ksb

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Text vom 19. Juni 2014

Aufgrund Ihrer Abstammung sind wir Verwandte, gemäß der amtlich festgehaltenen Vaterschaft werden Sie der Halbenrainer Gruppe zugerechnet. Halbenrain ist eine Marktgemeinde im Südosten des österreichischen Bundeslandes Steiermark im Bezirk Südoststeiermark. Der Umstand freut mich, ich heiße Sie herzlich willkommen und ich hoffe, wir werden eine Gelegenheit bekommen, darüber zu reden. Ich selbst gehöre auch zur Halbenrainer Gruppe.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie wegen der bevorstehenden Erbauseinandersetzungen vollständig nach links übernommen werden. Ein wichtiger Grund liegt darin, dass Ihnen die Rechte Polizei sonst gar nicht gestatten würde, in eine Erbschaft einzutreten oder man würde Ihnen zugesprochene Erbteile sofort wieder wegnehmen. Die Rechte Polizei wehrt sich jetzt schon erbittert gegen eine Wiederaufnahme des Nachlassverfahrens.

Siehe dazu auch folgenden Artikel:
http://moac06.twoday.net/stories/kandidatinnenschwestern
Artikel 12: Abstammung

Ich liefere bei dieser Gelegenheit immer einen Standard-Text aus, er steht nachfolgend im blauen Rahmen.

Zu den Routineaufgaben von Sicherheitsbehörden gehören die Überwachung und der Schutz benachteiligter Kinder. Bei Erbauseinandersetzungen wird von Amts wegen ein Auge darauf geworfen, ob eventuell vorhandene uneheliche Kinder dabei zu ihrem Recht kommen.
Zur Sicherstellung der Rechte von Kindern bei Erbvorgängen sind Sicherheitsbehörden amtlicherseits verpflichtet, daher werden die hier beschriebenen Fälle in der nächsten Zeit neu aufgenommen.

In den hier vorliegenden Fällen geht es um drei Erbschaftsangelegenheiten, eine in Halbenrain in der Steiermark angesiedelt, eine in der Nähe von Gleisdorf, und die dritte in Horgau, im westlichen Landkreis von Augsburg.

Im Gebiet von Halbenrain sind derzeit 653 Abkömmlinge betroffen, davon 631 Mädchen und 22 Jungen, alle inzwischen erwachsen.

Im Gebiet von Horgau sind bisher 121 Kinder betroffen, 120 Mädchen und ein Junge, mit einer Ausnahme sind alle inzwischen volljährig. Im Fall Horgau lebt der gemeinsame Vater aber noch, hier läuft es auf eine Sicherung der Erbanteile für die unehelichen Kinder hinaus.

Im Gebiet von Gleisdorf sind bisher acht Kinder betroffen, acht Töchter.
Im Gleisdorfer Fall ist der Vater Ende 2007 verstorben, auch hier geht es um eine Sicherung von Erbanteilen.



Mit herzlichen Grüßen

ksa

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Text vom 19. Juni 2014

Aufgrund Ihrer Abstammung sind wir Verwandte, gemäß der amtlich festgehaltenen Vaterschaft werden Sie der Halbenrainer Gruppe zugerechnet. Halbenrain ist eine Marktgemeinde im Südosten des österreichischen Bundeslandes Steiermark im Bezirk Südoststeiermark. Der Umstand freut mich, ich heiße Sie herzlich willkommen und ich hoffe, wir werden eine Gelegenheit bekommen, darüber zu reden. Ich selbst gehöre auch zur Halbenrainer Gruppe.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie wegen der bevorstehenden Erbauseinandersetzungen vollständig nach links übernommen werden. Ein wichtiger Grund liegt darin, dass Ihnen die Rechte Polizei sonst gar nicht gestatten würde, in eine Erbschaft einzutreten oder man würde Ihnen zugesprochene Erbteile sofort wieder wegnehmen. Die Rechte Polizei wehrt sich jetzt schon erbittert gegen eine Wiederaufnahme des Nachlassverfahrens.

Siehe dazu auch folgenden Artikel:
http://moac06.twoday.net/stories/kandidatinnenschwestern
Artikel 12: Abstammung

Ich liefere bei dieser Gelegenheit immer einen Standard-Text aus, er steht nachfolgend im blauen Rahmen.

Zu den Routineaufgaben von Sicherheitsbehörden gehören die Überwachung und der Schutz benachteiligter Kinder. Bei Erbauseinandersetzungen wird von Amts wegen ein Auge darauf geworfen, ob eventuell vorhandene uneheliche Kinder dabei zu ihrem Recht kommen.
Zur Sicherstellung der Rechte von Kindern bei Erbvorgängen sind Sicherheitsbehörden amtlicherseits verpflichtet, daher werden die hier beschriebenen Fälle in der nächsten Zeit neu aufgenommen.

In den hier vorliegenden Fällen geht es um drei Erbschaftsangelegenheiten, eine in Halbenrain in der Steiermark angesiedelt, eine in der Nähe von Gleisdorf, und die dritte in Horgau, im westlichen Landkreis von Augsburg.

Im Gebiet von Halbenrain sind derzeit 653 Abkömmlinge betroffen, davon 631 Mädchen und 22 Jungen, alle inzwischen erwachsen.

Im Gebiet von Horgau sind bisher 121 Kinder betroffen, 120 Mädchen und ein Junge, mit einer Ausnahme sind alle inzwischen volljährig. Im Fall Horgau lebt der gemeinsame Vater aber noch, hier läuft es auf eine Sicherung der Erbanteile für die unehelichen Kinder hinaus.

Im Gebiet von Gleisdorf sind bisher acht Kinder betroffen, acht Töchter.
Im Gleisdorfer Fall ist der Vater Ende 2007 verstorben, auch hier geht es um eine Sicherung von Erbanteilen.



Mit herzlichen Grüßen

kpy

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Text vom 19. Juni 2014

Aufgrund Ihrer Abstammung sind wir Verwandte, gemäß der amtlich festgehaltenen Vaterschaft werden Sie der Halbenrainer Gruppe zugerechnet. Halbenrain ist eine Marktgemeinde im Südosten des österreichischen Bundeslandes Steiermark im Bezirk Südoststeiermark. Der Umstand freut mich, ich heiße Sie herzlich willkommen und ich hoffe, wir werden eine Gelegenheit bekommen, darüber zu reden. Ich selbst gehöre auch zur Halbenrainer Gruppe.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie wegen der bevorstehenden Erbauseinandersetzungen vollständig nach links übernommen werden. Ein wichtiger Grund liegt darin, dass Ihnen die Rechte Polizei sonst gar nicht gestatten würde, in eine Erbschaft einzutreten oder man würde Ihnen zugesprochene Erbteile sofort wieder wegnehmen. Die Rechte Polizei wehrt sich jetzt schon erbittert gegen eine Wiederaufnahme des Nachlassverfahrens.

Siehe dazu auch folgenden Artikel:
http://moac06.twoday.net/stories/kandidatinnenschwestern
Artikel 12: Abstammung

Ich liefere bei dieser Gelegenheit immer einen Standard-Text aus, er steht nachfolgend im blauen Rahmen.

Zu den Routineaufgaben von Sicherheitsbehörden gehören die Überwachung und der Schutz benachteiligter Kinder. Bei Erbauseinandersetzungen wird von Amts wegen ein Auge darauf geworfen, ob eventuell vorhandene uneheliche Kinder dabei zu ihrem Recht kommen.
Zur Sicherstellung der Rechte von Kindern bei Erbvorgängen sind Sicherheitsbehörden amtlicherseits verpflichtet, daher werden die hier beschriebenen Fälle in der nächsten Zeit neu aufgenommen.

In den hier vorliegenden Fällen geht es um drei Erbschaftsangelegenheiten, eine in Halbenrain in der Steiermark angesiedelt, eine in der Nähe von Gleisdorf, und die dritte in Horgau, im westlichen Landkreis von Augsburg.

Im Gebiet von Halbenrain sind derzeit 653 Abkömmlinge betroffen, davon 631 Mädchen und 22 Jungen, alle inzwischen erwachsen.

Im Gebiet von Horgau sind bisher 121 Kinder betroffen, 120 Mädchen und ein Junge, mit einer Ausnahme sind alle inzwischen volljährig. Im Fall Horgau lebt der gemeinsame Vater aber noch, hier läuft es auf eine Sicherung der Erbanteile für die unehelichen Kinder hinaus.

Im Gebiet von Gleisdorf sind bisher acht Kinder betroffen, acht Töchter.
Im Gleisdorfer Fall ist der Vater Ende 2007 verstorben, auch hier geht es um eine Sicherung von Erbanteilen.



Mit herzlichen Grüßen

kpx

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Text vom 19. Juni 2014

Aufgrund Ihrer Abstammung sind wir Verwandte, gemäß der amtlich festgehaltenen Vaterschaft werden Sie der Halbenrainer Gruppe zugerechnet. Halbenrain ist eine Marktgemeinde im Südosten des österreichischen Bundeslandes Steiermark im Bezirk Südoststeiermark. Der Umstand freut mich, ich heiße Sie herzlich willkommen und ich hoffe, wir werden eine Gelegenheit bekommen, darüber zu reden. Ich selbst gehöre auch zur Halbenrainer Gruppe.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie wegen der bevorstehenden Erbauseinandersetzungen vollständig nach links übernommen werden. Ein wichtiger Grund liegt darin, dass Ihnen die Rechte Polizei sonst gar nicht gestatten würde, in eine Erbschaft einzutreten oder man würde Ihnen zugesprochene Erbteile sofort wieder wegnehmen. Die Rechte Polizei wehrt sich jetzt schon erbittert gegen eine Wiederaufnahme des Nachlassverfahrens.

Siehe dazu auch folgenden Artikel:
http://moac06.twoday.net/stories/kandidatinnenschwestern
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Zu den Routineaufgaben von Sicherheitsbehörden gehören die Überwachung und der Schutz benachteiligter Kinder. Bei Erbauseinandersetzungen wird von Amts wegen ein Auge darauf geworfen, ob eventuell vorhandene uneheliche Kinder dabei zu ihrem Recht kommen.
Zur Sicherstellung der Rechte von Kindern bei Erbvorgängen sind Sicherheitsbehörden amtlicherseits verpflichtet, daher werden die hier beschriebenen Fälle in der nächsten Zeit neu aufgenommen.

In den hier vorliegenden Fällen geht es um drei Erbschaftsangelegenheiten, eine in Halbenrain in der Steiermark angesiedelt, eine in der Nähe von Gleisdorf, und die dritte in Horgau, im westlichen Landkreis von Augsburg.

Im Gebiet von Halbenrain sind derzeit 653 Abkömmlinge betroffen, davon 631 Mädchen und 22 Jungen, alle inzwischen erwachsen.

Im Gebiet von Horgau sind bisher 121 Kinder betroffen, 120 Mädchen und ein Junge, mit einer Ausnahme sind alle inzwischen volljährig. Im Fall Horgau lebt der gemeinsame Vater aber noch, hier läuft es auf eine Sicherung der Erbanteile für die unehelichen Kinder hinaus.

Im Gebiet von Gleisdorf sind bisher acht Kinder betroffen, acht Töchter.
Im Gleisdorfer Fall ist der Vater Ende 2007 verstorben, auch hier geht es um eine Sicherung von Erbanteilen.



Mit herzlichen Grüßen

kpu

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Aufgrund Ihrer Abstammung sind wir Verwandte, gemäß der amtlich festgehaltenen Vaterschaft werden Sie der Halbenrainer Gruppe zugerechnet. Halbenrain ist eine Marktgemeinde im Südosten des österreichischen Bundeslandes Steiermark im Bezirk Südoststeiermark. Der Umstand freut mich, ich heiße Sie herzlich willkommen und ich hoffe, wir werden eine Gelegenheit bekommen, darüber zu reden. Ich selbst gehöre auch zur Halbenrainer Gruppe.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie wegen der bevorstehenden Erbauseinandersetzungen vollständig nach links übernommen werden. Ein wichtiger Grund liegt darin, dass Ihnen die Rechte Polizei sonst gar nicht gestatten würde, in eine Erbschaft einzutreten oder man würde Ihnen zugesprochene Erbteile sofort wieder wegnehmen. Die Rechte Polizei wehrt sich jetzt schon erbittert gegen eine Wiederaufnahme des Nachlassverfahrens.

Siehe dazu auch folgenden Artikel:
http://moac06.twoday.net/stories/kandidatinnenschwestern
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Zu den Routineaufgaben von Sicherheitsbehörden gehören die Überwachung und der Schutz benachteiligter Kinder. Bei Erbauseinandersetzungen wird von Amts wegen ein Auge darauf geworfen, ob eventuell vorhandene uneheliche Kinder dabei zu ihrem Recht kommen.
Zur Sicherstellung der Rechte von Kindern bei Erbvorgängen sind Sicherheitsbehörden amtlicherseits verpflichtet, daher werden die hier beschriebenen Fälle in der nächsten Zeit neu aufgenommen.

In den hier vorliegenden Fällen geht es um drei Erbschaftsangelegenheiten, eine in Halbenrain in der Steiermark angesiedelt, eine in der Nähe von Gleisdorf, und die dritte in Horgau, im westlichen Landkreis von Augsburg.

Im Gebiet von Halbenrain sind derzeit 653 Abkömmlinge betroffen, davon 631 Mädchen und 22 Jungen, alle inzwischen erwachsen.

Im Gebiet von Horgau sind bisher 121 Kinder betroffen, 120 Mädchen und ein Junge, mit einer Ausnahme sind alle inzwischen volljährig. Im Fall Horgau lebt der gemeinsame Vater aber noch, hier läuft es auf eine Sicherung der Erbanteile für die unehelichen Kinder hinaus.

Im Gebiet von Gleisdorf sind bisher acht Kinder betroffen, acht Töchter.
Im Gleisdorfer Fall ist der Vater Ende 2007 verstorben, auch hier geht es um eine Sicherung von Erbanteilen.



Mit herzlichen Grüßen

kpv

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Aufgrund Ihrer Abstammung sind wir Verwandte, gemäß der amtlich festgehaltenen Vaterschaft werden Sie der Halbenrainer Gruppe zugerechnet. Halbenrain ist eine Marktgemeinde im Südosten des österreichischen Bundeslandes Steiermark im Bezirk Südoststeiermark. Der Umstand freut mich, ich heiße Sie herzlich willkommen und ich hoffe, wir werden eine Gelegenheit bekommen, darüber zu reden. Ich selbst gehöre auch zur Halbenrainer Gruppe.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie wegen der bevorstehenden Erbauseinandersetzungen vollständig nach links übernommen werden. Ein wichtiger Grund liegt darin, dass Ihnen die Rechte Polizei sonst gar nicht gestatten würde, in eine Erbschaft einzutreten oder man würde Ihnen zugesprochene Erbteile sofort wieder wegnehmen. Die Rechte Polizei wehrt sich jetzt schon erbittert gegen eine Wiederaufnahme des Nachlassverfahrens.

Siehe dazu auch folgenden Artikel:
http://moac06.twoday.net/stories/kandidatinnenschwestern
Artikel 12: Abstammung

Ich liefere bei dieser Gelegenheit immer einen Standard-Text aus, er steht nachfolgend im blauen Rahmen.

Zu den Routineaufgaben von Sicherheitsbehörden gehören die Überwachung und der Schutz benachteiligter Kinder. Bei Erbauseinandersetzungen wird von Amts wegen ein Auge darauf geworfen, ob eventuell vorhandene uneheliche Kinder dabei zu ihrem Recht kommen.
Zur Sicherstellung der Rechte von Kindern bei Erbvorgängen sind Sicherheitsbehörden amtlicherseits verpflichtet, daher werden die hier beschriebenen Fälle in der nächsten Zeit neu aufgenommen.

In den hier vorliegenden Fällen geht es um drei Erbschaftsangelegenheiten, eine in Halbenrain in der Steiermark angesiedelt, eine in der Nähe von Gleisdorf, und die dritte in Horgau, im westlichen Landkreis von Augsburg.

Im Gebiet von Halbenrain sind derzeit 653 Abkömmlinge betroffen, davon 631 Mädchen und 22 Jungen, alle inzwischen erwachsen.

Im Gebiet von Horgau sind bisher 121 Kinder betroffen, 120 Mädchen und ein Junge, mit einer Ausnahme sind alle inzwischen volljährig. Im Fall Horgau lebt der gemeinsame Vater aber noch, hier läuft es auf eine Sicherung der Erbanteile für die unehelichen Kinder hinaus.

Im Gebiet von Gleisdorf sind bisher acht Kinder betroffen, acht Töchter.
Im Gleisdorfer Fall ist der Vater Ende 2007 verstorben, auch hier geht es um eine Sicherung von Erbanteilen.



Mit herzlichen Grüßen

kpw

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Aufgrund Ihrer Abstammung sind wir Verwandte, gemäß der amtlich festgehaltenen Vaterschaft werden Sie der Halbenrainer Gruppe zugerechnet. Halbenrain ist eine Marktgemeinde im Südosten des österreichischen Bundeslandes Steiermark im Bezirk Südoststeiermark. Der Umstand freut mich, ich heiße Sie herzlich willkommen und ich hoffe, wir werden eine Gelegenheit bekommen, darüber zu reden. Ich selbst gehöre auch zur Halbenrainer Gruppe.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie wegen der bevorstehenden Erbauseinandersetzungen vollständig nach links übernommen werden. Ein wichtiger Grund liegt darin, dass Ihnen die Rechte Polizei sonst gar nicht gestatten würde, in eine Erbschaft einzutreten oder man würde Ihnen zugesprochene Erbteile sofort wieder wegnehmen. Die Rechte Polizei wehrt sich jetzt schon erbittert gegen eine Wiederaufnahme des Nachlassverfahrens.

Siehe dazu auch folgenden Artikel:
http://moac06.twoday.net/stories/kandidatinnenschwestern
Artikel 12: Abstammung

Ich liefere bei dieser Gelegenheit immer einen Standard-Text aus, er steht nachfolgend im blauen Rahmen.

Zu den Routineaufgaben von Sicherheitsbehörden gehören die Überwachung und der Schutz benachteiligter Kinder. Bei Erbauseinandersetzungen wird von Amts wegen ein Auge darauf geworfen, ob eventuell vorhandene uneheliche Kinder dabei zu ihrem Recht kommen.
Zur Sicherstellung der Rechte von Kindern bei Erbvorgängen sind Sicherheitsbehörden amtlicherseits verpflichtet, daher werden die hier beschriebenen Fälle in der nächsten Zeit neu aufgenommen.

In den hier vorliegenden Fällen geht es um drei Erbschaftsangelegenheiten, eine in Halbenrain in der Steiermark angesiedelt, eine in der Nähe von Gleisdorf, und die dritte in Horgau, im westlichen Landkreis von Augsburg.

Im Gebiet von Halbenrain sind derzeit 653 Abkömmlinge betroffen, davon 631 Mädchen und 22 Jungen, alle inzwischen erwachsen.

Im Gebiet von Horgau sind bisher 121 Kinder betroffen, 120 Mädchen und ein Junge, mit einer Ausnahme sind alle inzwischen volljährig. Im Fall Horgau lebt der gemeinsame Vater aber noch, hier läuft es auf eine Sicherung der Erbanteile für die unehelichen Kinder hinaus.

Im Gebiet von Gleisdorf sind bisher acht Kinder betroffen, acht Töchter.
Im Gleisdorfer Fall ist der Vater Ende 2007 verstorben, auch hier geht es um eine Sicherung von Erbanteilen.



Mit herzlichen Grüßen

kpr

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Text vom 19. Juni 2014

Sie werden in ein Boudicca-Programm aufgenommen.

Siehe dazu auch:
http://moac05.twoday.net/stories/boudicca
Unter der Internetadresse:
http://moac05.twoday.net/stories/forderungsbetraege
ist eine Liste enthalten, in der alle Spielnamen und Internet-Codes für „Boudicca-“ Beteiligte nochmals aufgeführt sind.

Die letzten drei Stellen Ihrer Adresse lauten: kpr
Ihr Name für „Boudicca“: Pamplona-C

Mit herzlichen Grüßen

kpq

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Text vom 19. Juni 2014

Sie werden in ein Boudicca-Programm aufgenommen.

Siehe dazu auch:
http://moac05.twoday.net/stories/boudicca
Unter der Internetadresse:
http://moac05.twoday.net/stories/forderungsbetraege
ist eine Liste enthalten, in der alle Spielnamen und Internet-Codes für „Boudicca-“ Beteiligte nochmals aufgeführt sind.

Die letzten drei Stellen Ihrer Adresse lauten: kpq
Ihr Name für „Boudicca“: Pamplona-A

Mit herzlichen Grüßen

kpp

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Text vom 19. Juni 2014

Sie werden in ein Boudicca-Programm aufgenommen.

Siehe dazu auch:
http://moac05.twoday.net/stories/boudicca
Unter der Internetadresse:
http://moac05.twoday.net/stories/forderungsbetraege
ist eine Liste enthalten, in der alle Spielnamen und Internet-Codes für „Boudicca-“ Beteiligte nochmals aufgeführt sind.

Die letzten drei Stellen Ihrer Adresse lauten: kpp
Ihr Name für „Boudicca“: Pamplona-A

Mit herzlichen Grüßen

kpo

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Text vom 19. Juni 2014

Aufgrund Ihrer Abstammung sind wir Verwandte, gemäß der amtlich festgehaltenen Vaterschaft werden Sie der Halbenrainer Gruppe zugerechnet. Halbenrain ist eine Marktgemeinde im Südosten des österreichischen Bundeslandes Steiermark im Bezirk Südoststeiermark. Der Umstand freut mich, ich heiße Sie herzlich willkommen und ich hoffe, wir werden eine Gelegenheit bekommen, darüber zu reden. Ich selbst gehöre auch zur Halbenrainer Gruppe.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie wegen der bevorstehenden Erbauseinandersetzungen vollständig nach links übernommen werden. Ein wichtiger Grund liegt darin, dass Ihnen die Rechte Polizei sonst gar nicht gestatten würde, in eine Erbschaft einzutreten oder man würde Ihnen zugesprochene Erbteile sofort wieder wegnehmen. Die Rechte Polizei wehrt sich jetzt schon erbittert gegen eine Wiederaufnahme des Nachlassverfahrens.

