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Text vom 28. Mai 2013
Das war eine Überraschung für mich, du bist meine Nichte und die Cousine meiner Kinder. Aber ich habe mich gefreut.
In dem nachfolgenden Text im blauen Rahmen werden drei Gruppen aufgeführt, bei denen es um die Sicherung von Erbansprüchen geht. Aufgrund der amtlich festgehaltenen Vaterschaft wirst du der Horgauer Gruppe zugerechnet. Ich selbst war bekanntermaßen mit der Schwester deines Vaters in der Nähe von Horgau verheiratet, meine Kinder sind also mütterlicherseits deine Verwandten.
Bitte beachte auch, dass du wegen der bevorstehenden Erbauseinandersetzungen vollständig nach links übernommen wirst. Ein wichtiger Grund liegt darin, dass dir die Rechte Polizei sonst gar nicht gestatten würde, in eine Erbschaft einzutreten oder man würde dir zugesprochene Erbteile sofort wieder wegnehmen. Die Rechte Polizei wehrt sich jetzt schon erbittert gegen die Aufnahme eines Nachlassverfahrens.
Ich liefere bei dieser Gelegenheit immer einen Standard-Text aus, der zeigen soll, weshalb wir miteinander bekannt gemacht wurden. Er steht nachfolgend im blauen Rahmen.
Zu den Routineaufgaben von Sicherheitsbehörden gehören die Überwachung und der Schutz benachteiligter Kinder. Bei Erbauseinandersetzungen wird von Amts wegen ein Auge darauf geworfen, ob eventuell vorhandene uneheliche Kinder dabei zu ihrem Recht kommen.
Zur Sicherstellung der Rechte von Kindern bei Erbvorgängen sind Sicherheitsbehörden amtlicherseits verpflichtet, daher werden die hier beschriebenen Fälle in der nächsten Zeit neu aufgenommen und bei den zuständigen Gerichten zur Behandlung gebracht.
In den hier vorliegenden Fällen geht es um drei Erbschaftsangelegenheiten, eine in Halbenrain in der Steiermark angesiedelt, eine in der Nähe von Gleisdorf, und die dritte in Horgau, im westlichen Landkreis von Augsburg.
Im Gebiet von Halbenrain sind derzeit hundertsechszehn Abkömmlinge betroffen, davon hundertsieben Mädchen und neun Jungen, alle inzwischen erwachsen. Auch die ehelichen Töchter der Familie sind nicht ausreichend bedacht worden, daher müssen sie ebenfalls in ein neues Verfahren einbezogen werden.
Der Halbenrainer Fall hängt zusammen mit dem Tod des allen Kindern gemeinsamen Vaters zwischen 1980 und 1985. Ich selbst gehöre auch zur Halbenrainer Gruppe.
Im Gebiet von Horgau sind bisher einundzwanzig Kinder betroffen, zwanzig Mädchen und ein Junge, mit einer Ausnahme sind alle inzwischen volljährig. Im Fall Horgau lebt der gemeinsame Vater aber noch, hier läuft es auf eine Sicherung der Erbanteile für die unehelichen Kinder hinaus.
Im Gebiet von Gleisdorf sind bisher fünf Kinder betroffen, fünf Töchter.
Im Gleisdorfer Fall ist der Vater Ende 2007 verstorben, auch hier geht es um eine Sicherung von Erbanteilen.
Mit herzlichen Grüßen