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Text vom 18. April 2013
Ich muss mich mal ein wenig bei Ihnen vorstellen, es wird Sie ein bisschen überraschen. Ich habe vier Kinder, inzwischen alle erwachsen. Und diese Kinder sind mit Ihnen verwandt, meine Tochter ist Ihre Cousine und meine drei Söhne sind Ihre Cousins. Das kommt dadurch zustande, dass ich mit der Schwester Ihres Vaters in Augsburg verheiratet war.
Meine Ex gehört zu einem großen Familienverband westlich von Augsburg, womit Sie eine Verwandtschaft im erheblichen Umfang dazugewonnen haben. Es wird sich sicherlich irgendwann eine Gelegenheit bieten, diese Leute kennenzulernen.
Dazu kommt, dass Sie über meine Kinder natürlich auch mit meiner Verwandtschaft verbunden sind. Ich gehöre zur damals erwähnten Halbenrainer Gruppe, die aber inzwischen zahlenmäßig stark zugenommen hat. Fazit: Inzwischen haben Sie eine riesige Verwandtschaft. Ich gebe Ihnen im blauen Rahmen den aktuellen Stand der Dinge, die Zahlen haben sich inzwischen alle geändert.
Zu den Routineaufgaben von Sicherheitsbehörden gehören die Überwachung und der Schutz benachteiligter Kinder. Bei Erbauseinandersetzungen wird von Amts wegen ein Auge darauf geworfen, ob eventuell vorhandene uneheliche Kinder dabei zu ihrem Recht kommen.
Zur Sicherstellung der Rechte von Kindern bei Erbvorgängen sind Sicherheitsbehörden amtlicherseits verpflichtet, daher werden die hier beschriebenen Fälle in der nächsten Zeit neu aufgenommen und bei den zuständigen Gerichten zur Behandlung gebracht.
In den hier vorliegenden Fällen geht es um drei Erbschaftsangelegenheiten, eine in Halbenrain in der Steiermark angesiedelt, eine in der Nähe von Gleisdorf, und die dritte in Horgau, im westlichen Landkreis von Augsburg.
Im Gebiet von Halbenrain sind bisher fünfzig Abkömmlinge betroffen, dreiundvierzig Mädchen und sieben Jungen, alle inzwischen erwachsen. Auch die vier ehelichen Töchter der Familie sind nicht ausreichend bedacht worden, daher müssen sie ebenfalls in ein neues Verfahren einbezogen werden.
Der Halbenrainer Fall hängt zusammen mit dem Tod des allen Kindern gemeinsamen Vaters um das Jahr 1980. Ich selbst gehöre zur Halbenrainer Gruppe.
Im Gebiet von Horgau sind bisher elf Kinder betroffen, zehn Mädchen und ein Junge, mit Ausnahme eines Mädchens sind inzwischen alle volljährig.
Im Fall Horgau lebt der gemeinsame Vater aber noch, hier läuft es auf eine Sicherung der Erbanteile für die unehelichen Kinder hinaus.
Im Gebiet von Gleisdorf sind bisher drei Kinder betroffen, drei Töchter.
Im Gleisdorfer Fall ist der Vater Ende 2007 verstorben, auch hier geht es um eine Sicherung von Erbanteilen.
Mit herzlichen Grüßen