Siehe dazu auch folgenden Artikel:
http://moac06.twoday.net/stories/kandidatinnenschwestern
Artikel 12: Abstammung

Ich liefere bei dieser Gelegenheit immer einen Standard-Text aus, er steht nachfolgend im blauen Rahmen.

Zu den Routineaufgaben von Sicherheitsbehörden gehören die Überwachung und der Schutz benachteiligter Kinder. Bei Erbauseinandersetzungen wird von Amts wegen ein Auge darauf geworfen, ob eventuell vorhandene uneheliche Kinder dabei zu ihrem Recht kommen.
Zur Sicherstellung der Rechte von Kindern bei Erbvorgängen sind Sicherheitsbehörden amtlicherseits verpflichtet, daher werden die hier beschriebenen Fälle in der nächsten Zeit neu aufgenommen.

In den hier vorliegenden Fällen geht es um drei Erbschaftsangelegenheiten, eine in Halbenrain in der Steiermark angesiedelt, eine in der Nähe von Gleisdorf, und die dritte in Horgau, im westlichen Landkreis von Augsburg.

Im Gebiet von Halbenrain sind derzeit 653 Abkömmlinge betroffen, davon 631 Mädchen und 22 Jungen, alle inzwischen erwachsen.

Im Gebiet von Horgau sind bisher 121 Kinder betroffen, 120 Mädchen und ein Junge, mit einer Ausnahme sind alle inzwischen volljährig. Im Fall Horgau lebt der gemeinsame Vater aber noch, hier läuft es auf eine Sicherung der Erbanteile für die unehelichen Kinder hinaus.

Im Gebiet von Gleisdorf sind bisher acht Kinder betroffen, acht Töchter.
Im Gleisdorfer Fall ist der Vater Ende 2007 verstorben, auch hier geht es um eine Sicherung von Erbanteilen.



Mit herzlichen Grüßen

kpn

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Text vom 19. Juni 2014

Aufgrund Ihrer Abstammung sind wir Verwandte, gemäß der amtlich festgehaltenen Vaterschaft werden Sie der Halbenrainer Gruppe zugerechnet. Halbenrain ist eine Marktgemeinde im Südosten des österreichischen Bundeslandes Steiermark im Bezirk Südoststeiermark. Der Umstand freut mich, ich heiße Sie herzlich willkommen und ich hoffe, wir werden eine Gelegenheit bekommen, darüber zu reden. Ich selbst gehöre auch zur Halbenrainer Gruppe.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie wegen der bevorstehenden Erbauseinandersetzungen vollständig nach links übernommen werden. Ein wichtiger Grund liegt darin, dass Ihnen die Rechte Polizei sonst gar nicht gestatten würde, in eine Erbschaft einzutreten oder man würde Ihnen zugesprochene Erbteile sofort wieder wegnehmen. Die Rechte Polizei wehrt sich jetzt schon erbittert gegen eine Wiederaufnahme des Nachlassverfahrens.

Siehe dazu auch folgenden Artikel:
http://moac06.twoday.net/stories/kandidatinnenschwestern
Artikel 12: Abstammung

Ich liefere bei dieser Gelegenheit immer einen Standard-Text aus, er steht nachfolgend im blauen Rahmen.

Zu den Routineaufgaben von Sicherheitsbehörden gehören die Überwachung und der Schutz benachteiligter Kinder. Bei Erbauseinandersetzungen wird von Amts wegen ein Auge darauf geworfen, ob eventuell vorhandene uneheliche Kinder dabei zu ihrem Recht kommen.
Zur Sicherstellung der Rechte von Kindern bei Erbvorgängen sind Sicherheitsbehörden amtlicherseits verpflichtet, daher werden die hier beschriebenen Fälle in der nächsten Zeit neu aufgenommen.

In den hier vorliegenden Fällen geht es um drei Erbschaftsangelegenheiten, eine in Halbenrain in der Steiermark angesiedelt, eine in der Nähe von Gleisdorf, und die dritte in Horgau, im westlichen Landkreis von Augsburg.

Im Gebiet von Halbenrain sind derzeit 653 Abkömmlinge betroffen, davon 631 Mädchen und 22 Jungen, alle inzwischen erwachsen.

Im Gebiet von Horgau sind bisher 121 Kinder betroffen, 120 Mädchen und ein Junge, mit einer Ausnahme sind alle inzwischen volljährig. Im Fall Horgau lebt der gemeinsame Vater aber noch, hier läuft es auf eine Sicherung der Erbanteile für die unehelichen Kinder hinaus.

Im Gebiet von Gleisdorf sind bisher acht Kinder betroffen, acht Töchter.
Im Gleisdorfer Fall ist der Vater Ende 2007 verstorben, auch hier geht es um eine Sicherung von Erbanteilen.



Mit herzlichen Grüßen

kpm

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Verwendung dieser Internetadresse: Die hier eingestellten Texte sind ausschließlich für eine einzelne Person vorgesehen, der die Adresse zur Verfügung gestellt wurde.
Texte und Kommentare werden keinesfalls an Dritte weiter gegeben und nach einer gewissen Zeit wieder gelöscht.
Achtung: Diese Internetadresse kann aber von dritter Seite eingesehen werden.



Text vom 18. Juni 2014

01. Transfer

Sie sind für einen vollständigen Wechsel auf die linke Seite vorgesehen. Sie sind nicht vorgesehen für einen Wechsel zum Status BI. Sie werden dem Einfluss der rechten Seite komplett entzogen.

Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter der Adresse

MOAC.TWODAY.NET

und dort in „Hauptmenü/Gesamtvorhaben Submenü/Transfer Submenü/“.
Sie können das Submenü „Transfer“ auch direkt aufrufen mit

http://erlu09.twoday.net/stories/transfer-submenue

Zeitlich wird für einen Transfer eine Dauer von ungefähr zwölf Monaten angesetzt. Nach dem Ablauf dieses Zeitraums wird von Ihnen erwartet, dass Sie sich bereits überwiegend im Linksland befinden.
Maßgeblich für eine Einschätzung ist dabei das Ausmaß, mit dem Sie noch der rechten Seite und schon der linken Seite folgen.
Das Endziel ist aber stets ein vollständiges Unterlassen beim Befolgen rechter Anweisungen und beim Handeln für die rechte Seite.
Sie werden aus einem Transfer entlassen, wenn Sie in der Lage und willens sind, selbständig von der rechten Seite Abstand zu halten.

02. Status BI

Auf dem Weg zur linken Seite geraten Sie mit dem Transferbeginn zunächst in den rechten Bereich, Sie werden routinemäßig diesem Bereich mit dem Status BI zugeordnet.
Diese Zuordnung ist aber nur vorübergehend, das Ziel eines Transfers ist stets ein vollständiger Wechsel nach links.
Aber bitte beachten Sie dabei, dass im rechten Bereich bereits die für Sie zuständigen Sicherheitsbehörden der linken Seite das Kommando haben. Verhalten und bewegen Sie sich dennoch im rechten Bereich ausschließlich oder überwiegend nach Vorgaben der Rechten Polizei, antwortet die linke Seite immer mit Schmerzen.
Sie sollen sich aus Rechtsland entfernen und nicht im rechten Bereich für die Grauen tätig sein. Das ist nicht ohne Widerstand gegen die Rechte Polizei zu bewerkstelligen, es bringt meist reichlichen Ärger und wilde Drohungen, aber Ernstliches zu befürchten haben Sie nicht.
Beachten Sie bitte auch, dass gesetzte Klemmen von der Sicherheit erst nach einer vollständigen Verbringung auf die linke Seite aufgehoben werden, keinesfalls schon im Status BI.

03. Geiseln

Zudem ist in Ihrem Fall bei der für Sie zuständigen Rechten Polizei eine Stellung von Geiseln angefordert worden. Die Geiseln selbst sind stets Angehörige der Rechten Polizei, häufig sind es rechte Beamte bei den Sicherheitsbehörden.

04. Verschwinden

Wird Ihnen im Verlauf des Transfers ein Verschwinden oder ein Abräumen (Umgeschlagene Hosenbeine oder Sakko über Nietenhose) angetragen, steckt regelmäßig nicht die linke Seite, sondern die Rechte Polizei dahinter. Um direkte Zusammenstöße mit der linken Seite zu vermeiden, wählt die Rechte Polizei häufig diesen Weg. Wer aber gehen muss oder wer in ein Abräumen kommt, das wird ausschließlich von der linken Seite entschieden. Transferkandidaten sind davon aber immer ausgenommen, Transfer und Verschwinden gleichzeitig wären unsinnig.

05. Schmerzen

Als erstes werden bei Kandidatinnen die von rechts kommenden Schmerzen abgestellt. Es dauert immer eine gewisse Zeit, einige Tage, aber dann sind die Schmerzzuweisungen der Rechten Polizei abgefangen. Die rechte Seite hat danach keine Möglichkeit mehr für Schmerzzuweisungen, sie werden aber trotzdem regelmäßig von der Rechten Polizei (Miliz) vorgetäuscht.
Was die Miliz aber noch unternehmen kann, sind die „Ärgernisse“. Dabei geht es vor allem darum, bei Kandidatinnen Schlafmangel zu erzeugen. Ein Ärgernis ist alles, was eine Kandidatin vom Schlafen abhält: Pochende Heizkörper, laute Musik in der Nachbarwohnung, Jucken und Stechen im Gesicht, deutlich vernehmbares Herzklopfen, Hungergefühl, Kribbeln in den Beinen, eine laufende Nase, Niesen unmittelbar vor dem Einschlafen und ähnliches. Klingt alles eher harmlos, aber die langfristigen Folgen eines Schlafmangels sind verheerend.

So werden Sie in Ihrem eigenen Interesse gebeten, alle auftretenden Schmerzen und Ärgernisse der linken Seite zu melden und das vor allem dann, wenn Sie damit häufig von Ihrer Nachtruhe abgehalten werden.

Am einfachsten als SMS-Text über Ihr Handy und ohne dass Sie den Text danach abschicken.
Schmerzen und Ärgernisse der rechten Seite können damit zumindest gemildert werden.

Die linke Seite bringt Ärgernisse auch zur Anwendung, vorrangig aber Schmerzen in unterschiedlicher Intensität. Meistens wird eine Mischung aus Schmerzen und Schlafentzug betrieben.
Zu den Schmerzen von der linken Seite beachten Sie bitte: Kommen Linksschmerzen, dann bleiben Sie auf Landekurs Richtung linke Seite. Bitte den Rechten nicht mehr gehorchen, keine Rechtsaufträge mehr annehmen, nicht selbständig für die rechte Seite tätig werden und der linken Seite unbedingt folgen.
Dabei wird von Ihnen nicht erwartet, dass Sie sich offen gegen die Miliz stellen. Sie sollen sich aus dem rechten System allmählich und eher leise zurückziehen, nutzen Sie Schlupflöcher. Wenn Sie Rechtsaufträge befolgen, dann zeigen Sie dabei unwilliges oder passives Verhalten. Die Sicherheitsbehörden erwarten nicht, dass Sie aus dem Rechtsland weglaufen, aber Sie sollen stetig und einigermaßen sichtbar auf Linkskurs bleiben.

06. Verhalten der Rechten Polizei (Miliz)

Die Miliz reagiert in allen bisherigen Transfers mit Drohungen, Angst und mit ständiger Belagerung von Kandidatinnen. Sieht alles furchtbar wild aus, ist es aber nicht, da Transferbeteiligte von der linken Seite keine Sekunde mehr aus den Augen gelassen werden.
Mehr Schwierigkeiten aber haben alle Kandidatinnen damit, dass sie von der Miliz sofort mit Beginn ihres Transfers als Gegner betrachtet werden. Kandidatinnen werden dann meistens nur noch aus zwei Gründen mit Rechtsaufträgen versehen. Entweder will man sie ständig beschäftigen und somit von links fernhalten oder man will auf der rechten Seite sehen, ob sie noch gehorchen. Gefährlich und oft hinterhältig sind hingegen Rechtsaufträge, bei denen Kandidatinnen mit links zusammenstoßen und die Miliz hofft, dass Kandidatinnen dann aus Zorn oder Frustration auf Abstand zu links bleiben.

Die eigentlichen Gegner im Transferablauf sind die rechten Beamten der Sicherheitsbehörden, sie sind alle Milizangehörige und sie arbeiten meistens auf Landesebene. Ihnen wurde von den US Streitkräften aufgetragen, erfolgreiche Transfers von Rechten auf die linke Seite hin unter allen Umständen zu verhindern. Verwirrend dabei ist der Umstand, dass diese Beamten stets vorgeben, dass sie im Auftrag der Mitte handeln. Das trifft aber nicht zu, es handelt sich immer um Rechte im linken Bereich, die ausschließlich die Interessen der Amerikaner vertreten. Angehörige der linken Seite, die innerstaatliche Belange wahrnehmen und die von US Streitkräften unabhängig sind, zeigen sich in der Öffentlichkeit grundsätzlich nicht. Die linke Seite ist aber bestrebt, alle Grauen in den Sicherheitsbehörden zu vertreiben.

07. Umgang mit einem Transfer

Kandidatinnen müssen sich im Transferverlauf innerlich mit mehreren Dingen auseinandersetzen:
• Die linke Seite lässt sich unter keinen Umständen auf den Status BI ein, der nur ein Übergangsstadium darstellt. Endziel ist stets eine vollständige Verbringung nach links, in eine für Kandidatinnen noch unbekannte Welt. Links ist aber äußerlich nicht anders als rechts, nur die Weisungen der Miliz gelten nicht mehr.
Und je länger Kandidatinnen im Status BI ausharren, desto länger wird an ihnen herumgezerrt und der Druck von beiden Seiten geht endlos weiter. Dieser Zwischenzustand kann sich zu einem richtigen Fegefeuer auswachsen.
• Kandidatinnen sind in einer rechten Welt aufgewachsen und haben bisher noch keine andere Lebensform mitgemacht. Sie sind mit diesem rechten System innerlich häufig tief verbunden und wollen sich nicht aus diesem Umfeld lösen.
Bei dem derzeit stattfindenden Machtwechsel zwischen den Grauen auf der rechten Seite und der Sicherheit auf der linken Seite stellt sich die Grundfrage aber anders.
Jede Kandidatin muss innerlich für sich entscheiden, welcher Seite sie künftig folgen wird. Niemand kann ihnen diese Entscheidung abnehmen. Wollen Sie sich nicht entscheiden oder bleiben Sie aus Prinzip auf der rechten Seite, kann es im Chaos enden.
Letztlich geht es um die Überlegung, welche Seite eine Kandidatin vor der anderen schützen kann, welche sich somit auch durchsetzen wird.

08. Kontakt mit der linken Seite

Bitte bewahren Sie die Internetadresse auf, unter der Ihnen dieser Aufnahmetext zugestellt wurde. Bei späterer Kommunikation mit Linksvertretern ist die Angabe dieser Internetadresse erforderlich.

Mit herzlichen Grüßen



kpi

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Aufgrund Ihrer Abstammung sind wir Verwandte, gemäß der amtlich festgehaltenen Vaterschaft werden Sie der Halbenrainer Gruppe zugerechnet. Halbenrain ist eine Marktgemeinde im Südosten des österreichischen Bundeslandes Steiermark im Bezirk Südoststeiermark. Der Umstand freut mich, ich heiße Sie herzlich willkommen und ich hoffe, wir werden eine Gelegenheit bekommen, darüber zu reden. Ich selbst gehöre auch zur Halbenrainer Gruppe.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie wegen der bevorstehenden Erbauseinandersetzungen vollständig nach links übernommen werden. Ein wichtiger Grund liegt darin, dass Ihnen die Rechte Polizei sonst gar nicht gestatten würde, in eine Erbschaft einzutreten oder man würde Ihnen zugesprochene Erbteile sofort wieder wegnehmen. Die Rechte Polizei wehrt sich jetzt schon erbittert gegen eine Wiederaufnahme des Nachlassverfahrens.

Siehe dazu auch folgenden Artikel:
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Artikel 12: Abstammung

Ich liefere bei dieser Gelegenheit immer einen Standard-Text aus, er steht nachfolgend im blauen Rahmen.

Zu den Routineaufgaben von Sicherheitsbehörden gehören die Überwachung und der Schutz benachteiligter Kinder. Bei Erbauseinandersetzungen wird von Amts wegen ein Auge darauf geworfen, ob eventuell vorhandene uneheliche Kinder dabei zu ihrem Recht kommen.
Zur Sicherstellung der Rechte von Kindern bei Erbvorgängen sind Sicherheitsbehörden amtlicherseits verpflichtet, daher werden die hier beschriebenen Fälle in der nächsten Zeit neu aufgenommen.

In den hier vorliegenden Fällen geht es um drei Erbschaftsangelegenheiten, eine in Halbenrain in der Steiermark angesiedelt, eine in der Nähe von Gleisdorf, und die dritte in Horgau, im westlichen Landkreis von Augsburg.

Im Gebiet von Halbenrain sind derzeit 653 Abkömmlinge betroffen, davon 631 Mädchen und 22 Jungen, alle inzwischen erwachsen.

Im Gebiet von Horgau sind bisher 121 Kinder betroffen, 120 Mädchen und ein Junge, mit einer Ausnahme sind alle inzwischen volljährig. Im Fall Horgau lebt der gemeinsame Vater aber noch, hier läuft es auf eine Sicherung der Erbanteile für die unehelichen Kinder hinaus.

Im Gebiet von Gleisdorf sind bisher acht Kinder betroffen, acht Töchter.
Im Gleisdorfer Fall ist der Vater Ende 2007 verstorben, auch hier geht es um eine Sicherung von Erbanteilen.



Mit herzlichen Grüßen

kpk

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Text vom 19. Juni 2014

Aufgrund Ihrer Abstammung sind wir Verwandte, gemäß der amtlich festgehaltenen Vaterschaft werden Sie der Halbenrainer Gruppe zugerechnet. Halbenrain ist eine Marktgemeinde im Südosten des österreichischen Bundeslandes Steiermark im Bezirk Südoststeiermark. Der Umstand freut mich, ich heiße Sie herzlich willkommen und ich hoffe, wir werden eine Gelegenheit bekommen, darüber zu reden. Ich selbst gehöre auch zur Halbenrainer Gruppe.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie wegen der bevorstehenden Erbauseinandersetzungen vollständig nach links übernommen werden. Ein wichtiger Grund liegt darin, dass Ihnen die Rechte Polizei sonst gar nicht gestatten würde, in eine Erbschaft einzutreten oder man würde Ihnen zugesprochene Erbteile sofort wieder wegnehmen. Die Rechte Polizei wehrt sich jetzt schon erbittert gegen eine Wiederaufnahme des Nachlassverfahrens.

Siehe dazu auch folgenden Artikel:
http://moac06.twoday.net/stories/kandidatinnenschwestern
Artikel 12: Abstammung

Ich liefere bei dieser Gelegenheit immer einen Standard-Text aus, er steht nachfolgend im blauen Rahmen.

Zu den Routineaufgaben von Sicherheitsbehörden gehören die Überwachung und der Schutz benachteiligter Kinder. Bei Erbauseinandersetzungen wird von Amts wegen ein Auge darauf geworfen, ob eventuell vorhandene uneheliche Kinder dabei zu ihrem Recht kommen.
Zur Sicherstellung der Rechte von Kindern bei Erbvorgängen sind Sicherheitsbehörden amtlicherseits verpflichtet, daher werden die hier beschriebenen Fälle in der nächsten Zeit neu aufgenommen.

In den hier vorliegenden Fällen geht es um drei Erbschaftsangelegenheiten, eine in Halbenrain in der Steiermark angesiedelt, eine in der Nähe von Gleisdorf, und die dritte in Horgau, im westlichen Landkreis von Augsburg.

Im Gebiet von Halbenrain sind derzeit 653 Abkömmlinge betroffen, davon 631 Mädchen und 22 Jungen, alle inzwischen erwachsen.

Im Gebiet von Horgau sind bisher 121 Kinder betroffen, 120 Mädchen und ein Junge, mit einer Ausnahme sind alle inzwischen volljährig. Im Fall Horgau lebt der gemeinsame Vater aber noch, hier läuft es auf eine Sicherung der Erbanteile für die unehelichen Kinder hinaus.

Im Gebiet von Gleisdorf sind bisher acht Kinder betroffen, acht Töchter.
Im Gleisdorfer Fall ist der Vater Ende 2007 verstorben, auch hier geht es um eine Sicherung von Erbanteilen.



Mit herzlichen Grüßen

kpl

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Text vom 19. Juni 2014

Aufgrund Ihrer Abstammung sind wir Verwandte, gemäß der amtlich festgehaltenen Vaterschaft werden Sie der Halbenrainer Gruppe zugerechnet. Halbenrain ist eine Marktgemeinde im Südosten des österreichischen Bundeslandes Steiermark im Bezirk Südoststeiermark. Der Umstand freut mich, ich heiße Sie herzlich willkommen und ich hoffe, wir werden eine Gelegenheit bekommen, darüber zu reden. Ich selbst gehöre auch zur Halbenrainer Gruppe.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie wegen der bevorstehenden Erbauseinandersetzungen vollständig nach links übernommen werden. Ein wichtiger Grund liegt darin, dass Ihnen die Rechte Polizei sonst gar nicht gestatten würde, in eine Erbschaft einzutreten oder man würde Ihnen zugesprochene Erbteile sofort wieder wegnehmen. Die Rechte Polizei wehrt sich jetzt schon erbittert gegen eine Wiederaufnahme des Nachlassverfahrens.

