kriesch
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Text vom 12. September 2012
Transfer
Sie sind für einen vollständigen Wechsel auf die linke Seite vorgesehen. Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter der Adresse
MOAC.TWODAY.NET
und dort in „Gesamtvorhaben/Transfer POW“.
Unter „Gesamtvorhaben/Transfer POW“ ist dann am Ende des Textes ein Grundprogramm beschrieben, das nochmals auf die wesentlichen Punkte verweist.
Geiseln
Zudem ist in Ihrem Fall bei der für Sie zuständigen Rechten Polizei eine Stellung von Geiseln angefordert worden. Die Geiseln selbst sind stets Angehörige der Rechten Polizei.
Verschwinden
Wird Ihnen im Verlauf des Transfers ein Verschwinden oder ein Abräumen angetragen, steckt regelmäßig nicht die linke Seite, sondern die Rechte Polizei dahinter. Um direkte Zusammenstöße mit der linken Seite zu vermeiden, wählt die Rechte Polizei häufig diesen vermeintlichen Ausweg. Wer aber gehen muss oder wer in ein Abräumen kommt, das wird ausschließlich auf der linken Seite entschieden. Transferkandidaten sind davon aber immer ausgenommen, Transfer und Verschwinden gleichzeitig wären unsinnig.
Schmerzen
Die rechte Seite hat keine Möglichkeit mehr für Schmerzzuweisungen, sie werden aber regelmäßig von der Rechten Polizei vorgetäuscht.
Kommen Schmerzen von der linken Seite, dann bleiben Sie bitte auf Landekurs Richtung linke Seite. Bitte den Rechten nicht mehr gehorchen, keine Rechtsaufträge mehr annehmen, nicht selbstständig für die rechte Seite tätig werden und der linken Seite folgen.
Abstammung
Der Anlass für eine Übernahme auf die linke Seite wird im nachfolgenden Abschnitt dargestellt.
Zu den Routineaufgaben von Sicherheitsbehörden gehören die Überwachung und der Schutz benachteiligter Kinder. Bei Erbauseinandersetzungen wird von Amts wegen ein Auge darauf geworfen, ob eventuell vorhandene uneheliche Kinder dabei zu ihrem Recht kommen.
In den hier vorliegenden Fällen geht es um zwei Erbschaftsangelegenheiten, eine in Halbenrain in der Steiermark angesiedelt, die andere in Horgau, im westlichen Landkreis von Augsburg.
Im Gebiet von Halbenrain sind siebzehn Abkömmlinge betroffen, fünfzehn Töchter und zwei Söhne, alle inzwischen erwachsen. Auch die drei ehelichen Töchter der Familie sind nicht ausreichend bedacht worden, daher müssen sie ebenfalls in ein neues Verfahren einbezogen werden.
Der Halbenrainer Fall hängt zusammen mit dem Tod des allen Kindern gemeinsamen Vaters im Jahre 1980.
Im Gebiet von Horgau sind sieben Kinder betroffen, sechs Töchter und ein Sohn, inzwischen ebenfalls alle erwachsen.
Im Fall Horgau lebt der gemeinsame Vater aber noch, hier läuft es auf eine Sicherung der Erbanteile für die unehelichen Kinder hinaus.
Sie selbst werden der Halbenrainer Gruppe zugerechnet.
Zur Sicherstellung der Rechte von Kindern bei Erbvorgängen aber sind Sicherheitsbehörden amtlicherseits verpflichtet, daher werden die zwei Fälle in der nächsten Zeit neu aufgenommen und an beiden Orten beim zuständigen Gericht zur Klage gebracht.
Mit freundlichen Grüßen