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Text vom 16. Mai 2013

Wir sind Halbgeschwister, wir haben den Vater aus Halbenrain gemeinsam und ich heiße Sie herzlich willkommen in der Schar der zahlreichen Abkömmlinge. Sie selbst werden somit ebenfalls der Halbenrainer Gruppe zugerechnet.

Ich liefere bei dieser Gelegenheit immer einen Standard-Text aus, der zeigen soll, weshalb wir miteinander bekannt gemacht wurden. Er steht nachfolgend im blauen Rahmen.

Zu den Routineaufgaben von Sicherheitsbehörden gehören die Überwachung und der Schutz benachteiligter Kinder. Bei Erbauseinandersetzungen wird von Amts wegen ein Auge darauf geworfen, ob eventuell vorhandene uneheliche Kinder dabei zu ihrem Recht kommen.
Zur Sicherstellung der Rechte von Kindern bei Erbvorgängen sind Sicherheitsbehörden amtlicherseits verpflichtet, daher werden die hier beschriebenen Fälle in der nächsten Zeit neu aufgenommen und bei den zuständigen Gerichten zur Behandlung gebracht.

In den hier vorliegenden Fällen geht es um drei Erbschaftsangelegenheiten, eine in Halbenrain in der Steiermark angesiedelt, eine in der Nähe von Gleisdorf, und die dritte in Horgau, im westlichen Landkreis von Augsburg.

Im Gebiet von Halbenrain sind derzeit dreiundneunzig Abkömmlinge betroffen, davon vierundachtzig Mädchen und neun Jungen, alle inzwischen erwachsen. Auch die ehelichen Töchter der Familie sind nicht ausreichend bedacht worden, daher müssen sie ebenfalls in ein neues Verfahren einbezogen werden.
Der Halbenrainer Fall hängt zusammen mit dem Tod des allen Kindern gemeinsamen Vaters zwischen 1980 und 1985. Ich selbst gehöre auch zur Halbenrainer Gruppe.

Im Gebiet von Horgau sind bisher zwanzig Kinder betroffen, neunzehn Mädchen und ein Junge, mit einer Ausnahme sind alle inzwischen volljährig. Im Fall Horgau lebt der gemeinsame Vater aber noch, hier läuft es auf eine Sicherung der Erbanteile für die unehelichen Kinder hinaus.

Im Gebiet von Gleisdorf sind bisher vier Kinder betroffen, vier Töchter.
Im Gleisdorfer Fall ist der Vater Ende 2007 verstorben, auch hier geht es um eine Sicherung von Erbanteilen.



Mit herzlichen Grüßen



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