Siehe dazu auch folgenden Artikel:
http://moac06.twoday.net/stories/kandidatinnenschwestern
Artikel 12: Abstammung

Ich liefere bei dieser Gelegenheit immer einen Standard-Text aus, er steht nachfolgend im blauen Rahmen.

Zu den Routineaufgaben von Sicherheitsbehörden gehören die Überwachung und der Schutz benachteiligter Kinder. Bei Erbauseinandersetzungen wird von Amts wegen ein Auge darauf geworfen, ob eventuell vorhandene uneheliche Kinder dabei zu ihrem Recht kommen.
Zur Sicherstellung der Rechte von Kindern bei Erbvorgängen sind Sicherheitsbehörden amtlicherseits verpflichtet, daher werden die hier beschriebenen Fälle in der nächsten Zeit neu aufgenommen.

In den hier vorliegenden Fällen geht es um drei Erbschaftsangelegenheiten, eine in Halbenrain in der Steiermark angesiedelt, eine in der Nähe von Gleisdorf, und die dritte in Horgau, im westlichen Landkreis von Augsburg.

Im Gebiet von Halbenrain sind derzeit 653 Abkömmlinge betroffen, davon 631 Mädchen und 22 Jungen, alle inzwischen erwachsen.

Im Gebiet von Horgau sind bisher 121 Kinder betroffen, 120 Mädchen und ein Junge, mit einer Ausnahme sind alle inzwischen volljährig. Im Fall Horgau lebt der gemeinsame Vater aber noch, hier läuft es auf eine Sicherung der Erbanteile für die unehelichen Kinder hinaus.

Im Gebiet von Gleisdorf sind bisher acht Kinder betroffen, acht Töchter.
Im Gleisdorfer Fall ist der Vater Ende 2007 verstorben, auch hier geht es um eine Sicherung von Erbanteilen.



Mit herzlichen Grüßen

kpf

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Text vom 19. Juni 2014

Aufgrund Ihrer Abstammung sind wir Verwandte, gemäß der amtlich festgehaltenen Vaterschaft werden Sie der Halbenrainer Gruppe zugerechnet. Halbenrain ist eine Marktgemeinde im Südosten des österreichischen Bundeslandes Steiermark im Bezirk Südoststeiermark. Der Umstand freut mich, ich heiße Sie herzlich willkommen und ich hoffe, wir werden eine Gelegenheit bekommen, darüber zu reden. Ich selbst gehöre auch zur Halbenrainer Gruppe.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie wegen der bevorstehenden Erbauseinandersetzungen vollständig nach links übernommen werden. Ein wichtiger Grund liegt darin, dass Ihnen die Rechte Polizei sonst gar nicht gestatten würde, in eine Erbschaft einzutreten oder man würde Ihnen zugesprochene Erbteile sofort wieder wegnehmen. Die Rechte Polizei wehrt sich jetzt schon erbittert gegen eine Wiederaufnahme des Nachlassverfahrens.

Siehe dazu auch folgenden Artikel:
http://moac06.twoday.net/stories/kandidatinnenschwestern
Artikel 12: Abstammung

Ich liefere bei dieser Gelegenheit immer einen Standard-Text aus, er steht nachfolgend im blauen Rahmen.

Zu den Routineaufgaben von Sicherheitsbehörden gehören die Überwachung und der Schutz benachteiligter Kinder. Bei Erbauseinandersetzungen wird von Amts wegen ein Auge darauf geworfen, ob eventuell vorhandene uneheliche Kinder dabei zu ihrem Recht kommen.
Zur Sicherstellung der Rechte von Kindern bei Erbvorgängen sind Sicherheitsbehörden amtlicherseits verpflichtet, daher werden die hier beschriebenen Fälle in der nächsten Zeit neu aufgenommen.

In den hier vorliegenden Fällen geht es um drei Erbschaftsangelegenheiten, eine in Halbenrain in der Steiermark angesiedelt, eine in der Nähe von Gleisdorf, und die dritte in Horgau, im westlichen Landkreis von Augsburg.

Im Gebiet von Halbenrain sind derzeit 653 Abkömmlinge betroffen, davon 631 Mädchen und 22 Jungen, alle inzwischen erwachsen.

Im Gebiet von Horgau sind bisher 121 Kinder betroffen, 120 Mädchen und ein Junge, mit einer Ausnahme sind alle inzwischen volljährig. Im Fall Horgau lebt der gemeinsame Vater aber noch, hier läuft es auf eine Sicherung der Erbanteile für die unehelichen Kinder hinaus.

Im Gebiet von Gleisdorf sind bisher acht Kinder betroffen, acht Töchter.
Im Gleisdorfer Fall ist der Vater Ende 2007 verstorben, auch hier geht es um eine Sicherung von Erbanteilen.



Mit herzlichen Grüßen

kpe

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Text vom 19. Juni 2014

Aufgrund Ihrer Abstammung sind wir Verwandte, gemäß der amtlich festgehaltenen Vaterschaft werden Sie der Halbenrainer Gruppe zugerechnet. Halbenrain ist eine Marktgemeinde im Südosten des österreichischen Bundeslandes Steiermark im Bezirk Südoststeiermark. Der Umstand freut mich, ich heiße Sie herzlich willkommen und ich hoffe, wir werden eine Gelegenheit bekommen, darüber zu reden. Ich selbst gehöre auch zur Halbenrainer Gruppe.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie wegen der bevorstehenden Erbauseinandersetzungen vollständig nach links übernommen werden. Ein wichtiger Grund liegt darin, dass Ihnen die Rechte Polizei sonst gar nicht gestatten würde, in eine Erbschaft einzutreten oder man würde Ihnen zugesprochene Erbteile sofort wieder wegnehmen. Die Rechte Polizei wehrt sich jetzt schon erbittert gegen eine Wiederaufnahme des Nachlassverfahrens.

Siehe dazu auch folgenden Artikel:
http://moac06.twoday.net/stories/kandidatinnenschwestern
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Ich liefere bei dieser Gelegenheit immer einen Standard-Text aus, er steht nachfolgend im blauen Rahmen.

Zu den Routineaufgaben von Sicherheitsbehörden gehören die Überwachung und der Schutz benachteiligter Kinder. Bei Erbauseinandersetzungen wird von Amts wegen ein Auge darauf geworfen, ob eventuell vorhandene uneheliche Kinder dabei zu ihrem Recht kommen.
Zur Sicherstellung der Rechte von Kindern bei Erbvorgängen sind Sicherheitsbehörden amtlicherseits verpflichtet, daher werden die hier beschriebenen Fälle in der nächsten Zeit neu aufgenommen.

In den hier vorliegenden Fällen geht es um drei Erbschaftsangelegenheiten, eine in Halbenrain in der Steiermark angesiedelt, eine in der Nähe von Gleisdorf, und die dritte in Horgau, im westlichen Landkreis von Augsburg.

Im Gebiet von Halbenrain sind derzeit 653 Abkömmlinge betroffen, davon 631 Mädchen und 22 Jungen, alle inzwischen erwachsen.

Im Gebiet von Horgau sind bisher 121 Kinder betroffen, 120 Mädchen und ein Junge, mit einer Ausnahme sind alle inzwischen volljährig. Im Fall Horgau lebt der gemeinsame Vater aber noch, hier läuft es auf eine Sicherung der Erbanteile für die unehelichen Kinder hinaus.

Im Gebiet von Gleisdorf sind bisher acht Kinder betroffen, acht Töchter.
Im Gleisdorfer Fall ist der Vater Ende 2007 verstorben, auch hier geht es um eine Sicherung von Erbanteilen.



Mit herzlichen Grüßen

kpd

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Aufgrund Ihrer Abstammung sind wir Verwandte, gemäß der amtlich festgehaltenen Vaterschaft werden Sie der Halbenrainer Gruppe zugerechnet. Halbenrain ist eine Marktgemeinde im Südosten des österreichischen Bundeslandes Steiermark im Bezirk Südoststeiermark. Der Umstand freut mich, ich heiße Sie herzlich willkommen und ich hoffe, wir werden eine Gelegenheit bekommen, darüber zu reden. Ich selbst gehöre auch zur Halbenrainer Gruppe.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie wegen der bevorstehenden Erbauseinandersetzungen vollständig nach links übernommen werden. Ein wichtiger Grund liegt darin, dass Ihnen die Rechte Polizei sonst gar nicht gestatten würde, in eine Erbschaft einzutreten oder man würde Ihnen zugesprochene Erbteile sofort wieder wegnehmen. Die Rechte Polizei wehrt sich jetzt schon erbittert gegen eine Wiederaufnahme des Nachlassverfahrens.

Siehe dazu auch folgenden Artikel:
http://moac06.twoday.net/stories/kandidatinnenschwestern
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Ich liefere bei dieser Gelegenheit immer einen Standard-Text aus, er steht nachfolgend im blauen Rahmen.

Zu den Routineaufgaben von Sicherheitsbehörden gehören die Überwachung und der Schutz benachteiligter Kinder. Bei Erbauseinandersetzungen wird von Amts wegen ein Auge darauf geworfen, ob eventuell vorhandene uneheliche Kinder dabei zu ihrem Recht kommen.
Zur Sicherstellung der Rechte von Kindern bei Erbvorgängen sind Sicherheitsbehörden amtlicherseits verpflichtet, daher werden die hier beschriebenen Fälle in der nächsten Zeit neu aufgenommen.

In den hier vorliegenden Fällen geht es um drei Erbschaftsangelegenheiten, eine in Halbenrain in der Steiermark angesiedelt, eine in der Nähe von Gleisdorf, und die dritte in Horgau, im westlichen Landkreis von Augsburg.

Im Gebiet von Halbenrain sind derzeit 653 Abkömmlinge betroffen, davon 631 Mädchen und 22 Jungen, alle inzwischen erwachsen.

Im Gebiet von Horgau sind bisher 121 Kinder betroffen, 120 Mädchen und ein Junge, mit einer Ausnahme sind alle inzwischen volljährig. Im Fall Horgau lebt der gemeinsame Vater aber noch, hier läuft es auf eine Sicherung der Erbanteile für die unehelichen Kinder hinaus.

Im Gebiet von Gleisdorf sind bisher acht Kinder betroffen, acht Töchter.
Im Gleisdorfer Fall ist der Vater Ende 2007 verstorben, auch hier geht es um eine Sicherung von Erbanteilen.



Mit herzlichen Grüßen

koy

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Text vom 19. Juni 2014

Aufgrund Ihrer Abstammung sind wir Verwandte, gemäß der amtlich festgehaltenen Vaterschaft werden Sie der Halbenrainer Gruppe zugerechnet. Halbenrain ist eine Marktgemeinde im Südosten des österreichischen Bundeslandes Steiermark im Bezirk Südoststeiermark. Der Umstand freut mich, ich heiße Sie herzlich willkommen und ich hoffe, wir werden eine Gelegenheit bekommen, darüber zu reden. Ich selbst gehöre auch zur Halbenrainer Gruppe.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie wegen der bevorstehenden Erbauseinandersetzungen vollständig nach links übernommen werden. Ein wichtiger Grund liegt darin, dass Ihnen die Rechte Polizei sonst gar nicht gestatten würde, in eine Erbschaft einzutreten oder man würde Ihnen zugesprochene Erbteile sofort wieder wegnehmen. Die Rechte Polizei wehrt sich jetzt schon erbittert gegen eine Wiederaufnahme des Nachlassverfahrens.

Siehe dazu auch folgenden Artikel:
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Artikel 12: Abstammung

Ich liefere bei dieser Gelegenheit immer einen Standard-Text aus, er steht nachfolgend im blauen Rahmen.

Zu den Routineaufgaben von Sicherheitsbehörden gehören die Überwachung und der Schutz benachteiligter Kinder. Bei Erbauseinandersetzungen wird von Amts wegen ein Auge darauf geworfen, ob eventuell vorhandene uneheliche Kinder dabei zu ihrem Recht kommen.
Zur Sicherstellung der Rechte von Kindern bei Erbvorgängen sind Sicherheitsbehörden amtlicherseits verpflichtet, daher werden die hier beschriebenen Fälle in der nächsten Zeit neu aufgenommen.

In den hier vorliegenden Fällen geht es um drei Erbschaftsangelegenheiten, eine in Halbenrain in der Steiermark angesiedelt, eine in der Nähe von Gleisdorf, und die dritte in Horgau, im westlichen Landkreis von Augsburg.

Im Gebiet von Halbenrain sind derzeit 653 Abkömmlinge betroffen, davon 631 Mädchen und 22 Jungen, alle inzwischen erwachsen.

Im Gebiet von Horgau sind bisher 121 Kinder betroffen, 120 Mädchen und ein Junge, mit einer Ausnahme sind alle inzwischen volljährig. Im Fall Horgau lebt der gemeinsame Vater aber noch, hier läuft es auf eine Sicherung der Erbanteile für die unehelichen Kinder hinaus.

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Im Gleisdorfer Fall ist der Vater Ende 2007 verstorben, auch hier geht es um eine Sicherung von Erbanteilen.



Mit herzlichen Grüßen

kow

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Text vom 12. Juni 2014

Aufgrund Ihrer Abstammung sind wir Verwandte, gemäß der amtlich festgehaltenen Vaterschaft werden Sie der Halbenrainer Gruppe zugerechnet. Halbenrain ist eine Marktgemeinde im Südosten des österreichischen Bundeslandes Steiermark im Bezirk Südoststeiermark. Der Umstand freut mich, ich heiße Sie herzlich willkommen und ich hoffe, wir werden eine Gelegenheit bekommen, darüber zu reden. Ich selbst gehöre auch zur Halbenrainer Gruppe.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie wegen der bevorstehenden Erbauseinandersetzungen vollständig nach links übernommen werden. Ein wichtiger Grund liegt darin, dass Ihnen die Rechte Polizei sonst gar nicht gestatten würde, in eine Erbschaft einzutreten oder man würde Ihnen zugesprochene Erbteile sofort wieder wegnehmen. Die Rechte Polizei wehrt sich jetzt schon erbittert gegen eine Wiederaufnahme des Nachlassverfahrens.

Siehe dazu auch folgenden Artikel:
http://moac06.twoday.net/stories/kandidatinnenschwestern
Artikel 12: Abstammung

Ich liefere bei dieser Gelegenheit immer einen Standard-Text aus, er steht nachfolgend im blauen Rahmen.

Zu den Routineaufgaben von Sicherheitsbehörden gehören die Überwachung und der Schutz benachteiligter Kinder. Bei Erbauseinandersetzungen wird von Amts wegen ein Auge darauf geworfen, ob eventuell vorhandene uneheliche Kinder dabei zu ihrem Recht kommen.
Zur Sicherstellung der Rechte von Kindern bei Erbvorgängen sind Sicherheitsbehörden amtlicherseits verpflichtet, daher werden die hier beschriebenen Fälle in der nächsten Zeit neu aufgenommen.

In den hier vorliegenden Fällen geht es um drei Erbschaftsangelegenheiten, eine in Halbenrain in der Steiermark angesiedelt, eine in der Nähe von Gleisdorf, und die dritte in Horgau, im westlichen Landkreis von Augsburg.

Im Gebiet von Halbenrain sind derzeit 636 Abkömmlinge betroffen, davon 614 Mädchen und 22 Jungen, alle inzwischen erwachsen.

Im Gebiet von Horgau sind bisher 121 Kinder betroffen, 120 Mädchen und ein Junge, mit einer Ausnahme sind alle inzwischen volljährig. Im Fall Horgau lebt der gemeinsame Vater aber noch, hier läuft es auf eine Sicherung der Erbanteile für die unehelichen Kinder hinaus.

Im Gebiet von Gleisdorf sind bisher acht Kinder betroffen, acht Töchter.
Im Gleisdorfer Fall ist der Vater Ende 2007 verstorben, auch hier geht es um eine Sicherung von Erbanteilen.



Mit herzlichen Grüßen

kpz



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Brief vom 16. Juni 2014

Ich habe es gesehen, was du mir gezeigt hast, über die Kameras hat man es auch gesehen, so waren flugs zwei Aufpasser da.
Es geschieht immer wieder, dass Mädchen in deiner Altersklasse bei mir andeuten, dass sie über das reden wollen, was ihnen passiert ist. Über das Unheimliche dabei und wie viel Angst und Hilflosigkeit das bei ihnen hervorgerufen hat. Man kommt sich schmutzig dabei vor, beschmutzt und gebraucht, anschließend wird man einfach wieder weggeschoben und allein gelassen.

Nur es gibt einige Schwierigkeiten, wollten wir darüber reden. Du wirst gar nicht mit mir reden dürfen, die Streitereien zwischen links und rechts ufern immer weiter aus. Wir bräuchten aber Zeit, niemand weiß vorher, wie viel wir brauchen, wenn wir uns in Ruhe und mit aller gebotenen Behutsamkeit darüber unterhalten wollen. Bei solchen Dingen hilft Reden am meisten, es immer wieder zu erzählen, es kann damit etwas von seinem Schrecken verlieren. Aber nach kurzer Zeit sind längst rechte Beamte aufgetaucht und verjagen dich, denn Dinge dieser Art können nur betrieben werden, wenn man alle dabei zum Schweigen zwingen kann.

Mir können die Beamten nichts anhaben, also werden sie sich anschließend an dich halten. Sie werden unangenehm werden, zwar nicht mehr gewalttätig, aber sie werden dir Angst machen. Du hast dann dein Schweigen gebrochen und darüber auch noch mit der linken Seite geredet, dafür werden sie dich bestrafen wollen. Und du kannst ihnen nicht widerstehen, denn du bist darauf gedrillt, ihnen zu gehorchen.

Und schweigend in den Arm nehmen kann ich auch nicht, du bist minderjährig, die Beamten würden sich sofort auf mich stürzen, sie sind ohnehin verzweifelt am Suchen, was sie mir anhängen könnten.

Es wäre also reiner Zufall, fänden wir eine Möglichkeit, vorsichtig und mit ausreichender Zeit darüber zu sprechen. Ich bemühe mich, dass auch weibliche Wesen nach links kommen. Sie wären dann in der Lage, wesentlich unauffälliger mit dir darüber zu reden. Und du würdest auch viel Verständnis finden, denn passiert ist es fast allen Frauen. Aber ein Wechsel nach links dauert, alle haben sie Angst, große Angst.

Wir wissen darum, dass zutiefst verletzte Seelen über ihren Schrecken reden wollen, aber wir können im Augenblick nichts dafür unternehmen. Wir sind wie die Teufel hinterher, dem wenigstens Einhalt zu gebieten, aber auch das ist schon schwierig genug. Wir sind für solche Dinge zu wenige, im Rechtsland brennt es an allen Ecken und Enden und wir können nicht überall gleichzeitig löschen.

Aber ich spiele auf Zeit, die Dinge ändern sich inzwischen immer rascher und nicht zum Schlechteren.

Mit herzlichen Grüßen

kpt



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Brief vom 15. Juni 2014

Es geht um die Auslieferung meiner Abstammungspapiere an mich, sie befinden sich derzeit im Besitz meiner alten Dame.
So habe ich die Bitte, dass Sie die Frau anweisen, mir die Papiere auszuhändigen.
Ich gebe Ihnen dazu eine erste Frist bis Mittwoch, den 18. Juni um 18 Uhr. Bis dahin müssen die Papiere in meinen Händen sein.

Mit freundlichen Grüßen

koq

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Text vom 11. Juni 2014

Ich habe Ihnen eine Nachricht von Sicherheitsbehörden der linken Seite zu übermitteln.

Wegen Ihrer Tätigkeit als Rechte oder als Rechter für eine ausländische Macht werden Sie aufgefordert, das Land zu verlassen.
Wir empfehlen Ihnen, sich in ein außereuropäisches Land zu begeben, hier in Europa wird kein anderes Land mehr bereit sein, Sie aufzunehmen.

Beachten Sie dazu die Internetadresse:
http://moac05.twoday.net/stories/treibsand

Mit freundlichen Grüßen

kor

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Text vom 11. Juni 2014

Ich habe Ihnen eine Nachricht von Sicherheitsbehörden der linken Seite zu übermitteln.

Wegen Ihrer Tätigkeit als Rechte oder als Rechter für eine ausländische Macht werden Sie aufgefordert, das Land zu verlassen.
Wir empfehlen Ihnen, sich in ein außereuropäisches Land zu begeben, hier in Europa wird kein anderes Land mehr bereit sein, Sie aufzunehmen.

Beachten Sie dazu die Internetadresse:
http://moac05.twoday.net/stories/treibsand

Mit freundlichen Grüßen

kov

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Text vom 11. Juni 2014

Ich habe Ihnen eine Nachricht von Sicherheitsbehörden der linken Seite zu übermitteln.

Wegen Ihrer Tätigkeit als Rechte oder als Rechter für eine ausländische Macht werden Sie aufgefordert, das Land zu verlassen.
Wir empfehlen Ihnen, sich in ein außereuropäisches Land zu begeben, hier in Europa wird kein anderes Land mehr bereit sein, Sie aufzunehmen.

Beachten Sie dazu die Internetadresse:
http://moac05.twoday.net/stories/treibsand

Mit freundlichen Grüßen

kom

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Text vom 11. Juni 2014

Ich habe Ihnen eine Nachricht von Sicherheitsbehörden der linken Seite zu übermitteln.

Wegen Ihrer Tätigkeit als Rechte oder als Rechter für eine ausländische Macht werden Sie aufgefordert, das Land zu verlassen.
Wir empfehlen Ihnen, sich in ein außereuropäisches Land zu begeben, hier in Europa wird kein anderes Land mehr bereit sein, Sie aufzunehmen.

Beachten Sie dazu die Internetadresse:
http://moac05.twoday.net/stories/treibsand

Mit freundlichen Grüßen

kon

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Text vom 11. Juni 2014

Ich habe Ihnen eine Nachricht von Sicherheitsbehörden der linken Seite zu übermitteln.

