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Text vom 18. Mai 2013

Wir sind Halbgeschwister, wir haben den Vater aus Halbenrain gemeinsam und ich habe mich darüber sehr gefreut. So heiße ich Sie herzlich willkommen in der Schar der zahlreichen Abkömmlinge. Sie selbst werden somit ebenfalls der Halbenrainer Gruppe zugerechnet.
Ich hoffe, dass wir mal irgendwo reden können, aber die Rechte Polizei läuft Sturm gegen das Einsammeln der Schwestern, es geht um erhebliche Beträge, es mag anfangs etwas schwierig werden. Es hängt auch damit zusammen, dass Sie von der Sicherheit als Tochter unseres Vaters nun vollständig nach links übernommen werden. Eine Anmerkung zu Ihrer Reaktion gestern: Es wird alles nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird.

Wenn Sie Fragen haben, verwenden Sie bitte Facebook. Ich kann Sie künftig jederzeit über Internet erreichen, aber die Rechte Polizei wird Ihnen selbst nicht gestatten, Texte zu schreiben. Verwenden Sie stattdessen Bilder oder Fotos. Schicken sie mir dann eine Nachricht mit Ihrer Facebook-Adresse, ich kann mir dann die Bilder ansehen. Haben Sie auch damit Schwierigkeiten, sprechen Sie über Handy-Text (SMS-Text ohne Abschicken) die linke Seite darauf an. Was ich aber in Ihrer Facebook unbedingt brauche, sind die letzten drei Buchstaben der Internetadresse, unter der Sie benachrichtigt worden sind. Da Sie nicht über Facebook zum Transfer angemeldet wurden, weiß ich sonst nicht nicht, wer Sie sind. Wenn die Rechte Polizei auch dabei Geschrei macht, melden Sie sich bitte ebenfalls bei der linken Seite.

Ich liefere bei dieser Gelegenheit immer einen Standard-Text aus, der zeigen soll, weshalb wir miteinander bekannt gemacht wurden. Er steht nachfolgend im blauen Rahmen.

Zu den Routineaufgaben von Sicherheitsbehörden gehören die Überwachung und der Schutz benachteiligter Kinder. Bei Erbauseinandersetzungen wird von Amts wegen ein Auge darauf geworfen, ob eventuell vorhandene uneheliche Kinder dabei zu ihrem Recht kommen.
Zur Sicherstellung der Rechte von Kindern bei Erbvorgängen sind Sicherheitsbehörden amtlicherseits verpflichtet, daher werden die hier beschriebenen Fälle in der nächsten Zeit neu aufgenommen und bei den zuständigen Gerichten zur Behandlung gebracht.

In den hier vorliegenden Fällen geht es um drei Erbschaftsangelegenheiten, eine in Halbenrain in der Steiermark angesiedelt, eine in der Nähe von Gleisdorf, und die dritte in Horgau, im westlichen Landkreis von Augsburg.

Im Gebiet von Halbenrain sind derzeit dreiundneunzig Abkömmlinge betroffen, davon vierundachtzig Mädchen und neun Jungen, alle inzwischen erwachsen. Auch die ehelichen Töchter der Familie sind nicht ausreichend bedacht worden, daher müssen sie ebenfalls in ein neues Verfahren einbezogen werden.
Der Halbenrainer Fall hängt zusammen mit dem Tod des allen Kindern gemeinsamen Vaters zwischen 1980 und 1985. Ich selbst gehöre auch zur Halbenrainer Gruppe.

Im Gebiet von Horgau sind bisher zwanzig Kinder betroffen, neunzehn Mädchen und ein Junge, mit einer Ausnahme sind alle inzwischen volljährig. Im Fall Horgau lebt der gemeinsame Vater aber noch, hier läuft es auf eine Sicherung der Erbanteile für die unehelichen Kinder hinaus.

Im Gebiet von Gleisdorf sind bisher vier Kinder betroffen, vier Töchter.
Im Gleisdorfer Fall ist der Vater Ende 2007 verstorben, auch hier geht es um eine Sicherung von Erbanteilen.



Mit herzlichen Grüßen



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