rahmen.

Zu den Routineaufgaben von Sicherheitsbehörden gehören die Überwachung und der Schutz benachteiligter Kinder. Bei Erbauseinandersetzungen wird von Amts wegen ein Auge darauf geworfen, ob eventuell vorhandene uneheliche Kinder dabei zu ihrem Recht kommen.
Zur Sicherstellung der Rechte von Kindern bei Erbvorgängen sind Sicherheitsbehörden amtlicherseits verpflichtet, daher werden die hier beschriebenen Fälle in der nächsten Zeit neu aufgenommen.

In den hier vorliegenden Fällen geht es um drei Erbschaftsangelegenheiten, eine in Halbenrain in der Steiermark angesiedelt, eine in der Nähe von Gleisdorf, und die dritte in Horgau, im westlichen Landkreis von Augsburg.

Im Gebiet von Halbenrain sind derzeit 532 Abkömmlinge betroffen, davon 510 Mädchen und 22 Jungen, alle inzwischen erwachsen.

Im Gebiet von Horgau sind bisher 118 Kinder betroffen, 117 Mädchen und ein Junge, mit einer Ausnahme sind alle inzwischen volljährig. Im Fall Horgau lebt der gemeinsame Vater aber noch, hier läuft es auf eine Sicherung der Erbanteile für die unehelichen Kinder hinaus.

Im Gebiet von Gleisdorf sind bisher acht Kinder betroffen, acht Töchter.
Im Gleisdorfer Fall ist der Vater Ende 2007 verstorben, auch hier geht es um eine Sicherung von Erbanteilen.



Mit herzlichen Grüßen

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