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Text vom 18. April 2013


Wir haben uns zwar nur kurz gesehen und ich wusste auch noch nicht genau, was eigentlich los ist, aber Sie sind meine (Halb-)Schwester, wir haben den Vater aus Österreich gemeinsam.

So freue ich mich sehr und heiße Sie herzlich willkommen, ich hoffe, wir finden eine Gelegenheit, mal miteinander zu sprechen.

Zu diesem Anlass versende ich immer einen Standardtext, der verständlich machen soll, warum wir miteinander bekannt gemacht wurden. In den anstehenden Erbauseinandersetzungen geht es um erhebliche Beträge, was dazu führt, dass sich die Rechte Polizei (Miliz) erbittert dagegen wehrt. Hier nun der Text:

Zu den Routineaufgaben von Sicherheitsbehörden gehören die Überwachung und der Schutz benachteiligter Kinder. Bei Erbauseinandersetzungen wird von Amts wegen ein Auge darauf geworfen, ob eventuell vorhandene uneheliche Kinder dabei zu ihrem Recht kommen.
Zur Sicherstellung der Rechte von Kindern bei Erbvorgängen sind Sicherheitsbehörden amtlicherseits verpflichtet, daher werden die hier beschriebenen Fälle in der nächsten Zeit neu aufgenommen und bei den zuständigen Gerichten zur Behandlung gebracht.

In den hier vorliegenden Fällen geht es um drei Erbschaftsangelegenheiten, eine in Halbenrain in der Steiermark angesiedelt, eine in der Nähe von Gleisdorf, und die dritte in Horgau, im westlichen Landkreis von Augsburg.

Im Gebiet von Halbenrain sind bisher fünfzig Abkömmlinge betroffen, dreiundvierzig Mädchen und sieben Jungen, alle inzwischen erwachsen. Auch die vier ehelichen Töchter der Familie sind nicht ausreichend bedacht worden, daher müssen sie ebenfalls in ein neues Verfahren einbezogen werden.
Der Halbenrainer Fall hängt zusammen mit dem Tod des allen Kindern gemeinsamen Vaters um das Jahr 1980. Ich selbst gehöre zur Halbenrainer Gruppe.

Im Gebiet von Horgau sind bisher elf Kinder betroffen, zehn Mädchen und ein Junge, mit Ausnahme eines Mädchens sind inzwischen alle volljährig.
Im Fall Horgau lebt der gemeinsame Vater aber noch, hier läuft es auf eine Sicherung der Erbanteile für die unehelichen Kinder hinaus.

Im Gebiet von Gleisdorf sind bisher drei Kinder betroffen, drei Töchter.
Im Gleisdorfer Fall ist der Vater Ende 2007 verstorben, auch hier geht es um eine Sicherung von Erbanteilen.

Sie selbst werden ebenfalls der Halbenrainer Gruppe zugerechnet.


Mit herzlichen Grüßen



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