Wegen Ihrer Tätigkeit als Rechte oder als Rechter für eine ausländische Macht werden Sie aufgefordert, das Land zu verlassen.
Wir empfehlen Ihnen, sich in ein außereuropäisches Land zu begeben, hier in Europa wird kein anderes Land mehr bereit sein, Sie aufzunehmen.

Beachten Sie dazu die Internetadresse:
http://moac05.twoday.net/stories/treibsand

Mit freundlichen Grüßen

koo

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Text vom 11. Juni 2014

Ich habe Ihnen eine Nachricht von Sicherheitsbehörden der linken Seite zu übermitteln.

Wegen Ihrer Tätigkeit als Rechte oder als Rechter für eine ausländische Macht werden Sie aufgefordert, das Land zu verlassen.
Wir empfehlen Ihnen, sich in ein außereuropäisches Land zu begeben, hier in Europa wird kein anderes Land mehr bereit sein, Sie aufzunehmen.

Beachten Sie dazu die Internetadresse:
http://moac05.twoday.net/stories/treibsand

Mit freundlichen Grüßen

kop

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Ich habe Ihnen eine Nachricht von Sicherheitsbehörden der linken Seite zu übermitteln.

Wegen Ihrer Tätigkeit als Rechte oder als Rechter für eine ausländische Macht werden Sie aufgefordert, das Land zu verlassen.
Wir empfehlen Ihnen, sich in ein außereuropäisches Land zu begeben, hier in Europa wird kein anderes Land mehr bereit sein, Sie aufzunehmen.

Beachten Sie dazu die Internetadresse:
http://moac05.twoday.net/stories/treibsand

Mit freundlichen Grüßen

kof

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Wegen Ihrer Tätigkeit als Rechte oder als Rechter für eine ausländische Macht werden Sie aufgefordert, das Land zu verlassen.
Wir empfehlen Ihnen, sich in ein außereuropäisches Land zu begeben, hier in Europa wird kein anderes Land mehr bereit sein, Sie aufzunehmen.

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http://moac05.twoday.net/stories/treibsand

Mit freundlichen Grüßen

kog

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Ich habe Ihnen eine Nachricht von Sicherheitsbehörden der linken Seite zu übermitteln.

Wegen Ihrer Tätigkeit als Rechte oder als Rechter für eine ausländische Macht werden Sie aufgefordert, das Land zu verlassen.
Wir empfehlen Ihnen, sich in ein außereuropäisches Land zu begeben, hier in Europa wird kein anderes Land mehr bereit sein, Sie aufzunehmen.

Beachten Sie dazu die Internetadresse:
http://moac05.twoday.net/stories/treibsand

Mit freundlichen Grüßen

kol

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Text vom 11. Juni 2014

Ich habe Ihnen eine Nachricht von Sicherheitsbehörden der linken Seite zu übermitteln.

Wegen Ihrer Tätigkeit als Rechte oder als Rechter für eine ausländische Macht werden Sie aufgefordert, das Land zu verlassen.
Wir empfehlen Ihnen, sich in ein außereuropäisches Land zu begeben, hier in Europa wird kein anderes Land mehr bereit sein, Sie aufzunehmen.

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Mit freundlichen Grüßen

knn

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Ich habe Ihnen eine Nachricht von Sicherheitsbehörden der linken Seite zu übermitteln.

Wegen Ihrer Tätigkeit als Rechte oder als Rechter für eine ausländische Macht werden Sie aufgefordert, das Land zu verlassen.
Wir empfehlen Ihnen, sich in ein außereuropäisches Land zu begeben, hier in Europa wird kein anderes Land mehr bereit sein, Sie aufzunehmen.

Beachten Sie dazu die Internetadresse:
http://moac05.twoday.net/stories/treibsand

Mit freundlichen Grüßen

koa

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Text vom 11. Juni 2014

Ich habe Ihnen eine Nachricht von Sicherheitsbehörden der linken Seite zu übermitteln.

Wegen Ihrer Tätigkeit als Rechte oder als Rechter für eine ausländische Macht werden Sie aufgefordert, das Land zu verlassen.
Wir empfehlen Ihnen, sich in ein außereuropäisches Land zu begeben, hier in Europa wird kein anderes Land mehr bereit sein, Sie aufzunehmen.

Beachten Sie dazu die Internetadresse:
http://moac05.twoday.net/stories/treibsand

Mit freundlichen Grüßen

kob

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Wegen Ihrer Tätigkeit als Rechte oder als Rechter für eine ausländische Macht werden Sie aufgefordert, das Land zu verlassen.
Wir empfehlen Ihnen, sich in ein außereuropäisches Land zu begeben, hier in Europa wird kein anderes Land mehr bereit sein, Sie aufzunehmen.

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http://moac05.twoday.net/stories/treibsand

Mit freundlichen Grüßen

knv

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Ich habe Ihnen eine Nachricht von Sicherheitsbehörden der linken Seite zu übermitteln.

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Wir empfehlen Ihnen, sich in ein außereuropäisches Land zu begeben, hier in Europa wird kein anderes Land mehr bereit sein, Sie aufzunehmen.

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kny

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Wegen Ihrer Tätigkeit als Rechte oder als Rechter für eine ausländische Macht werden Sie aufgefordert, das Land zu verlassen.
Wir empfehlen Ihnen, sich in ein außereuropäisches Land zu begeben, hier in Europa wird kein anderes Land mehr bereit sein, Sie aufzunehmen.

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knz

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Wegen Ihrer Tätigkeit als Rechte oder als Rechter für eine ausländische Macht werden Sie aufgefordert, das Land zu verlassen.
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knq

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Wegen Ihrer Tätigkeit als Rechte oder als Rechter für eine ausländische Macht werden Sie aufgefordert, das Land zu verlassen.
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kns

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knt

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knu

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knm

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Wegen Ihrer Tätigkeit als Rechte oder als Rechter für eine ausländische Macht werden Sie aufgefordert, das Land zu verlassen.
Wir empfehlen Ihnen, sich in ein außereuropäisches Land zu begeben, hier in Europa wird kein anderes Land mehr bereit sein, Sie aufzunehmen.

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Mit freundlichen Grüßen

kno

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Ich habe Ihnen eine Nachricht von Sicherheitsbehörden der linken Seite zu übermitteln.

Wegen Ihrer Tätigkeit als Rechte oder als Rechter für eine ausländische Macht werden Sie aufgefordert, das Land zu verlassen.
Wir empfehlen Ihnen, sich in ein außereuropäisches Land zu begeben, hier in Europa wird kein anderes Land mehr bereit sein, Sie aufzunehmen.

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Mit freundlichen Grüßen

knp

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Ich habe Ihnen eine Nachricht von Sicherheitsbehörden der linken Seite zu übermitteln.

Wegen Ihrer Tätigkeit als Rechte oder als Rechter für eine ausländische Macht werden Sie aufgefordert, das Land zu verlassen.
Wir empfehlen Ihnen, sich in ein außereuropäisches Land zu begeben, hier in Europa wird kein anderes Land mehr bereit sein, Sie aufzunehmen.

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Mit freundlichen Grüßen

kng

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Text vom 11. Juni 2014

Ich habe Ihnen eine Nachricht von Sicherheitsbehörden der linken Seite zu übermitteln.

Wegen Ihrer Tätigkeit als Rechte oder als Rechter für eine ausländische Macht werden Sie aufgefordert, das Land zu verlassen.
Wir empfehlen Ihnen, sich in ein außereuropäisches Land zu begeben, hier in Europa wird kein anderes Land mehr bereit sein, Sie aufzunehmen.

Beachten Sie dazu die Internetadresse:
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Mit freundlichen Grüßen

knh

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Text vom 11. Juni 2014

Ich habe Ihnen eine Nachricht von Sicherheitsbehörden der linken Seite zu übermitteln.

Wegen Ihrer Tätigkeit als Rechte oder als Rechter für eine ausländische Macht werden Sie aufgefordert, das Land zu verlassen.
Wir empfehlen Ihnen, sich in ein außereuropäisches Land zu begeben, hier in Europa wird kein anderes Land mehr bereit sein, Sie aufzunehmen.

Beachten Sie dazu die Internetadresse:
http://moac05.twoday.net/stories/treibsand

Mit freundlichen Grüßen

kni

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Text vom 11. Juni 2014

Ich habe Ihnen eine Nachricht von Sicherheitsbehörden der linken Seite zu übermitteln.

Wegen Ihrer Tätigkeit als Rechte oder als Rechter für eine ausländische Macht werden Sie aufgefordert, das Land zu verlassen.
Wir empfehlen Ihnen, sich in ein außereuropäisches Land zu begeben, hier in Europa wird kein anderes Land mehr bereit sein, Sie aufzunehmen.

Beachten Sie dazu die Internetadresse:
http://moac05.twoday.net/stories/treibsand

Mit freundlichen Grüßen

knk

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Text vom 11. Juni 2014

Ich habe Ihnen eine Nachricht von Sicherheitsbehörden der linken Seite zu übermitteln.

Wegen Ihrer Tätigkeit als Rechte oder als Rechter für eine ausländische Macht werden Sie aufgefordert, das Land zu verlassen.
Wir empfehlen Ihnen, sich in ein außereuropäisches Land zu begeben, hier in Europa wird kein anderes Land mehr bereit sein, Sie aufzunehmen.

Beachten Sie dazu die Internetadresse:
http://moac05.twoday.net/stories/treibsand

Mit freundlichen Grüßen

kox

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Text vom 12. Juni 2014

Aufgrund Ihrer Abstammung sind wir Verwandte, gemäß der amtlich festgehaltenen Vaterschaft werden Sie der Halbenrainer Gruppe zugerechnet. Halbenrain ist eine Marktgemeinde im Südosten des österreichischen Bundeslandes Steiermark im Bezirk Südoststeiermark. Der Umstand freut mich, ich heiße Sie herzlich willkommen und ich hoffe, wir werden eine Gelegenheit bekommen, darüber zu reden. Ich selbst gehöre auch zur Halbenrainer Gruppe.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie wegen der bevorstehenden Erbauseinandersetzungen vollständig nach links übernommen werden. Ein wichtiger Grund liegt darin, dass Ihnen die Rechte Polizei sonst gar nicht gestatten würde, in eine Erbschaft einzutreten oder man würde Ihnen zugesprochene Erbteile sofort wieder wegnehmen. Die Rechte Polizei wehrt sich jetzt schon erbittert gegen eine Wiederaufnahme des Nachlassverfahrens.

Siehe dazu auch folgenden Artikel:
http://moac06.twoday.net/stories/kandidatinnenschwestern
Artikel 12: Abstammung

Ich liefere bei dieser Gelegenheit immer einen Standard-Text aus, er steht nachfolgend im blauen Rahmen.

Zu den Routineaufgaben von Sicherheitsbehörden gehören die Überwachung und der Schutz benachteiligter Kinder. Bei Erbauseinandersetzungen wird von Amts wegen ein Auge darauf geworfen, ob eventuell vorhandene uneheliche Kinder dabei zu ihrem Recht kommen.
Zur Sicherstellung der Rechte von Kindern bei Erbvorgängen sind Sicherheitsbehörden amtlicherseits verpflichtet, daher werden die hier beschriebenen Fälle in der nächsten Zeit neu aufgenommen.

In den hier vorliegenden Fällen geht es um drei Erbschaftsangelegenheiten, eine in Halbenrain in der Steiermark angesiedelt, eine in der Nähe von Gleisdorf, und die dritte in Horgau, im westlichen Landkreis von Augsburg.

Im Gebiet von Halbenrain sind derzeit 636 Abkömmlinge betroffen, davon 614 Mädchen und 22 Jungen, alle inzwischen erwachsen.

Im Gebiet von Horgau sind bisher 121 Kinder betroffen, 120 Mädchen und ein Junge, mit einer Ausnahme sind alle inzwischen volljährig. Im Fall Horgau lebt der gemeinsame Vater aber noch, hier läuft es auf eine Sicherung der Erbanteile für die unehelichen Kinder hinaus.

Im Gebiet von Gleisdorf sind bisher acht Kinder betroffen, acht Töchter.
Im Gleisdorfer Fall ist der Vater Ende 2007 verstorben, auch hier geht es um eine Sicherung von Erbanteilen.



Mit herzlichen Grüßen

kow

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Text vom 12. Juni 2014

Sie werden in ein Boudicca-Programm aufgenommen.

Siehe dazu auch:
http://moac05.twoday.net/stories/boudicca
Unter der Internetadresse:
http://moac05.twoday.net/stories/forderungsbetraege
ist eine Liste enthalten, in der alle Spielnamen und Internet-Codes für „Boudicca-“ Beteiligte nochmals aufgeführt sind.

Die letzten drei Stellen Ihrer Adresse lauten: kow
Ihr Name für „Boudicca“: Osuna

Mit herzlichen Grüßen

koi

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Text vom 12. Juni 2014

Aufgrund Ihrer Abstammung sind wir Verwandte, gemäß der amtlich festgehaltenen Vaterschaft werden Sie der Halbenrainer Gruppe zugerechnet. Halbenrain ist eine Marktgemeinde im Südosten des österreichischen Bundeslandes Steiermark im Bezirk Südoststeiermark. Der Umstand freut mich, ich heiße Sie herzlich willkommen und ich hoffe, wir werden eine Gelegenheit bekommen, darüber zu reden. Ich selbst gehöre auch zur Halbenrainer Gruppe.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie wegen der bevorstehenden Erbauseinandersetzungen vollständig nach links übernommen werden. Ein wichtiger Grund liegt darin, dass Ihnen die Rechte Polizei sonst gar nicht gestatten würde, in eine Erbschaft einzutreten oder man würde Ihnen zugesprochene Erbteile sofort wieder wegnehmen. Die Rechte Polizei wehrt sich jetzt schon erbittert gegen eine Wiederaufnahme des Nachlassverfahrens.

Siehe dazu auch folgenden Artikel:
http://moac06.twoday.net/stories/kandidatinnenschwestern
Artikel 12: Abstammung

Ich liefere bei dieser Gelegenheit immer einen Standard-Text aus, er steht nachfolgend im blauen Rahmen.

Zu den Routineaufgaben von Sicherheitsbehörden gehören die Überwachung und der Schutz benachteiligter Kinder. Bei Erbauseinandersetzungen wird von Amts wegen ein Auge darauf geworfen, ob eventuell vorhandene uneheliche Kinder dabei zu ihrem Recht kommen.
Zur Sicherstellung der Rechte von Kindern bei Erbvorgängen sind Sicherheitsbehörden amtlicherseits verpflichtet, daher werden die hier beschriebenen Fälle in der nächsten Zeit neu aufgenommen.

In den hier vorliegenden Fällen geht es um drei Erbschaftsangelegenheiten, eine in Halbenrain in der Steiermark angesiedelt, eine in der Nähe von Gleisdorf, und die dritte in Horgau, im westlichen Landkreis von Augsburg.

Im Gebiet von Halbenrain sind derzeit 636 Abkömmlinge betroffen, davon 614 Mädchen und 22 Jungen, alle inzwischen erwachsen.

Im Gebiet von Horgau sind bisher 121 Kinder betroffen, 120 Mädchen und ein Junge, mit einer Ausnahme sind alle inzwischen volljährig. Im Fall Horgau lebt der gemeinsame Vater aber noch, hier läuft es auf eine Sicherung der Erbanteile für die unehelichen Kinder hinaus.

Im Gebiet von Gleisdorf sind bisher acht Kinder betroffen, acht Töchter.
Im Gleisdorfer Fall ist der Vater Ende 2007 verstorben, auch hier geht es um eine Sicherung von Erbanteilen.



Mit herzlichen Grüßen

kok

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Text vom 12. Juni 2014

Aufgrund Ihrer Abstammung sind wir Verwandte, gemäß der amtlich festgehaltenen Vaterschaft werden Sie der Halbenrainer Gruppe zugerechnet. Halbenrain ist eine Marktgemeinde im Südosten des österreichischen Bundeslandes Steiermark im Bezirk Südoststeiermark. Der Umstand freut mich, ich heiße Sie herzlich willkommen und ich hoffe, wir werden eine Gelegenheit bekommen, darüber zu reden. Ich selbst gehöre auch zur Halbenrainer Gruppe.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie wegen der bevorstehenden Erbauseinandersetzungen vollständig nach links übernommen werden. Ein wichtiger Grund liegt darin, dass Ihnen die Rechte Polizei sonst gar nicht gestatten würde, in eine Erbschaft einzutreten oder man würde Ihnen zugesprochene Erbteile sofort wieder wegnehmen. Die Rechte Polizei wehrt sich jetzt schon erbittert gegen eine Wiederaufnahme des Nachlassverfahrens.

Siehe dazu auch folgenden Artikel:
http://moac06.twoday.net/stories/kandidatinnenschwestern
Artikel 12: Abstammung

Ich liefere bei dieser Gelegenheit immer einen Standard-Text aus, er steht nachfolgend im blauen Rahmen.

Zu den Routineaufgaben von Sicherheitsbehörden gehören die Überwachung und der Schutz benachteiligter Kinder. Bei Erbauseinandersetzungen wird von Amts wegen ein Auge darauf geworfen, ob eventuell vorhandene uneheliche Kinder dabei zu ihrem Recht kommen.
Zur Sicherstellung der Rechte von Kindern bei Erbvorgängen sind Sicherheitsbehörden amtlicherseits verpflichtet, daher werden die hier beschriebenen Fälle in der nächsten Zeit neu aufgenommen.

In den hier vorliegenden Fällen geht es um drei Erbschaftsangelegenheiten, eine in Halbenrain in der Steiermark angesiedelt, eine in der Nähe von Gleisdorf, und die dritte in Horgau, im westlichen Landkreis von Augsburg.

Im Gebiet von Halbenrain sind derzeit 636 Abkömmlinge betroffen, davon 614 Mädchen und 22 Jungen, alle inzwischen erwachsen.

Im Gebiet von Horgau sind bisher 121 Kinder betroffen, 120 Mädchen und ein Junge, mit einer Ausnahme sind alle inzwischen volljährig. Im Fall Horgau lebt der gemeinsame Vater aber noch, hier läuft es auf eine Sicherung der Erbanteile für die unehelichen Kinder hinaus.

Im Gebiet von Gleisdorf sind bisher acht Kinder betroffen, acht Töchter.
Im Gleisdorfer Fall ist der Vater Ende 2007 verstorben, auch hier geht es um eine Sicherung von Erbanteilen.



Mit herzlichen Grüßen

kos

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Aufgrund Ihrer Abstammung sind wir Verwandte, gemäß der amtlich festgehaltenen Vaterschaft werden Sie der Halbenrainer Gruppe zugerechnet. Halbenrain ist eine Marktgemeinde im Südosten des österreichischen Bundeslandes Steiermark im Bezirk Südoststeiermark. Der Umstand freut mich, ich heiße Sie herzlich willkommen und ich hoffe, wir werden eine Gelegenheit bekommen, darüber zu reden. Ich selbst gehöre auch zur Halbenrainer Gruppe.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie wegen der bevorstehenden Erbauseinandersetzungen vollständig nach links übernommen werden. Ein wichtiger Grund liegt darin, dass Ihnen die Rechte Polizei sonst gar nicht gestatten würde, in eine Erbschaft einzutreten oder man würde Ihnen zugesprochene Erbteile sofort wieder wegnehmen. Die Rechte Polizei wehrt sich jetzt schon erbittert gegen eine Wiederaufnahme des Nachlassverfahrens.

Siehe dazu auch folgenden Artikel:
http://moac06.twoday.net/stories/kandidatinnenschwestern
Artikel 12: Abstammung

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Zu den Routineaufgaben von Sicherheitsbehörden gehören die Überwachung und der Schutz benachteiligter Kinder. Bei Erbauseinandersetzungen wird von Amts wegen ein Auge darauf geworfen, ob eventuell vorhandene uneheliche Kinder dabei zu ihrem Recht kommen.
Zur Sicherstellung der Rechte von Kindern bei Erbvorgängen sind Sicherheitsbehörden amtlicherseits verpflichtet, daher werden die hier beschriebenen Fälle in der nächsten Zeit neu aufgenommen.

In den hier vorliegenden Fällen geht es um drei Erbschaftsangelegenheiten, eine in Halbenrain in der Steiermark angesiedelt, eine in der Nähe von Gleisdorf, und die dritte in Horgau, im westlichen Landkreis von Augsburg.

Im Gebiet von Halbenrain sind derzeit 636 Abkömmlinge betroffen, davon 614 Mädchen und 22 Jungen, alle inzwischen erwachsen.

Im Gebiet von Horgau sind bisher 121 Kinder betroffen, 120 Mädchen und ein Junge, mit einer Ausnahme sind alle inzwischen volljährig. Im Fall Horgau lebt der gemeinsame Vater aber noch, hier läuft es auf eine Sicherung der Erbanteile für die unehelichen Kinder hinaus.

Im Gebiet von Gleisdorf sind bisher acht Kinder betroffen, acht Töchter.
Im Gleisdorfer Fall ist der Vater Ende 2007 verstorben, auch hier geht es um eine Sicherung von Erbanteilen.



Mit herzlichen Grüßen

koh

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Aufgrund Ihrer Abstammung sind wir Verwandte, gemäß der amtlich festgehaltenen Vaterschaft werden Sie der Halbenrainer Gruppe zugerechnet. Halbenrain ist eine Marktgemeinde im Südosten des österreichischen Bundeslandes Steiermark im Bezirk Südoststeiermark. Der Umstand freut mich, ich heiße Sie herzlich willkommen und ich hoffe, wir werden eine Gelegenheit bekommen, darüber zu reden. Ich selbst gehöre auch zur Halbenrainer Gruppe.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie wegen der bevorstehenden Erbauseinandersetzungen vollständig nach links übernommen werden. Ein wichtiger Grund liegt darin, dass Ihnen die Rechte Polizei sonst gar nicht gestatten würde, in eine Erbschaft einzutreten oder man würde Ihnen zugesprochene Erbteile sofort wieder wegnehmen. Die Rechte Polizei wehrt sich jetzt schon erbittert gegen eine Wiederaufnahme des Nachlassverfahrens.

Siehe dazu auch folgenden Artikel:
http://moac06.twoday.net/stories/kandidatinnenschwestern
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Ich liefere bei dieser Gelegenheit immer einen Standard-Text aus, er steht nachfolgend im blauen Rahmen.

Zu den Routineaufgaben von Sicherheitsbehörden gehören die Überwachung und der Schutz benachteiligter Kinder. Bei Erbauseinandersetzungen wird von Amts wegen ein Auge darauf geworfen, ob eventuell vorhandene uneheliche Kinder dabei zu ihrem Recht kommen.
Zur Sicherstellung der Rechte von Kindern bei Erbvorgängen sind Sicherheitsbehörden amtlicherseits verpflichtet, daher werden die hier beschriebenen Fälle in der nächsten Zeit neu aufgenommen.

In den hier vorliegenden Fällen geht es um drei Erbschaftsangelegenheiten, eine in Halbenrain in der Steiermark angesiedelt, eine in der Nähe von Gleisdorf, und die dritte in Horgau, im westlichen Landkreis von Augsburg.

Im Gebiet von Halbenrain sind derzeit 636 Abkömmlinge betroffen, davon 614 Mädchen und 22 Jungen, alle inzwischen erwachsen.

Im Gebiet von Horgau sind bisher 121 Kinder betroffen, 120 Mädchen und ein Junge, mit einer Ausnahme sind alle inzwischen volljährig. Im Fall Horgau lebt der gemeinsame Vater aber noch, hier läuft es auf eine Sicherung der Erbanteile für die unehelichen Kinder hinaus.

Im Gebiet von Gleisdorf sind bisher acht Kinder betroffen, acht Töchter.
Im Gleisdorfer Fall ist der Vater Ende 2007 verstorben, auch hier geht es um eine Sicherung von Erbanteilen.



Mit herzlichen Grüßen

koe

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Aufgrund Ihrer Abstammung sind wir Verwandte, gemäß der amtlich festgehaltenen Vaterschaft werden Sie der Halbenrainer Gruppe zugerechnet. Halbenrain ist eine Marktgemeinde im Südosten des österreichischen Bundeslandes Steiermark im Bezirk Südoststeiermark. Der Umstand freut mich, ich heiße Sie herzlich willkommen und ich hoffe, wir werden eine Gelegenheit bekommen, darüber zu reden. Ich selbst gehöre auch zur Halbenrainer Gruppe.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie wegen der bevorstehenden Erbauseinandersetzungen vollständig nach links übernommen werden. Ein wichtiger Grund liegt darin, dass Ihnen die Rechte Polizei sonst gar nicht gestatten würde, in eine Erbschaft einzutreten oder man würde Ihnen zugesprochene Erbteile sofort wieder wegnehmen. Die Rechte Polizei wehrt sich jetzt schon erbittert gegen eine Wiederaufnahme des Nachlassverfahrens.

Siehe dazu auch folgenden Artikel:
http://moac06.twoday.net/stories/kandidatinnenschwestern
Artikel 12: Abstammung

Ich liefere bei dieser Gelegenheit immer einen Standard-Text aus, er steht nachfolgend im blauen Rahmen.

Zu den Routineaufgaben von Sicherheitsbehörden gehören die Überwachung und der Schutz benachteiligter Kinder. Bei Erbauseinandersetzungen wird von Amts wegen ein Auge darauf geworfen, ob eventuell vorhandene uneheliche Kinder dabei zu ihrem Recht kommen.
Zur Sicherstellung der Rechte von Kindern bei Erbvorgängen sind Sicherheitsbehörden amtlicherseits verpflichtet, daher werden die hier beschriebenen Fälle in der nächsten Zeit neu aufgenommen.

In den hier vorliegenden Fällen geht es um drei Erbschaftsangelegenheiten, eine in Halbenrain in der Steiermark angesiedelt, eine in der Nähe von Gleisdorf, und die dritte in Horgau, im westlichen Landkreis von Augsburg.

Im Gebiet von Halbenrain sind derzeit 636 Abkömmlinge betroffen, davon 614 Mädchen und 22 Jungen, alle inzwischen erwachsen.

Im Gebiet von Horgau sind bisher 121 Kinder betroffen, 120 Mädchen und ein Junge, mit einer Ausnahme sind alle inzwischen volljährig. Im Fall Horgau lebt der gemeinsame Vater aber noch, hier läuft es auf eine Sicherung der Erbanteile für die unehelichen Kinder hinaus.

Im Gebiet von Gleisdorf sind bisher acht Kinder betroffen, acht Töchter.
Im Gleisdorfer Fall ist der Vater Ende 2007 verstorben, auch hier geht es um eine Sicherung von Erbanteilen.



Mit herzlichen Grüßen

knx

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Aufgrund Ihrer Abstammung sind wir Verwandte, gemäß der amtlich festgehaltenen Vaterschaft werden Sie der Halbenrainer Gruppe zugerechnet. Halbenrain ist eine Marktgemeinde im Südosten des österreichischen Bundeslandes Steiermark im Bezirk Südoststeiermark. Der Umstand freut mich, ich heiße Sie herzlich willkommen und ich hoffe, wir werden eine Gelegenheit bekommen, darüber zu reden. Ich selbst gehöre auch zur Halbenrainer Gruppe.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie wegen der bevorstehenden Erbauseinandersetzungen vollständig nach links übernommen werden. Ein wichtiger Grund liegt darin, dass Ihnen die Rechte Polizei sonst gar nicht gestatten würde, in eine Erbschaft einzutreten oder man würde Ihnen zugesprochene Erbteile sofort wieder wegnehmen. Die Rechte Polizei wehrt sich jetzt schon erbittert gegen eine Wiederaufnahme des Nachlassverfahrens.

Siehe dazu auch folgenden Artikel:
http://moac06.twoday.net/stories/kandidatinnenschwestern
Artikel 12: Abstammung

Ich liefere bei dieser Gelegenheit immer einen Standard-Text aus, er steht nachfolgend im blauen Rahmen.

Zu den Routineaufgaben von Sicherheitsbehörden gehören die Überwachung und der Schutz benachteiligter Kinder. Bei Erbauseinandersetzungen wird von Amts wegen ein Auge darauf geworfen, ob eventuell vorhandene uneheliche Kinder dabei zu ihrem Recht kommen.
Zur Sicherstellung der Rechte von Kindern bei Erbvorgängen sind Sicherheitsbehörden amtlicherseits verpflichtet, daher werden die hier beschriebenen Fälle in der nächsten Zeit neu aufgenommen.

In den hier vorliegenden Fällen geht es um drei Erbschaftsangelegenheiten, eine in Halbenrain in der Steiermark angesiedelt, eine in der Nähe von Gleisdorf, und die dritte in Horgau, im westlichen Landkreis von Augsburg.

Im Gebiet von Halbenrain sind derzeit 636 Abkömmlinge betroffen, davon 614 Mädchen und 22 Jungen, alle inzwischen erwachsen.

Im Gebiet von Horgau sind bisher 121 Kinder betroffen, 120 Mädchen und ein Junge, mit einer Ausnahme sind alle inzwischen volljährig. Im Fall Horgau lebt der gemeinsame Vater aber noch, hier läuft es auf eine Sicherung der Erbanteile für die unehelichen Kinder hinaus.

Im Gebiet von Gleisdorf sind bisher acht Kinder betroffen, acht Töchter.
Im Gleisdorfer Fall ist der Vater Ende 2007 verstorben, auch hier geht es um eine Sicherung von Erbanteilen.



Mit herzlichen Grüßen

knl

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Aufgrund Ihrer Abstammung sind wir Verwandte, gemäß der amtlich festgehaltenen Vaterschaft werden Sie der Halbenrainer Gruppe zugerechnet. Halbenrain ist eine Marktgemeinde im Südosten des österreichischen Bundeslandes Steiermark im Bezirk Südoststeiermark. Der Umstand freut mich, ich heiße Sie herzlich willkommen und ich hoffe, wir werden eine Gelegenheit bekommen, darüber zu reden. Ich selbst gehöre auch zur Halbenrainer Gruppe.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie wegen der bevorstehenden Erbauseinandersetzungen vollständig nach links übernommen werden. Ein wichtiger Grund liegt darin, dass Ihnen die Rechte Polizei sonst gar nicht gestatten würde, in eine Erbschaft einzutreten oder man würde Ihnen zugesprochene Erbteile sofort wieder wegnehmen. Die Rechte Polizei wehrt sich jetzt schon erbittert gegen eine Wiederaufnahme des Nachlassverfahrens.

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Artikel 12: Abstammung

Ich liefere bei dieser Gelegenheit immer einen Standard-Text aus, er steht nachfolgend im blauen Rahmen.

Zu den Routineaufgaben von Sicherheitsbehörden gehören die Überwachung und der Schutz benachteiligter Kinder. Bei Erbauseinandersetzungen wird von Amts wegen ein Auge darauf geworfen, ob eventuell vorhandene uneheliche Kinder dabei zu ihrem Recht kommen.
Zur Sicherstellung der Rechte von Kindern bei Erbvorgängen sind Sicherheitsbehörden amtlicherseits verpflichtet, daher werden die hier beschriebenen Fälle in der nächsten Zeit neu aufgenommen.

In den hier vorliegenden Fällen geht es um drei Erbschaftsangelegenheiten, eine in Halbenrain in der Steiermark angesiedelt, eine in der Nähe von Gleisdorf, und die dritte in Horgau, im westlichen Landkreis von Augsburg.

Im Gebiet von Halbenrain sind derzeit 636 Abkömmlinge betroffen, davon 614 Mädchen und 22 Jungen, alle inzwischen erwachsen.

Im Gebiet von Horgau sind bisher 121 Kinder betroffen, 120 Mädchen und ein Junge, mit einer Ausnahme sind alle inzwischen volljährig. Im Fall Horgau lebt der gemeinsame Vater aber noch, hier läuft es auf eine Sicherung der Erbanteile für die unehelichen Kinder hinaus.

Im Gebiet von Gleisdorf sind bisher acht Kinder betroffen, acht Töchter.
Im Gleisdorfer Fall ist der Vater Ende 2007 verstorben, auch hier geht es um eine Sicherung von Erbanteilen.



Mit herzlichen Grüßen

knr

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Text vom 12. Juni 2014

Aufgrund Ihrer Abstammung sind wir Verwandte, gemäß der amtlich festgehaltenen Vaterschaft werden Sie der Halbenrainer Gruppe zugerechnet. Halbenrain ist eine Marktgemeinde im Südosten des österreichischen Bundeslandes Steiermark im Bezirk Südoststeiermark. Der Umstand freut mich, ich heiße Sie herzlich willkommen und ich hoffe, wir werden eine Gelegenheit bekommen, darüber zu reden. Ich selbst gehöre auch zur Halbenrainer Gruppe.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie wegen der bevorstehenden Erbauseinandersetzungen vollständig nach links übernommen werden. Ein wichtiger Grund liegt darin, dass Ihnen die Rechte Polizei sonst gar nicht gestatten würde, in eine Erbschaft einzutreten oder man würde Ihnen zugesprochene Erbteile sofort wieder wegnehmen. Die Rechte Polizei wehrt sich jetzt schon erbittert gegen eine Wiederaufnahme des Nachlassverfahrens.

Siehe dazu auch folgenden Artikel:
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Artikel 12: Abstammung

Ich liefere bei dieser Gelegenheit immer einen Standard-Text aus, er steht nachfolgend im blauen Rahmen.

Zu den Routineaufgaben von Sicherheitsbehörden gehören die Überwachung und der Schutz benachteiligter Kinder. Bei Erbauseinandersetzungen wird von Amts wegen ein Auge darauf geworfen, ob eventuell vorhandene uneheliche Kinder dabei zu ihrem Recht kommen.
Zur Sicherstellung der Rechte von Kindern bei Erbvorgängen sind Sicherheitsbehörden amtlicherseits verpflichtet, daher werden die hier beschriebenen Fälle in der nächsten Zeit neu aufgenommen.

In den hier vorliegenden Fällen geht es um drei Erbschaftsangelegenheiten, eine in Halbenrain in der Steiermark angesiedelt, eine in der Nähe von Gleisdorf, und die dritte in Horgau, im westlichen Landkreis von Augsburg.

Im Gebiet von Halbenrain sind derzeit 636 Abkömmlinge betroffen, davon 614 Mädchen und 22 Jungen, alle inzwischen erwachsen.

Im Gebiet von Horgau sind bisher 121 Kinder betroffen, 120 Mädchen und ein Junge, mit einer Ausnahme sind alle inzwischen volljährig. Im Fall Horgau lebt der gemeinsame Vater aber noch, hier läuft es auf eine Sicherung der Erbanteile für die unehelichen Kinder hinaus.

Im Gebiet von Gleisdorf sind bisher acht Kinder betroffen, acht Töchter.
Im Gleisdorfer Fall ist der Vater Ende 2007 verstorben, auch hier geht es um eine Sicherung von Erbanteilen.



Mit herzlichen Grüßen

knw

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Aufgrund Ihrer Abstammung sind wir Verwandte, gemäß der amtlich festgehaltenen Vaterschaft werden Sie der Halbenrainer Gruppe zugerechnet. Halbenrain ist eine Marktgemeinde im Südosten des österreichischen Bundeslandes Steiermark im Bezirk Südoststeiermark. Der Umstand freut mich, ich heiße Sie herzlich willkommen und ich hoffe, wir werden eine Gelegenheit bekommen, darüber zu reden. Ich selbst gehöre auch zur Halbenrainer Gruppe.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie wegen der bevorstehenden Erbauseinandersetzungen vollständig nach links übernommen werden. Ein wichtiger Grund liegt darin, dass Ihnen die Rechte Polizei sonst gar nicht gestatten würde, in eine Erbschaft einzutreten oder man würde Ihnen zugesprochene Erbteile sofort wieder wegnehmen. Die Rechte Polizei wehrt sich jetzt schon erbittert gegen eine Wiederaufnahme des Nachlassverfahrens.

Siehe dazu auch folgenden Artikel:
http://moac06.twoday.net/stories/kandidatinnenschwestern
Artikel 12: Abstammung

Ich liefere bei dieser Gelegenheit immer einen Standard-Text aus, er steht nachfolgend im blauen Rahmen.

Zu den Routineaufgaben von Sicherheitsbehörden gehören die Überwachung und der Schutz benachteiligter Kinder. Bei Erbauseinandersetzungen wird von Amts wegen ein Auge darauf geworfen, ob eventuell vorhandene uneheliche Kinder dabei zu ihrem Recht kommen.
Zur Sicherstellung der Rechte von Kindern bei Erbvorgängen sind Sicherheitsbehörden amtlicherseits verpflichtet, daher werden die hier beschriebenen Fälle in der nächsten Zeit neu aufgenommen.

In den hier vorliegenden Fällen geht es um drei Erbschaftsangelegenheiten, eine in Halbenrain in der Steiermark angesiedelt, eine in der Nähe von Gleisdorf, und die dritte in Horgau, im westlichen Landkreis von Augsburg.

Im Gebiet von Halbenrain sind derzeit 636 Abkömmlinge betroffen, davon 614 Mädchen und 22 Jungen, alle inzwischen erwachsen.

Im Gebiet von Horgau sind bisher 121 Kinder betroffen, 120 Mädchen und ein Junge, mit einer Ausnahme sind alle inzwischen volljährig. Im Fall Horgau lebt der gemeinsame Vater aber noch, hier läuft es auf eine Sicherung der Erbanteile für die unehelichen Kinder hinaus.

Im Gebiet von Gleisdorf sind bisher acht Kinder betroffen, acht Töchter.
Im Gleisdorfer Fall ist der Vater Ende 2007 verstorben, auch hier geht es um eine Sicherung von Erbanteilen.



Mit herzlichen Grüßen

kne

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Aufgrund Ihrer Abstammung sind wir Verwandte, gemäß der amtlich festgehaltenen Vaterschaft werden Sie der Halbenrainer Gruppe zugerechnet. Halbenrain ist eine Marktgemeinde im Südosten des österreichischen Bundeslandes Steiermark im Bezirk Südoststeiermark. Der Umstand freut mich, ich heiße Sie herzlich willkommen und ich hoffe, wir werden eine Gelegenheit bekommen, darüber zu reden. Ich selbst gehöre auch zur Halbenrainer Gruppe.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie wegen der bevorstehenden Erbauseinandersetzungen vollständig nach links übernommen werden. Ein wichtiger Grund liegt darin, dass Ihnen die Rechte Polizei sonst gar nicht gestatten würde, in eine Erbschaft einzutreten oder man würde Ihnen zugesprochene Erbteile sofort wieder wegnehmen. Die Rechte Polizei wehrt sich jetzt schon erbittert gegen eine Wiederaufnahme des Nachlassverfahrens.

Siehe dazu auch folgenden Artikel:
http://moac06.twoday.net/stories/kandidatinnenschwestern
Artikel 12: Abstammung

Ich liefere bei dieser Gelegenheit immer einen Standard-Text aus, er steht nachfolgend im blauen Rahmen.

Zu den Routineaufgaben von Sicherheitsbehörden gehören die Überwachung und der Schutz benachteiligter Kinder. Bei Erbauseinandersetzungen wird von Amts wegen ein Auge darauf geworfen, ob eventuell vorhandene uneheliche Kinder dabei zu ihrem Recht kommen.
Zur Sicherstellung der Rechte von Kindern bei Erbvorgängen sind Sicherheitsbehörden amtlicherseits verpflichtet, daher werden die hier beschriebenen Fälle in der nächsten Zeit neu aufgenommen.

In den hier vorliegenden Fällen geht es um drei Erbschaftsangelegenheiten, eine in Halbenrain in der Steiermark angesiedelt, eine in der Nähe von Gleisdorf, und die dritte in Horgau, im westlichen Landkreis von Augsburg.

Im Gebiet von Halbenrain sind derzeit 636 Abkömmlinge betroffen, davon 614 Mädchen und 22 Jungen, alle inzwischen erwachsen.

Im Gebiet von Horgau sind bisher 121 Kinder betroffen, 120 Mädchen und ein Junge, mit einer Ausnahme sind alle inzwischen volljährig. Im Fall Horgau lebt der gemeinsame Vater aber noch, hier läuft es auf eine Sicherung der Erbanteile für die unehelichen Kinder hinaus.

Im Gebiet von Gleisdorf sind bisher acht Kinder betroffen, acht Töchter.
Im Gleisdorfer Fall ist der Vater Ende 2007 verstorben, auch hier geht es um eine Sicherung von Erbanteilen.



Mit herzlichen Grüßen

knf

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Aufgrund Ihrer Abstammung sind wir Verwandte, gemäß der amtlich festgehaltenen Vaterschaft werden Sie der Halbenrainer Gruppe zugerechnet. Halbenrain ist eine Marktgemeinde im Südosten des österreichischen Bundeslandes Steiermark im Bezirk Südoststeiermark. Der Umstand freut mich, ich heiße Sie herzlich willkommen und ich hoffe, wir werden eine Gelegenheit bekommen, darüber zu reden. Ich selbst gehöre auch zur Halbenrainer Gruppe.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie wegen der bevorstehenden Erbauseinandersetzungen vollständig nach links übernommen werden. Ein wichtiger Grund liegt darin, dass Ihnen die Rechte Polizei sonst gar nicht gestatten würde, in eine Erbschaft einzutreten oder man würde Ihnen zugesprochene Erbteile sofort wieder wegnehmen. Die Rechte Polizei wehrt sich jetzt schon erbittert gegen eine Wiederaufnahme des Nachlassverfahrens.

Siehe dazu auch folgenden Artikel:
http://moac06.twoday.net/stories/kandidatinnenschwestern
Artikel 12: Abstammung

Ich liefere bei dieser Gelegenheit immer einen Standard-Text aus, er steht nachfolgend im blauen Rahmen.

Zu den Routineaufgaben von Sicherheitsbehörden gehören die Überwachung und der Schutz benachteiligter Kinder. Bei Erbauseinandersetzungen wird von Amts wegen ein Auge darauf geworfen, ob eventuell vorhandene uneheliche Kinder dabei zu ihrem Recht kommen.
Zur Sicherstellung der Rechte von Kindern bei Erbvorgängen sind Sicherheitsbehörden amtlicherseits verpflichtet, daher werden die hier beschriebenen Fälle in der nächsten Zeit neu aufgenommen.

In den hier vorliegenden Fällen geht es um drei Erbschaftsangelegenheiten, eine in Halbenrain in der Steiermark angesiedelt, eine in der Nähe von Gleisdorf, und die dritte in Horgau, im westlichen Landkreis von Augsburg.

Im Gebiet von Halbenrain sind derzeit 636 Abkömmlinge betroffen, davon 614 Mädchen und 22 Jungen, alle inzwischen erwachsen.

Im Gebiet von Horgau sind bisher 121 Kinder betroffen, 120 Mädchen und ein Junge, mit einer Ausnahme sind alle inzwischen volljährig. Im Fall Horgau lebt der gemeinsame Vater aber noch, hier läuft es auf eine Sicherung der Erbanteile für die unehelichen Kinder hinaus.

Im Gebiet von Gleisdorf sind bisher acht Kinder betroffen, acht Töchter.
Im Gleisdorfer Fall ist der Vater Ende 2007 verstorben, auch hier geht es um eine Sicherung von Erbanteilen.



Mit herzlichen Grüßen

knd

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Aufgrund Ihrer Abstammung sind wir Verwandte, gemäß der amtlich festgehaltenen Vaterschaft werden Sie der Halbenrainer Gruppe zugerechnet. Halbenrain ist eine Marktgemeinde im Südosten des österreichischen Bundeslandes Steiermark im Bezirk Südoststeiermark. Der Umstand freut mich, ich heiße Sie herzlich willkommen und ich hoffe, wir werden eine Gelegenheit bekommen, darüber zu reden. Ich selbst gehöre auch zur Halbenrainer Gruppe.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie wegen der bevorstehenden Erbauseinandersetzungen vollständig nach links übernommen werden. Ein wichtiger Grund liegt darin, dass Ihnen die Rechte Polizei sonst gar nicht gestatten würde, in eine Erbschaft einzutreten oder man würde Ihnen zugesprochene Erbteile sofort wieder wegnehmen. Die Rechte Polizei wehrt sich jetzt schon erbittert gegen eine Wiederaufnahme des Nachlassverfahrens.

Siehe dazu auch folgenden Artikel:
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Ich liefere bei dieser Gelegenheit immer einen Standard-Text aus, er steht nachfolgend im blauen Rahmen.

Zu den Routineaufgaben von Sicherheitsbehörden gehören die Überwachung und der Schutz benachteiligter Kinder. Bei Erbauseinandersetzungen wird von Amts wegen ein Auge darauf geworfen, ob eventuell vorhandene uneheliche Kinder dabei zu ihrem Recht kommen.
Zur Sicherstellung der Rechte von Kindern bei Erbvorgängen sind Sicherheitsbehörden amtlicherseits verpflichtet, daher werden die hier beschriebenen Fälle in der nächsten Zeit neu aufgenommen.

In den hier vorliegenden Fällen geht es um drei Erbschaftsangelegenheiten, eine in Halbenrain in der Steiermark angesiedelt, eine in der Nähe von Gleisdorf, und die dritte in Horgau, im westlichen Landkreis von Augsburg.

Im Gebiet von Halbenrain sind derzeit 636 Abkömmlinge betroffen, davon 614 Mädchen und 22 Jungen, alle inzwischen erwachsen.

Im Gebiet von Horgau sind bisher 121 Kinder betroffen, 120 Mädchen und ein Junge, mit einer Ausnahme sind alle inzwischen volljährig. Im Fall Horgau lebt der gemeinsame Vater aber noch, hier läuft es auf eine Sicherung der Erbanteile für die unehelichen Kinder hinaus.

Im Gebiet von Gleisdorf sind bisher acht Kinder betroffen, acht Töchter.
Im Gleisdorfer Fall ist der Vater Ende 2007 verstorben, auch hier geht es um eine Sicherung von Erbanteilen.



Mit herzlichen Grüßen

kod

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Text vom 08. Juni 2014

Sie werden in ein Boudicca-Programm aufgenommen.

Siehe dazu auch:
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Die letzten drei Stellen Ihrer Adresse lauten: kod
Ihr Name für „Boudicca“: Leon-A

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kqx

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Text vom 07. Juni 2014

Ich habe Ihnen eine Nachricht von Sicherheitsbehörden der linken Seite zu übermitteln.

Wegen Ihrer Tätigkeit als Rechte oder als Rechter für eine ausländische Macht werden Sie aufgefordert, das Land zu verlassen.
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Beachten Sie dazu die Internetadresse:
http://moac05.twoday.net/stories/treibsand

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kqy

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Text vom 07. Juni 2014

Ich habe Ihnen eine Nachricht von Sicherheitsbehörden der linken Seite zu übermitteln.

Wegen Ihrer Tätigkeit als Rechte oder als Rechter für eine ausländische Macht werden Sie aufgefordert, das Land zu verlassen.
Wir empfehlen Ihnen, sich in ein außereuropäisches Land zu begeben, hier in Europa wird kein anderes Land mehr bereit sein, Sie aufzunehmen.

Beachten Sie dazu die Internetadresse:
http://moac05.twoday.net/stories/treibsand

Mit freundlichen Grüßen

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Text vom 07. Juni 2014

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Wir empfehlen Ihnen, sich in ein außereuropäisches Land zu begeben, hier in Europa wird kein anderes Land mehr bereit sein, Sie aufzunehmen.

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Wegen Ihrer Tätigkeit als Rechte oder als Rechter für eine ausländische Macht werden Sie aufgefordert, das Land zu verlassen.
Wir empfehlen Ihnen, sich in ein außereuropäisches Land zu begeben, hier in Europa wird kein anderes Land mehr bereit sein, Sie aufzunehmen.

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Text vom 07. Juni 2014

Ich habe Ihnen eine Nachricht von Sicherheitsbehörden der linken Seite zu übermitteln.

Wegen Ihrer Tätigkeit als Rechte oder als Rechter für eine ausländische Macht werden Sie aufgefordert, das Land zu verlassen.
Wir empfehlen Ihnen, sich in ein außereuropäisches Land zu begeben, hier in Europa wird kein anderes Land mehr bereit sein, Sie aufzunehmen.

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Text vom 07. Juni 2014

Ich habe Ihnen eine Nachricht von Sicherheitsbehörden der linken Seite zu übermitteln.

Wegen Ihrer Tätigkeit als Rechte oder als Rechter für eine ausländische Macht werden Sie aufgefordert, das Land zu verlassen.
Wir empfehlen Ihnen, sich in ein außereuropäisches Land zu begeben, hier in Europa wird kein anderes Land mehr bereit sein, Sie aufzunehmen.

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Text vom 10. Juni 2014

In dem nachfolgenden Text im blauen Rahmen werden drei Gruppen aufgeführt, bei denen es um die Sicherung von Erbansprüchen geht. Aufgrund der amtlich festgehaltenen Vaterschaft werden Sie der Horgauer Gruppe zugerechnet. Ich selbst war mit der Schwester Ihres Vaters in der Nähe von Horgau verheiratet, meine Kinder sind also mütterlicherseits Ihre Verwandten. Ich heiße Sie herzlich willkommen. Horgau ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Augsburg.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie wegen der bevorstehenden Erbauseinandersetzungen vollständig nach links übernommen werden. Ein wichtiger Grund liegt darin, dass Ihnen die Rechte Polizei sonst gar nicht gestatten würde, in eine Erbschaft einzutreten oder man würde Ihnen zugesprochene Erbteile sofort wieder wegnehmen. Die Rechte Polizei wehrt sich jetzt schon erbittert gegen eine Wiederaufnahme des Nachlassverfahrens.

Siehe dazu auch folgenden Artikel:
http://moac06.twoday.net/stories/kandidatinnenschwestern
Artikel 12: Abstammung

Ich liefere bei dieser Gelegenheit immer einen Standard-Text aus, er steht nachfolgend im blauen Rahmen.

Zu den Routineaufgaben von Sicherheitsbehörden gehören die Überwachung und der Schutz benachteiligter Kinder. Bei Erbauseinandersetzungen wird von Amts wegen ein Auge darauf geworfen, ob eventuell vorhandene uneheliche Kinder dabei zu ihrem Recht kommen.
Zur Sicherstellung der Rechte von Kindern bei Erbvorgängen sind Sicherheitsbehörden amtlicherseits verpflichtet, daher werden die hier beschriebenen Fälle in der nächsten Zeit neu aufgenommen.

In den hier vorliegenden Fällen geht es um drei Erbschaftsangelegenheiten, eine in Halbenrain in der Steiermark angesiedelt, eine in der Nähe von Gleisdorf, und die dritte in Horgau, im westlichen Landkreis von Augsburg.

Im Gebiet von Halbenrain sind derzeit 622 Abkömmlinge betroffen, davon 600 Mädchen und 22 Jungen, alle inzwischen erwachsen.

Im Gebiet von Horgau sind bisher 121 Kinder betroffen, 120 Mädchen und ein Junge, mit einer Ausnahme sind alle inzwischen volljährig. Im Fall Horgau lebt der gemeinsame Vater aber noch, hier läuft es auf eine Sicherung der Erbanteile für die unehelichen Kinder hinaus.

Im Gebiet von Gleisdorf sind bisher acht Kinder betroffen, acht Töchter.
Im Gleisdorfer Fall ist der Vater Ende 2007 verstorben, auch hier geht es um eine Sicherung von Erbanteilen.



Mit herzlichen Grüßen

knb

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Text vom 10. Juni 2014

Aufgrund Ihrer Abstammung sind wir Verwandte, gemäß der amtlich festgehaltenen Vaterschaft werden Sie der Halbenrainer Gruppe zugerechnet. Halbenrain ist eine Marktgemeinde im Südosten des österreichischen Bundeslandes Steiermark im Bezirk Südoststeiermark. Der Umstand freut mich, ich heiße Sie herzlich willkommen und ich hoffe, wir werden eine Gelegenheit bekommen, darüber zu reden. Ich selbst gehöre auch zur Halbenrainer Gruppe.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie wegen der bevorstehenden Erbauseinandersetzungen vollständig nach links übernommen werden. Ein wichtiger Grund liegt darin, dass Ihnen die Rechte Polizei sonst gar nicht gestatten würde, in eine Erbschaft einzutreten oder man würde Ihnen zugesprochene Erbteile sofort wieder wegnehmen. Die Rechte Polizei wehrt sich jetzt schon erbittert gegen eine Wiederaufnahme des Nachlassverfahrens.

Siehe dazu auch folgenden Artikel:
http://moac06.twoday.net/stories/kandidatinnenschwestern
Artikel 12: Abstammung

Ich liefere bei dieser Gelegenheit immer einen Standard-Text aus, er steht nachfolgend im blauen Rahmen.

Zu den Routineaufgaben von Sicherheitsbehörden gehören die Überwachung und der Schutz benachteiligter Kinder. Bei Erbauseinandersetzungen wird von Amts wegen ein Auge darauf geworfen, ob eventuell vorhandene uneheliche Kinder dabei zu ihrem Recht kommen.
Zur Sicherstellung der Rechte von Kindern bei Erbvorgängen sind Sicherheitsbehörden amtlicherseits verpflichtet, daher werden die hier beschriebenen Fälle in der nächsten Zeit neu aufgenommen.

In den hier vorliegenden Fällen geht es um drei Erbschaftsangelegenheiten, eine in Halbenrain in der Steiermark angesiedelt, eine in der Nähe von Gleisdorf, und die dritte in Horgau, im westlichen Landkreis von Augsburg.

Im Gebiet von Halbenrain sind derzeit 622 Abkömmlinge betroffen, davon 600 Mädchen und 22 Jungen, alle inzwischen erwachsen.

Im Gebiet von Horgau sind bisher 121 Kinder betroffen, 120 Mädchen und ein Junge, mit einer Ausnahme sind alle inzwischen volljährig. Im Fall Horgau lebt der gemeinsame Vater aber noch, hier läuft es auf eine Sicherung der Erbanteile für die unehelichen Kinder hinaus.

Im Gebiet von Gleisdorf sind bisher acht Kinder betroffen, acht Töchter.
Im Gleisdorfer Fall ist der Vater Ende 2007 verstorben, auch hier geht es um eine Sicherung von Erbanteilen.



Mit herzlichen Grüßen

knc

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Text vom 10. Juni 2014

In dem nachfolgenden Text im blauen Rahmen werden drei Gruppen aufgeführt, bei denen es um die Sicherung von Erbansprüchen geht. Aufgrund der amtlich festgehaltenen Vaterschaft werden Sie der Horgauer Gruppe zugerechnet. Ich selbst war mit der Schwester Ihres Vaters in der Nähe von Horgau verheiratet, meine Kinder sind also mütterlicherseits Ihre Verwandten. Ich heiße Sie herzlich willkommen. Horgau ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Augsburg.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie wegen der bevorstehenden Erbauseinandersetzungen vollständig nach links übernommen werden. Ein wichtiger Grund liegt darin, dass Ihnen die Rechte Polizei sonst gar nicht gestatten würde, in eine Erbschaft einzutreten oder man würde Ihnen zugesprochene Erbteile sofort wieder wegnehmen. Die Rechte Polizei wehrt sich jetzt schon erbittert gegen eine Wiederaufnahme des Nachlassverfahrens.

Siehe dazu auch folgenden Artikel:
http://moac06.twoday.net/stories/kandidatinnenschwestern
Artikel 12: Abstammung

Ich liefere bei dieser Gelegenheit immer einen Standard-Text aus, er steht nachfolgend im blauen Rahmen.

Zu den Routineaufgaben von Sicherheitsbehörden gehören die Überwachung und der Schutz benachteiligter Kinder. Bei Erbauseinandersetzungen wird von Amts wegen ein Auge darauf geworfen, ob eventuell vorhandene uneheliche Kinder dabei zu ihrem Recht kommen.
Zur Sicherstellung der Rechte von Kindern bei Erbvorgängen sind Sicherheitsbehörden amtlicherseits verpflichtet, daher werden die hier beschriebenen Fälle in der nächsten Zeit neu aufgenommen.

In den hier vorliegenden Fällen geht es um drei Erbschaftsangelegenheiten, eine in Halbenrain in der Steiermark angesiedelt, eine in der Nähe von Gleisdorf, und die dritte in Horgau, im westlichen Landkreis von Augsburg.

Im Gebiet von Halbenrain sind derzeit 622 Abkömmlinge betroffen, davon 600 Mädchen und 22 Jungen, alle inzwischen erwachsen.

Im Gebiet von Horgau sind bisher 121 Kinder betroffen, 120 Mädchen und ein Junge, mit einer Ausnahme sind alle inzwischen volljährig. Im Fall Horgau lebt der gemeinsame Vater aber noch, hier läuft es auf eine Sicherung der Erbanteile für die unehelichen Kinder hinaus.

Im Gebiet von Gleisdorf sind bisher acht Kinder betroffen, acht Töchter.
Im Gleisdorfer Fall ist der Vater Ende 2007 verstorben, auch hier geht es um eine Sicherung von Erbanteilen.



Mit herzlichen Grüßen

kmt

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Text vom 10. Juni 2014

Aufgrund Ihrer Abstammung sind wir Verwandte, gemäß der amtlich festgehaltenen Vaterschaft werden Sie der Halbenrainer Gruppe zugerechnet. Halbenrain ist eine Marktgemeinde im Südosten des österreichischen Bundeslandes Steiermark im Bezirk Südoststeiermark. Der Umstand freut mich, ich heiße Sie herzlich willkommen und ich hoffe, wir werden eine Gelegenheit bekommen, darüber zu reden. Ich selbst gehöre auch zur Halbenrainer Gruppe.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie wegen der bevorstehenden Erbauseinandersetzungen vollständig nach links übernommen werden. Ein wichtiger Grund liegt darin, dass Ihnen die Rechte Polizei sonst gar nicht gestatten würde, in eine Erbschaft einzutreten oder man würde Ihnen zugesprochene Erbteile sofort wieder wegnehmen. Die Rechte Polizei wehrt sich jetzt schon erbittert gegen eine Wiederaufnahme des Nachlassverfahrens.

Siehe dazu auch folgenden Artikel:
http://moac06.twoday.net/stories/kandidatinnenschwestern
Artikel 12: Abstammung

Ich liefere bei dieser Gelegenheit immer einen Standard-Text aus, er steht nachfolgend im blauen Rahmen.

Zu den Routineaufgaben von Sicherheitsbehörden gehören die Überwachung und der Schutz benachteiligter Kinder. Bei Erbauseinandersetzungen wird von Amts wegen ein Auge darauf geworfen, ob eventuell vorhandene uneheliche Kinder dabei zu ihrem Recht kommen.
Zur Sicherstellung der Rechte von Kindern bei Erbvorgängen sind Sicherheitsbehörden amtlicherseits verpflichtet, daher werden die hier beschriebenen Fälle in der nächsten Zeit neu aufgenommen.

In den hier vorliegenden Fällen geht es um drei Erbschaftsangelegenheiten, eine in Halbenrain in der Steiermark angesiedelt, eine in der Nähe von Gleisdorf, und die dritte in Horgau, im westlichen Landkreis von Augsburg.

Im Gebiet von Halbenrain sind derzeit 622 Abkömmlinge betroffen, davon 600 Mädchen und 22 Jungen, alle inzwischen erwachsen.

Im Gebiet von Horgau sind bisher 121 Kinder betroffen, 120 Mädchen und ein Junge, mit einer Ausnahme sind alle inzwischen volljährig. Im Fall Horgau lebt der gemeinsame Vater aber noch, hier läuft es auf eine Sicherung der Erbanteile für die unehelichen Kinder hinaus.

Im Gebiet von Gleisdorf sind bisher acht Kinder betroffen, acht Töchter.
Im Gleisdorfer Fall ist der Vater Ende 2007 verstorben, auch hier geht es um eine Sicherung von Erbanteilen.



Mit herzlichen Grüßen

kmz

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Text vom 10. Juni 2014

Aufgrund Ihrer Abstammung sind wir Verwandte, gemäß der amtlich festgehaltenen Vaterschaft werden Sie der Halbenrainer Gruppe zugerechnet. Halbenrain ist eine Marktgemeinde im Südosten des österreichischen Bundeslandes Steiermark im Bezirk Südoststeiermark. Der Umstand freut mich, ich heiße Sie herzlich willkommen und ich hoffe, wir werden eine Gelegenheit bekommen, darüber zu reden. Ich selbst gehöre auch zur Halbenrainer Gruppe.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie wegen der bevorstehenden Erbauseinandersetzungen vollständig nach links übernommen werden. Ein wichtiger Grund liegt darin, dass Ihnen die Rechte Polizei sonst gar nicht gestatten würde, in eine Erbschaft einzutreten oder man würde Ihnen zugesprochene Erbteile sofort wieder wegnehmen. Die Rechte Polizei wehrt sich jetzt schon erbittert gegen eine Wiederaufnahme des Nachlassverfahrens.

Siehe dazu auch folgenden Artikel:
http://moac06.twoday.net/stories/kandidatinnenschwestern
Artikel 12: Abstammung

Ich liefere bei dieser Gelegenheit immer einen Standard-Text aus, er steht nachfolgend im blauen Rahmen.

Zu den Routineaufgaben von Sicherheitsbehörden gehören die Überwachung und der Schutz benachteiligter Kinder. Bei Erbauseinandersetzungen wird von Amts wegen ein Auge darauf geworfen, ob eventuell vorhandene uneheliche Kinder dabei zu ihrem Recht kommen.
Zur Sicherstellung der Rechte von Kindern bei Erbvorgängen sind Sicherheitsbehörden amtlicherseits verpflichtet, daher werden die hier beschriebenen Fälle in der nächsten Zeit neu aufgenommen.

In den hier vorliegenden Fällen geht es um drei Erbschaftsangelegenheiten, eine in Halbenrain in der Steiermark angesiedelt, eine in der Nähe von Gleisdorf, und die dritte in Horgau, im westlichen Landkreis von Augsburg.

Im Gebiet von Halbenrain sind derzeit 622 Abkömmlinge betroffen, davon 600 Mädchen und 22 Jungen, alle inzwischen erwachsen.

Im Gebiet von Horgau sind bisher 121 Kinder betroffen, 120 Mädchen und ein Junge, mit einer Ausnahme sind alle inzwischen volljährig. Im Fall Horgau lebt der gemeinsame Vater aber noch, hier läuft es auf eine Sicherung der Erbanteile für die unehelichen Kinder hinaus.

Im Gebiet von Gleisdorf sind bisher acht Kinder betroffen, acht Töchter.
Im Gleisdorfer Fall ist der Vater Ende 2007 verstorben, auch hier geht es um eine Sicherung von Erbanteilen.



Mit herzlichen Grüßen

kms

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Text vom 10. Juni 2014

Aufgrund Ihrer Abstammung sind wir Verwandte, gemäß der amtlich festgehaltenen Vaterschaft werden Sie der Halbenrainer Gruppe zugerechnet. Halbenrain ist eine Marktgemeinde im Südosten des österreichischen Bundeslandes Steiermark im Bezirk Südoststeiermark. Der Umstand freut mich, ich heiße Sie herzlich willkommen und ich hoffe, wir werden eine Gelegenheit bekommen, darüber zu reden. Ich selbst gehöre auch zur Halbenrainer Gruppe.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie wegen der bevorstehenden Erbauseinandersetzungen vollständig nach links übernommen werden. Ein wichtiger Grund liegt darin, dass Ihnen die Rechte Polizei sonst gar nicht gestatten würde, in eine Erbschaft einzutreten oder man würde Ihnen zugesprochene Erbteile sofort wieder wegnehmen. Die Rechte Polizei wehrt sich jetzt schon erbittert gegen eine Wiederaufnahme des Nachlassverfahrens.

Siehe dazu auch folgenden Artikel:
http://moac06.twoday.net/stories/kandidatinnenschwestern
Artikel 12: Abstammung

Ich liefere bei dieser Gelegenheit immer einen Standard-Text aus, er steht nachfolgend im blauen Rahmen.

Zu den Routineaufgaben von Sicherheitsbehörden gehören die Überwachung und der Schutz benachteiligter Kinder. Bei Erbauseinandersetzungen wird von Amts wegen ein Auge darauf geworfen, ob eventuell vorhandene uneheliche Kinder dabei zu ihrem Recht kommen.
Zur Sicherstellung der Rechte von Kindern bei Erbvorgängen sind Sicherheitsbehörden amtlicherseits verpflichtet, daher werden die hier beschriebenen Fälle in der nächsten Zeit neu aufgenommen.

In den hier vorliegenden Fällen geht es um drei Erbschaftsangelegenheiten, eine in Halbenrain in der Steiermark angesiedelt, eine in der Nähe von Gleisdorf, und die dritte in Horgau, im westlichen Landkreis von Augsburg.

Im Gebiet von Halbenrain sind derzeit 622 Abkömmlinge betroffen, davon 600 Mädchen und 22 Jungen, alle inzwischen erwachsen.

Im Gebiet von Horgau sind bisher 121 Kinder betroffen, 120 Mädchen und ein Junge, mit einer Ausnahme sind alle inzwischen volljährig. Im Fall Horgau lebt der gemeinsame Vater aber noch, hier läuft es auf eine Sicherung der Erbanteile für die unehelichen Kinder hinaus.

Im Gebiet von Gleisdorf sind bisher acht Kinder betroffen, acht Töchter.
Im Gleisdorfer Fall ist der Vater Ende 2007 verstorben, auch hier geht es um eine Sicherung von Erbanteilen.



Mit herzlichen Grüßen

kmo

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Text vom 10. Juni 2014

Aufgrund Ihrer Abstammung sind wir Verwandte, gemäß der amtlich festgehaltenen Vaterschaft werden Sie der Halbenrainer Gruppe zugerechnet. Halbenrain ist eine Marktgemeinde im Südosten des österreichischen Bundeslandes Steiermark im Bezirk Südoststeiermark. Der Umstand freut mich, ich heiße Sie herzlich willkommen und ich hoffe, wir werden eine Gelegenheit bekommen, darüber zu reden. Ich selbst gehöre auch zur Halbenrainer Gruppe.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie wegen der bevorstehenden Erbauseinandersetzungen vollständig nach links übernommen werden. Ein wichtiger Grund liegt darin, dass Ihnen die Rechte Polizei sonst gar nicht gestatten würde, in eine Erbschaft einzutreten oder man würde Ihnen zugesprochene Erbteile sofort wieder wegnehmen. Die Rechte Polizei wehrt sich jetzt schon erbittert gegen eine Wiederaufnahme des Nachlassverfahrens.

Siehe dazu auch folgenden Artikel:
http://moac06.twoday.net/stories/kandidatinnenschwestern
Artikel 12: Abstammung

Ich liefere bei dieser Gelegenheit immer einen Standard-Text aus, er steht nachfolgend im blauen Rahmen.

Zu den Routineaufgaben von Sicherheitsbehörden gehören die Überwachung und der Schutz benachteiligter Kinder. Bei Erbauseinandersetzungen wird von Amts wegen ein Auge darauf geworfen, ob eventuell vorhandene uneheliche Kinder dabei zu ihrem Recht kommen.
Zur Sicherstellung der Rechte von Kindern bei Erbvorgängen sind Sicherheitsbehörden amtlicherseits verpflichtet, daher werden die hier beschriebenen Fälle in der nächsten Zeit neu aufgenommen.

In den hier vorliegenden Fällen geht es um drei Erbschaftsangelegenheiten, eine in Halbenrain in der Steiermark angesiedelt, eine in der Nähe von Gleisdorf, und die dritte in Horgau, im westlichen Landkreis von Augsburg.

Im Gebiet von Halbenrain sind derzeit 622 Abkömmlinge betroffen, davon 600 Mädchen und 22 Jungen, alle inzwischen erwachsen.

Im Gebiet von Horgau sind bisher 121 Kinder betroffen, 120 Mädchen und ein Junge, mit einer Ausnahme sind alle inzwischen volljährig. Im Fall Horgau lebt der gemeinsame Vater aber noch, hier läuft es auf eine Sicherung der Erbanteile für die unehelichen Kinder hinaus.

Im Gebiet von Gleisdorf sind bisher acht Kinder betroffen, acht Töchter.
Im Gleisdorfer Fall ist der Vater Ende 2007 verstorben, auch hier geht es um eine Sicherung von Erbanteilen.



Mit herzlichen Grüßen

kmp

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Text vom 10. Juni 2014

Aufgrund Ihrer Abstammung sind wir Verwandte, gemäß der amtlich festgehaltenen Vaterschaft werden Sie der Halbenrainer Gruppe zugerechnet. Halbenrain ist eine Marktgemeinde im Südosten des österreichischen Bundeslandes Steiermark im Bezirk Südoststeiermark. Der Umstand freut mich, ich heiße Sie herzlich willkommen und ich hoffe, wir werden eine Gelegenheit bekommen, darüber zu reden. Ich selbst gehöre auch zur Halbenrainer Gruppe.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie wegen der bevorstehenden Erbauseinandersetzungen vollständig nach links übernommen werden. Ein wichtiger Grund liegt darin, dass Ihnen die Rechte Polizei sonst gar nicht gestatten würde, in eine Erbschaft einzutreten oder man würde Ihnen zugesprochene Erbteile sofort wieder wegnehmen. Die Rechte Polizei wehrt sich jetzt schon erbittert gegen eine Wiederaufnahme des Nachlassverfahrens.

Siehe dazu auch folgenden Artikel:
http://moac06.twoday.net/stories/kandidatinnenschwestern
Artikel 12: Abstammung

Ich liefere bei dieser Gelegenheit immer einen Standard-Text aus, er steht nachfolgend im blauen Rahmen.

Zu den Routineaufgaben von Sicherheitsbehörden gehören die Überwachung und der Schutz benachteiligter Kinder. Bei Erbauseinandersetzungen wird von Amts wegen ein Auge darauf geworfen, ob eventuell vorhandene uneheliche Kinder dabei zu ihrem Recht kommen.
Zur Sicherstellung der Rechte von Kindern bei Erbvorgängen sind Sicherheitsbehörden amtlicherseits verpflichtet, daher werden die hier beschriebenen Fälle in der nächsten Zeit neu aufgenommen.

In den hier vorliegenden Fällen geht es um drei Erbschaftsangelegenheiten, eine in Halbenrain in der Steiermark angesiedelt, eine in der Nähe von Gleisdorf, und die dritte in Horgau, im westlichen Landkreis von Augsburg.

Im Gebiet von Halbenrain sind derzeit 622 Abkömmlinge betroffen, davon 600 Mädchen und 22 Jungen, alle inzwischen erwachsen.

Im Gebiet von Horgau sind bisher 121 Kinder betroffen, 120 Mädchen und ein Junge, mit einer Ausnahme sind alle inzwischen volljährig. Im Fall Horgau lebt der gemeinsame Vater aber noch, hier läuft es auf eine Sicherung der Erbanteile für die unehelichen Kinder hinaus.

Im Gebiet von Gleisdorf sind bisher acht Kinder betroffen, acht Töchter.
Im Gleisdorfer Fall ist der Vater Ende 2007 verstorben, auch hier geht es um eine Sicherung von Erbanteilen.



Mit herzlichen Grüßen

kmq

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Text vom 08. Juni 2014

Sie werden in ein Boudicca-Programm aufgenommen.

Siehe dazu auch:
http://moac05.twoday.net/stories/boudicca
Unter der Internetadresse:
http://moac05.twoday.net/stories/forderungsbetraege
ist eine Liste enthalten, in der alle Spielnamen und Internet-Codes für „Boudicca-“ Beteiligte nochmals aufgeführt sind.

Die letzten drei Stellen Ihrer Adresse lauten: kmq
Ihr Name für „Boudicca“: Mogarraz-A

Mit herzlichen Grüßen

kmh

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Text vom 08. Juni 2014

Sie werden in ein Boudicca-Programm aufgenommen.

Siehe dazu auch:
http://moac05.twoday.net/stories/boudicca
Unter der Internetadresse:
http://moac05.twoday.net/stories/forderungsbetraege
ist eine Liste enthalten, in der alle Spielnamen und Internet-Codes für „Boudicca-“ Beteiligte nochmals aufgeführt sind.

Die letzten drei Stellen Ihrer Adresse lauten: kmh
Ihr Name für „Boudicca“: Merida-A

Mit herzlichen Grüßen

kmn

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Text vom 10. Juni 2014

Aufgrund Ihrer Abstammung sind wir Verwandte, gemäß der amtlich festgehaltenen Vaterschaft werden Sie der Halbenrainer Gruppe zugerechnet. Halbenrain ist eine Marktgemeinde im Südosten des österreichischen Bundeslandes Steiermark im Bezirk Südoststeiermark. Der Umstand freut mich, ich heiße Sie herzlich willkommen und ich hoffe, wir werden eine Gelegenheit bekommen, darüber zu reden. Ich selbst gehöre auch zur Halbenrainer Gruppe.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie wegen der bevorstehenden Erbauseinandersetzungen vollständig nach links übernommen werden. Ein wichtiger Grund liegt darin, dass Ihnen die Rechte Polizei sonst gar nicht gestatten würde, in eine Erbschaft einzutreten oder man würde Ihnen zugesprochene Erbteile sofort wieder wegnehmen. Die Rechte Polizei wehrt sich jetzt schon erbittert gegen eine Wiederaufnahme des Nachlassverfahrens.

Siehe dazu auch folgenden Artikel:
http://moac06.twoday.net/stories/kandidatinnenschwestern
Artikel 12: Abstammung

Ich liefere bei dieser Gelegenheit immer einen Standard-Text aus, er steht nachfolgend im blauen Rahmen.

Zu den Routineaufgaben von Sicherheitsbehörden gehören die Überwachung und der Schutz benachteiligter Kinder. Bei Erbauseinandersetzungen wird von Amts wegen ein Auge darauf geworfen, ob eventuell vorhandene uneheliche Kinder dabei zu ihrem Recht kommen.
Zur Sicherstellung der Rechte von Kindern bei Erbvorgängen sind Sicherheitsbehörden amtlicherseits verpflichtet, daher werden die hier beschriebenen Fälle in der nächsten Zeit neu aufgenommen.

In den hier vorliegenden Fällen geht es um drei Erbschaftsangelegenheiten, eine in Halbenrain in der Steiermark angesiedelt, eine in der Nähe von Gleisdorf, und die dritte in Horgau, im westlichen Landkreis von Augsburg.

Im Gebiet von Halbenrain sind derzeit 622 Abkömmlinge betroffen, davon 600 Mädchen und 22 Jungen, alle inzwischen erwachsen.

Im Gebiet von Horgau sind bisher 121 Kinder betroffen, 120 Mädchen und ein Junge, mit einer Ausnahme sind alle inzwischen volljährig. Im Fall Horgau lebt der gemeinsame Vater aber noch, hier läuft es auf eine Sicherung der Erbanteile für die unehelichen Kinder hinaus.

Im Gebiet von Gleisdorf sind bisher acht Kinder betroffen, acht Töchter.
Im Gleisdorfer Fall ist der Vater Ende 2007 verstorben, auch hier geht es um eine Sicherung von Erbanteilen.



Mit herzlichen Grüßen

kmc

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Text vom 10. Juni 2014

Aufgrund Ihrer Abstammung sind wir Verwandte, gemäß der amtlich festgehaltenen Vaterschaft werden Sie der Halbenrainer Gruppe zugerechnet. Halbenrain ist eine Marktgemeinde im Südosten des österreichischen Bundeslandes Steiermark im Bezirk Südoststeiermark. Der Umstand freut mich, ich heiße Sie herzlich willkommen und ich hoffe, wir werden eine Gelegenheit bekommen, darüber zu reden. Ich selbst gehöre auch zur Halbenrainer Gruppe.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie wegen der bevorstehenden Erbauseinandersetzungen vollständig nach links übernommen werden. Ein wichtiger Grund liegt darin, dass Ihnen die Rechte Polizei sonst gar nicht gestatten würde, in eine Erbschaft einzutreten oder man würde Ihnen zugesprochene Erbteile sofort wieder wegnehmen. Die Rechte Polizei wehrt sich jetzt schon erbittert gegen eine Wiederaufnahme des Nachlassverfahrens.

Siehe dazu auch folgenden Artikel:
http://moac06.twoday.net/stories/kandidatinnenschwestern
Artikel 12: Abstammung

Ich liefere bei dieser Gelegenheit immer einen Standard-Text aus, er steht nachfolgend im blauen Rahmen.

Zu den Routineaufgaben von Sicherheitsbehörden gehören die Überwachung und der Schutz benachteiligter Kinder. Bei Erbauseinandersetzungen wird von Amts wegen ein Auge darauf geworfen, ob eventuell vorhandene uneheliche Kinder dabei zu ihrem Recht kommen.
Zur Sicherstellung der Rechte von Kindern bei Erbvorgängen sind Sicherheitsbehörden amtlicherseits verpflichtet, daher werden die hier beschriebenen Fälle in der nächsten Zeit neu aufgenommen.

In den hier vorliegenden Fällen geht es um drei Erbschaftsangelegenheiten, eine in Halbenrain in der Steiermark angesiedelt, eine in der Nähe von Gleisdorf, und die dritte in Horgau, im westlichen Landkreis von Augsburg.

Im Gebiet von Halbenrain sind derzeit 622 Abkömmlinge betroffen, davon 600 Mädchen und 22 Jungen, alle inzwischen erwachsen.

Im Gebiet von Horgau sind bisher 121 Kinder betroffen, 120 Mädchen und ein Junge, mit einer Ausnahme sind alle inzwischen volljährig. Im Fall Horgau lebt der gemeinsame Vater aber noch, hier läuft es auf eine Sicherung der Erbanteile für die unehelichen Kinder hinaus.

Im Gebiet von Gleisdorf sind bisher acht Kinder betroffen, acht Töchter.
Im Gleisdorfer Fall ist der Vater Ende 2007 verstorben, auch hier geht es um eine Sicherung von Erbanteilen.



Mit herzlichen Grüßen

kmd

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Text vom 08. Juni 2014

Sie werden in ein Boudicca-Programm aufgenommen.

Siehe dazu auch:
http://moac05.twoday.net/stories/boudicca
Unter der Internetadresse:
http://moac05.twoday.net/stories/forderungsbetraege
ist eine Liste enthalten, in der alle Spielnamen und Internet-Codes für „Boudicca-“ Beteiligte nochmals aufgeführt sind.

Die letzten drei Stellen Ihrer Adresse lauten: kmd
Ihr Name für „Boudicca“: Menorca-A

Mit herzlichen Grüßen

klz

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Text vom 08. Juni 2014

Sie werden in ein Boudicca-Programm aufgenommen.

Siehe dazu auch:
http://moac05.twoday.net/stories/boudicca
Unter der Internetadresse:
http://moac05.twoday.net/stories/forderungsbetraege
ist eine Liste enthalten, in der alle Spielnamen und Internet-Codes für „Boudicca-“ Beteiligte nochmals aufgeführt sind.

Die letzten drei Stellen Ihrer Adresse lauten: klz
Ihr Name für „Boudicca“: Mecina-B

Mit herzlichen Grüßen

kma

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Text vom 08. Juni 2014

Sie werden in ein Boudicca-Programm aufgenommen.

Siehe dazu auch:
http://moac05.twoday.net/stories/boudicca
Unter der Internetadresse:
http://moac05.twoday.net/stories/forderungsbetraege
ist eine Liste enthalten, in der alle Spielnamen und Internet-Codes für „Boudicca-“ Beteiligte nochmals aufgeführt sind.

Die letzten drei Stellen Ihrer Adresse lauten: kma
Ihr Name für „Boudicca“: Azahara-A

Mit herzlichen Grüßen

kmb

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Text vom 08. Juni 2014

Sie werden in ein Boudicca-Programm aufgenommen.

Siehe dazu auch:
http://moac05.twoday.net/stories/boudicca
Unter der Internetadresse:
http://moac05.twoday.net/stories/forderungsbetraege
ist eine Liste enthalten, in der alle Spielnamen und Internet-Codes für „Boudicca-“ Beteiligte nochmals aufgeführt sind.

Die letzten drei Stellen Ihrer Adresse lauten: kmb
Ihr Name für „Boudicca“: Azahara-B

Mit herzlichen Grüßen

klr

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Text vom 08. Juni 2014

Sie werden in ein Boudicca-Programm aufgenommen.

Siehe dazu auch:
http://moac05.twoday.net/stories/boudicca
Unter der Internetadresse:
http://moac05.twoday.net/stories/forderungsbetraege
ist eine Liste enthalten, in der alle Spielnamen und Internet-Codes für „Boudicca-“ Beteiligte nochmals aufgeführt sind.

Die letzten drei Stellen Ihrer Adresse lauten: klr
Ihr Name für „Boudicca“: Maqueda

Mit herzlichen Grüßen

klt

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Text vom 10. Juni 2014

Aufgrund Ihrer Abstammung sind wir Verwandte, gemäß der amtlich festgehaltenen Vaterschaft werden Sie der Halbenrainer Gruppe zugerechnet. Halbenrain ist eine Marktgemeinde im Südosten des österreichischen Bundeslandes Steiermark im Bezirk Südoststeiermark. Der Umstand freut mich, ich heiße Sie herzlich willkommen und ich hoffe, wir werden eine Gelegenheit bekommen, darüber zu reden. Ich selbst gehöre auch zur Halbenrainer Gruppe.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie wegen der bevorstehenden Erbauseinandersetzungen vollständig nach links übernommen werden. Ein wichtiger Grund liegt darin, dass Ihnen die Rechte Polizei sonst gar nicht gestatten würde, in eine Erbschaft einzutreten oder man würde Ihnen zugesprochene Erbteile sofort wieder wegnehmen. Die Rechte Polizei wehrt sich jetzt schon erbittert gegen eine Wiederaufnahme des Nachlassverfahrens.

Siehe dazu auch folgenden Artikel:
http://moac06.twoday.net/stories/kandidatinnenschwestern
Artikel 12: Abstammung

Ich liefere bei dieser Gelegenheit immer einen Standard-Text aus, er steht nachfolgend im blauen Rahmen.

Zu den Routineaufgaben von Sicherheitsbehörden gehören die Überwachung und der Schutz benachteiligter Kinder. Bei Erbauseinandersetzungen wird von Amts wegen ein Auge darauf geworfen, ob eventuell vorhandene uneheliche Kinder dabei zu ihrem Recht kommen.
Zur Sicherstellung der Rechte von Kindern bei Erbvorgängen sind Sicherheitsbehörden amtlicherseits verpflichtet, daher werden die hier beschriebenen Fälle in der nächsten Zeit neu aufgenommen.

In den hier vorliegenden Fällen geht es um drei Erbschaftsangelegenheiten, eine in Halbenrain in der Steiermark angesiedelt, eine in der Nähe von Gleisdorf, und die dritte in Horgau, im westlichen Landkreis von Augsburg.

Im Gebiet von Halbenrain sind derzeit 622 Abkömmlinge betroffen, davon 600 Mädchen und 22 Jungen, alle inzwischen erwachsen.

Im Gebiet von Horgau sind bisher 121 Kinder betroffen, 120 Mädchen und ein Junge, mit einer Ausnahme sind alle inzwischen volljährig. Im Fall Horgau lebt der gemeinsame Vater aber noch, hier läuft es auf eine Sicherung der Erbanteile für die unehelichen Kinder hinaus.

Im Gebiet von Gleisdorf sind bisher acht Kinder betroffen, acht Töchter.
Im Gleisdorfer Fall ist der Vater Ende 2007 verstorben, auch hier geht es um eine Sicherung von Erbanteilen.



Mit herzlichen Grüßen

klx

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Text vom 10. Juni 2014

Aufgrund Ihrer Abstammung sind wir Verwandte, gemäß der amtlich festgehaltenen Vaterschaft werden Sie der Halbenrainer Gruppe zugerechnet. Halbenrain ist eine Marktgemeinde im Südosten des österreichischen Bundeslandes Steiermark im Bezirk Südoststeiermark. Der Umstand freut mich, ich heiße Sie herzlich willkommen und ich hoffe, wir werden eine Gelegenheit bekommen, darüber zu reden. Ich selbst gehöre auch zur Halbenrainer Gruppe.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie wegen der bevorstehenden Erbauseinandersetzungen vollständig nach links übernommen werden. Ein wichtiger Grund liegt darin, dass Ihnen die Rechte Polizei sonst gar nicht gestatten würde, in eine Erbschaft einzutreten oder man würde Ihnen zugesprochene Erbteile sofort wieder wegnehmen. Die Rechte Polizei wehrt sich jetzt schon erbittert gegen eine Wiederaufnahme des Nachlassverfahrens.

Siehe dazu auch folgenden Artikel:
http://moac06.twoday.net/stories/kandidatinnenschwestern
Artikel 12: Abstammung

Ich liefere bei dieser Gelegenheit immer einen Standard-Text aus, er steht nachfolgend im blauen Rahmen.

Zu den Routineaufgaben von Sicherheitsbehörden gehören die Überwachung und der Schutz benachteiligter Kinder. Bei Erbauseinandersetzungen wird von Amts wegen ein Auge darauf geworfen, ob eventuell vorhandene uneheliche Kinder dabei zu ihrem Recht kommen.
Zur Sicherstellung der Rechte von Kindern bei Erbvorgängen sind Sicherheitsbehörden amtlicherseits verpflichtet, daher werden die hier beschriebenen Fälle in der nächsten Zeit neu aufgenommen.

In den hier vorliegenden Fällen geht es um drei Erbschaftsangelegenheiten, eine in Halbenrain in der Steiermark angesiedelt, eine in der Nähe von Gleisdorf, und die dritte in Horgau, im westlichen Landkreis von Augsburg.

Im Gebiet von Halbenrain sind derzeit 622 Abkömmlinge betroffen, davon 600 Mädchen und 22 Jungen, alle inzwischen erwachsen.

Im Gebiet von Horgau sind bisher 121 Kinder betroffen, 120 Mädchen und ein Junge, mit einer Ausnahme sind alle inzwischen volljährig. Im Fall Horgau lebt der gemeinsame Vater aber noch, hier läuft es auf eine Sicherung der Erbanteile für die unehelichen Kinder hinaus.

Im Gebiet von Gleisdorf sind bisher acht Kinder betroffen, acht Töchter.
Im Gleisdorfer Fall ist der Vater Ende 2007 verstorben, auch hier geht es um eine Sicherung von Erbanteilen.



Mit herzlichen Grüßen

kly

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Sie werden in ein Boudicca-Programm aufgenommen.

Siehe dazu auch:
http://moac05.twoday.net/stories/boudicca
Unter der Internetadresse:
http://moac05.twoday.net/stories/forderungsbetraege
ist eine Liste enthalten, in der alle Spielnamen und Internet-Codes für „Boudicca-“ Beteiligte nochmals aufgeführt sind.

Die letzten drei Stellen Ihrer Adresse lauten: kly
Ihr Name für „Boudicca“: Mecina-A

Mit herzlichen Grüßen

kln

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Sie werden in ein Boudicca-Programm aufgenommen.

Siehe dazu auch:
http://moac05.twoday.net/stories/boudicca
Unter der Internetadresse:
http://moac05.twoday.net/stories/forderungsbetraege
ist eine Liste enthalten, in der alle Spielnamen und Internet-Codes für „Boudicca-“ Beteiligte nochmals aufgeführt sind.

Die letzten drei Stellen Ihrer Adresse lauten: kln
Ihr Name für „Boudicca“: Lanzarote-E

Mit herzlichen Grüßen

kod

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Sie werden in ein Boudicca-Programm aufgenommen.

Siehe dazu auch:
http://moac05.twoday.net/stories/boudicca
Unter der Internetadresse:
http://moac05.twoday.net/stories/forderungsbetraege
ist eine Liste enthalten, in der alle Spielnamen und Internet-Codes für „Boudicca-“ Beteiligte nochmals aufgeführt sind.

Die letzten drei Stellen Ihrer Adresse lauten: kod
Ihr Name für „Boudicca“: Leon-A

Mit herzlichen Grüßen

klp

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Text vom 08. Juni 2014

Sie werden in ein Boudicca-Programm aufgenommen.

Siehe dazu auch:
http://moac05.twoday.net/stories/boudicca
Unter der Internetadresse:
http://moac05.twoday.net/stories/forderungsbetraege
ist eine Liste enthalten, in der alle Spielnamen und Internet-Codes für „Boudicca-“ Beteiligte nochmals aufgeführt sind.

Die letzten drei Stellen Ihrer Adresse lauten: klp
Ihr Name für „Boudicca“: Leon-B

Mit herzlichen Grüßen

klq

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Sie werden in ein Boudicca-Programm aufgenommen.

Siehe dazu auch:
http://moac05.twoday.net/stories/boudicca
Unter der Internetadresse:
http://moac05.twoday.net/stories/forderungsbetraege
ist eine Liste enthalten, in der alle Spielnamen und Internet-Codes für „Boudicca-“ Beteiligte nochmals aufgeführt sind.

Die letzten drei Stellen Ihrer Adresse lauten: klq
Ihr Name für „Boudicca“: Logrono

Mit herzlichen Grüßen

kli

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Text vom 08. Juni 2014

Sie werden in ein Boudicca-Programm aufgenommen.

Siehe dazu auch:
http://moac05.twoday.net/stories/boudicca
Unter der Internetadresse:
http://moac05.twoday.net/stories/forderungsbetraege
ist eine Liste enthalten, in der alle Spielnamen und Internet-Codes für „Boudicca-“ Beteiligte nochmals aufgeführt sind.

Die letzten drei Stellen Ihrer Adresse lauten: kli
Ihr Name für „Boudicca“: Lanzarote-A

Mit herzlichen Grüßen

klb

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Text vom 08. Juni 2014

Sie werden in ein Boudicca-Programm aufgenommen.

Siehe dazu auch:
http://moac05.twoday.net/stories/boudicca
Unter der Internetadresse:
http://moac05.twoday.net/stories/forderungsbetraege
ist eine Liste enthalten, in der alle Spielnamen und Internet-Codes für „Boudicca-“ Beteiligte nochmals aufgeführt sind.

Die letzten drei Stellen Ihrer Adresse lauten: klb
Ihr Name für „Boudicca“: Trigema-B

Mit herzlichen Grüßen

klc

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Text vom 08. Juni 2014

Sie werden in ein Boudicca-Programm aufgenommen.

Siehe dazu auch:
http://moac05.twoday.net/stories/boudicca
Unter der Internetadresse:
http://moac05.twoday.net/stories/forderungsbetraege
ist eine Liste enthalten, in der alle Spielnamen und Internet-Codes für „Boudicca-“ Beteiligte nochmals aufgeführt sind.

Die letzten drei Stellen Ihrer Adresse lauten: klc
Ihr Name für „Boudicca“: Trigema-C

Mit herzlichen Grüßen

kke

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Text vom 10. Juni 2014

Aufgrund Ihrer Abstammung sind wir Verwandte, gemäß der amtlich festgehaltenen Vaterschaft werden Sie der Halbenrainer Gruppe zugerechnet. Halbenrain ist eine Marktgemeinde im Südosten des österreichischen Bundeslandes Steiermark im Bezirk Südoststeiermark. Der Umstand freut mich, ich heiße Sie herzlich willkommen und ich hoffe, wir werden eine Gelegenheit bekommen, darüber zu reden. Ich selbst gehöre auch zur Halbenrainer Gruppe.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie wegen der bevorstehenden Erbauseinandersetzungen vollständig nach links übernommen werden. Ein wichtiger Grund liegt darin, dass Ihnen die Rechte Polizei sonst gar nicht gestatten würde, in eine Erbschaft einzutreten oder man würde Ihnen zugesprochene Erbteile sofort wieder wegnehmen. Die Rechte Polizei wehrt sich jetzt schon erbittert gegen eine Wiederaufnahme des Nachlassverfahrens.

Siehe dazu auch folgenden Artikel:
http://moac06.twoday.net/stories/kandidatinnenschwestern
Artikel 12: Abstammung

Ich liefere bei dieser Gelegenheit immer einen Standard-Text aus, er steht nachfolgend im blauen Rahmen.

Zu den Routineaufgaben von Sicherheitsbehörden gehören die Überwachung und der Schutz benachteiligter Kinder. Bei Erbauseinandersetzungen wird von Amts wegen ein Auge darauf geworfen, ob eventuell vorhandene uneheliche Kinder dabei zu ihrem Recht kommen.
Zur Sicherstellung der Rechte von Kindern bei Erbvorgängen sind Sicherheitsbehörden amtlicherseits verpflichtet, daher werden die hier beschriebenen Fälle in der nächsten Zeit neu aufgenommen.

In den hier vorliegenden Fällen geht es um drei Erbschaftsangelegenheiten, eine in Halbenrain in der Steiermark angesiedelt, eine in der Nähe von Gleisdorf, und die dritte in Horgau, im westlichen Landkreis von Augsburg.

Im Gebiet von Halbenrain sind derzeit 622 Abkömmlinge betroffen, davon 600 Mädchen und 22 Jungen, alle inzwischen erwachsen.

Im Gebiet von Horgau sind bisher 121 Kinder betroffen, 120 Mädchen und ein Junge, mit einer Ausnahme sind alle inzwischen volljährig. Im Fall Horgau lebt der gemeinsame Vater aber noch, hier läuft es auf eine Sicherung der Erbanteile für die unehelichen Kinder hinaus.

Im Gebiet von Gleisdorf sind bisher acht Kinder betroffen, acht Töchter.
Im Gleisdorfer Fall ist der Vater Ende 2007 verstorben, auch hier geht es um eine Sicherung von Erbanteilen.



Mit herzlichen Grüßen

kkx

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Text vom 10. Juni 2014

Aufgrund Ihrer Abstammung sind wir Verwandte, gemäß der amtlich festgehaltenen Vaterschaft werden Sie der Halbenrainer Gruppe zugerechnet. Halbenrain ist eine Marktgemeinde im Südosten des österreichischen Bundeslandes Steiermark im Bezirk Südoststeiermark. Der Umstand freut mich, ich heiße Sie herzlich willkommen und ich hoffe, wir werden eine Gelegenheit bekommen, darüber zu reden. Ich selbst gehöre auch zur Halbenrainer Gruppe.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie wegen der bevorstehenden Erbauseinandersetzungen vollständig nach links übernommen werden. Ein wichtiger Grund liegt darin, dass Ihnen die Rechte Polizei sonst gar nicht gestatten würde, in eine Erbschaft einzutreten oder man würde Ihnen zugesprochene Erbteile sofort wieder wegnehmen. Die Rechte Polizei wehrt sich jetzt schon erbittert gegen eine Wiederaufnahme des Nachlassverfahrens.

Siehe dazu auch folgenden Artikel:
http://moac06.twoday.net/stories/kandidatinnenschwestern
Artikel 12: Abstammung

Ich liefere bei dieser Gelegenheit immer einen Standard-Text aus, er steht nachfolgend im blauen Rahmen.

Zu den Routineaufgaben von Sicherheitsbehörden gehören die Überwachung und der Schutz benachteiligter Kinder. Bei Erbauseinandersetzungen wird von Amts wegen ein Auge darauf geworfen, ob eventuell vorhandene uneheliche Kinder dabei zu ihrem Recht kommen.
Zur Sicherstellung der Rechte von Kindern bei Erbvorgängen sind Sicherheitsbehörden amtlicherseits verpflichtet, daher werden die hier beschriebenen Fälle in der nächsten Zeit neu aufgenommen.

In den hier vorliegenden Fällen geht es um drei Erbschaftsangelegenheiten, eine in Halbenrain in der Steiermark angesiedelt, eine in der Nähe von Gleisdorf, und die dritte in Horgau, im westlichen Landkreis von Augsburg.

Im Gebiet von Halbenrain sind derzeit 622 Abkömmlinge betroffen, davon 600 Mädchen und 22 Jungen, alle inzwischen erwachsen.

Im Gebiet von Horgau sind bisher 121 Kinder betroffen, 120 Mädchen und ein Junge, mit einer Ausnahme sind alle inzwischen volljährig. Im Fall Horgau lebt der gemeinsame Vater aber noch, hier läuft es auf eine Sicherung der Erbanteile für die unehelichen Kinder hinaus.

Im Gebiet von Gleisdorf sind bisher acht Kinder betroffen, acht Töchter.
Im Gleisdorfer Fall ist der Vater Ende 2007 verstorben, auch hier geht es um eine Sicherung von Erbanteilen.



Mit herzlichen Grüßen

kkz

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Text vom 10. Juni 2014

Aufgrund Ihrer Abstammung sind wir Verwandte, gemäß der amtlich festgehaltenen Vaterschaft werden Sie der Halbenrainer Gruppe zugerechnet. Halbenrain ist eine Marktgemeinde im Südosten des österreichischen Bundeslandes Steiermark im Bezirk Südoststeiermark. Der Umstand freut mich, ich heiße Sie herzlich willkommen und ich hoffe, wir werden eine Gelegenheit bekommen, darüber zu reden. Ich selbst gehöre auch zur Halbenrainer Gruppe.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie wegen der bevorstehenden Erbauseinandersetzungen vollständig nach links übernommen werden. Ein wichtiger Grund liegt darin, dass Ihnen die Rechte Polizei sonst gar nicht gestatten würde, in eine Erbschaft einzutreten oder man würde Ihnen zugesprochene Erbteile sofort wieder wegnehmen. Die Rechte Polizei wehrt sich jetzt schon erbittert gegen eine Wiederaufnahme des Nachlassverfahrens.

Siehe dazu auch folgenden Artikel:
http://moac06.twoday.net/stories/kandidatinnenschwestern
Artikel 12: Abstammung

Ich liefere bei dieser Gelegenheit immer einen Standard-Text aus, er steht nachfolgend im blauen Rahmen.

Zu den Routineaufgaben von Sicherheitsbehörden gehören die Überwachung und der Schutz benachteiligter Kinder. Bei Erbauseinandersetzungen wird von Amts wegen ein Auge darauf geworfen, ob eventuell vorhandene uneheliche Kinder dabei zu ihrem Recht kommen.
Zur Sicherstellung der Rechte von Kindern bei Erbvorgängen sind Sicherheitsbehörden amtlicherseits verpflichtet, daher werden die hier beschriebenen Fälle in der nächsten Zeit neu aufgenommen.

In den hier vorliegenden Fällen geht es um drei Erbschaftsangelegenheiten, eine in Halbenrain in der Steiermark angesiedelt, eine in der Nähe von Gleisdorf, und die dritte in Horgau, im westlichen Landkreis von Augsburg.

Im Gebiet von Halbenrain sind derzeit 622 Abkömmlinge betroffen, davon 600 Mädchen und 22 Jungen, alle inzwischen erwachsen.

Im Gebiet von Horgau sind bisher 121 Kinder betroffen, 120 Mädchen und ein Junge, mit einer Ausnahme sind alle inzwischen volljährig. Im Fall Horgau lebt der gemeinsame Vater aber noch, hier läuft es auf eine Sicherung der Erbanteile für die unehelichen Kinder hinaus.

Im Gebiet von Gleisdorf sind bisher acht Kinder betroffen, acht Töchter.
Im Gleisdorfer Fall ist der Vater Ende 2007 verstorben, auch hier geht es um eine Sicherung von Erbanteilen.



Mit herzlichen Grüßen

kla

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Text vom 08. Juni 2014

Sie werden in ein Boudicca-Programm aufgenommen.

Siehe dazu auch:
http://moac05.twoday.net/stories/boudicca
Unter der Internetadresse:
http://moac05.twoday.net/stories/forderungsbetraege
ist eine Liste enthalten, in der alle Spielnamen und Internet-Codes für „Boudicca-“ Beteiligte nochmals aufgeführt sind.

Die letzten drei Stellen Ihrer Adresse lauten: kla
Ihr Name für „Boudicca“: Trigema-A

Mit herzlichen Grüßen

kkb

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Text vom 10. Juni 2014

Aufgrund Ihrer Abstammung sind wir Verwandte, gemäß der amtlich festgehaltenen Vaterschaft werden Sie der Halbenrainer Gruppe zugerechnet. Halbenrain ist eine Marktgemeinde im Südosten des österreichischen Bundeslandes Steiermark im Bezirk Südoststeiermark. Der Umstand freut mich, ich heiße Sie herzlich willkommen und ich hoffe, wir werden eine Gelegenheit bekommen, darüber zu reden. Ich selbst gehöre auch zur Halbenrainer Gruppe.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie wegen der bevorstehenden Erbauseinandersetzungen vollständig nach links übernommen werden. Ein wichtiger Grund liegt darin, dass Ihnen die Rechte Polizei sonst gar nicht gestatten würde, in eine Erbschaft einzutreten oder man würde Ihnen zugesprochene Erbteile sofort wieder wegnehmen. Die Rechte Polizei wehrt sich jetzt schon erbittert gegen eine Wiederaufnahme des Nachlassverfahrens.

Siehe dazu auch folgenden Artikel:
http://moac06.twoday.net/stories/kandidatinnenschwestern
Artikel 12: Abstammung

Ich liefere bei dieser Gelegenheit immer einen Standard-Text aus, er steht nachfolgend im blauen Rahmen.

Zu den Routineaufgaben von Sicherheitsbehörden gehören die Überwachung und der Schutz benachteiligter Kinder. Bei Erbauseinandersetzungen wird von Amts wegen ein Auge darauf geworfen, ob eventuell vorhandene uneheliche Kinder dabei zu ihrem Recht kommen.
Zur Sicherstellung der Rechte von Kindern bei Erbvorgängen sind Sicherheitsbehörden amtlicherseits verpflichtet, daher werden die hier beschriebenen Fälle in der nächsten Zeit neu aufgenommen.

In den hier vorliegenden Fällen geht es um drei Erbschaftsangelegenheiten, eine in Halbenrain in der Steiermark angesiedelt, eine in der Nähe von Gleisdorf, und die dritte in Horgau, im westlichen Landkreis von Augsburg.

Im Gebiet von Halbenrain sind derzeit 622 Abkömmlinge betroffen, davon 600 Mädchen und 22 Jungen, alle inzwischen erwachsen.

Im Gebiet von Horgau sind bisher 121 Kinder betroffen, 120 Mädchen und ein Junge, mit einer Ausnahme sind alle inzwischen volljährig. Im Fall Horgau lebt der gemeinsame Vater aber noch, hier läuft es auf eine Sicherung der Erbanteile für die unehelichen Kinder hinaus.

Im Gebiet von Gleisdorf sind bisher acht Kinder betroffen, acht Töchter.
Im Gleisdorfer Fall ist der Vater Ende 2007 verstorben, auch hier geht es um eine Sicherung von Erbanteilen.



Mit herzlichen Grüßen

kkc

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Text vom 10. Juni 2014

Aufgrund Ihrer Abstammung sind wir Verwandte, gemäß der amtlich festgehaltenen Vaterschaft werden Sie der Halbenrainer Gruppe zugerechnet. Halbenrain ist eine Marktgemeinde im Südosten des österreichischen Bundeslandes Steiermark im Bezirk Südoststeiermark. Der Umstand freut mich, ich heiße Sie herzlich willkommen und ich hoffe, wir werden eine Gelegenheit bekommen, darüber zu reden. Ich selbst gehöre auch zur Halbenrainer Gruppe.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie wegen der bevorstehenden Erbauseinandersetzungen vollständig nach links übernommen werden. Ein wichtiger Grund liegt darin, dass Ihnen die Rechte Polizei sonst gar nicht gestatten würde, in eine Erbschaft einzutreten oder man würde Ihnen zugesprochene Erbteile sofort wieder wegnehmen. Die Rechte Polizei wehrt sich jetzt schon erbittert gegen eine Wiederaufnahme des Nachlassverfahrens.

Siehe dazu auch folgenden Artikel:
http://moac06.twoday.net/stories/kandidatinnenschwestern
Artikel 12: Abstammung

Ich liefere bei dieser Gelegenheit immer einen Standard-Text aus, er steht nachfolgend im blauen Rahmen.

Zu den Routineaufgaben von Sicherheitsbehörden gehören die Überwachung und der Schutz benachteiligter Kinder. Bei Erbauseinandersetzungen wird von Amts wegen ein Auge darauf geworfen, ob eventuell vorhandene uneheliche Kinder dabei zu ihrem Recht kommen.
Zur Sicherstellung der Rechte von Kindern bei Erbvorgängen sind Sicherheitsbehörden amtlicherseits verpflichtet, daher werden die hier beschriebenen Fälle in der nächsten Zeit neu aufgenommen.

In den hier vorliegenden Fällen geht es um drei Erbschaftsangelegenheiten, eine in Halbenrain in der Steiermark angesiedelt, eine in der Nähe von Gleisdorf, und die dritte in Horgau, im westlichen Landkreis von Augsburg.

Im Gebiet von Halbenrain sind derzeit 622 Abkömmlinge betroffen, davon 600 Mädchen und 22 Jungen, alle inzwischen erwachsen.

Im Gebiet von Horgau sind bisher 121 Kinder betroffen, 120 Mädchen und ein Junge, mit einer Ausnahme sind alle inzwischen volljährig. Im Fall Horgau lebt der gemeinsame Vater aber noch, hier läuft es auf eine Sicherung der Erbanteile für die unehelichen Kinder hinaus.

Im Gebiet von Gleisdorf sind bisher acht Kinder betroffen, acht Töchter.
Im Gleisdorfer Fall ist der Vater Ende 2007 verstorben, auch hier geht es um eine Sicherung von Erbanteilen.



Mit herzlichen Grüßen

kkd

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Aufgrund Ihrer Abstammung sind wir Verwandte, gemäß der amtlich festgehaltenen Vaterschaft werden Sie der Halbenrainer Gruppe zugerechnet. Halbenrain ist eine Marktgemeinde im Südosten des österreichischen Bundeslandes Steiermark im Bezirk Südoststeiermark. Der Umstand freut mich, ich heiße Sie herzlich willkommen und ich hoffe, wir werden eine Gelegenheit bekommen, darüber zu reden. Ich selbst gehöre auch zur Halbenrainer Gruppe.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie wegen der bevorstehenden Erbauseinandersetzungen vollständig nach links übernommen werden. Ein wichtiger Grund liegt darin, dass Ihnen die Rechte Polizei sonst gar nicht gestatten würde, in eine Erbschaft einzutreten oder man würde Ihnen zugesprochene Erbteile sofort wieder wegnehmen. Die Rechte Polizei wehrt sich jetzt schon erbittert gegen eine Wiederaufnahme des Nachlassverfahrens.

Siehe dazu auch folgenden Artikel:
http://moac06.twoday.net/stories/kandidatinnenschwestern
Artikel 12: Abstammung

Ich liefere bei dieser Gelegenheit immer einen Standard-Text aus, er steht nachfolgend im blauen Rahmen.

Zu den Routineaufgaben von Sicherheitsbehörden gehören die Überwachung und der Schutz benachteiligter Kinder. Bei Erbauseinandersetzungen wird von Amts wegen ein Auge darauf geworfen, ob eventuell vorhandene uneheliche Kinder dabei zu ihrem Recht kommen.
Zur Sicherstellung der Rechte von Kindern bei Erbvorgängen sind Sicherheitsbehörden amtlicherseits verpflichtet, daher werden die hier beschriebenen Fälle in der nächsten Zeit neu aufgenommen.

In den hier vorliegenden Fällen geht es um drei Erbschaftsangelegenheiten, eine in Halbenrain in der Steiermark angesiedelt, eine in der Nähe von Gleisdorf, und die dritte in Horgau, im westlichen Landkreis von Augsburg.

Im Gebiet von Halbenrain sind derzeit 622 Abkömmlinge betroffen, davon 600 Mädchen und 22 Jungen, alle inzwischen erwachsen.

Im Gebiet von Horgau sind bisher 121 Kinder betroffen, 120 Mädchen und ein Junge, mit einer Ausnahme sind alle inzwischen volljährig. Im Fall Horgau lebt der gemeinsame Vater aber noch, hier läuft es auf eine Sicherung der Erbanteile für die unehelichen Kinder hinaus.

Im Gebiet von Gleisdorf sind bisher acht Kinder betroffen, acht Töchter.
Im Gleisdorfer Fall ist der Vater Ende 2007 verstorben, auch hier geht es um eine Sicherung von Erbanteilen.



Mit herzlichen Grüßen

kka

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Aufgrund Ihrer Abstammung sind wir Verwandte, gemäß der amtlich festgehaltenen Vaterschaft werden Sie der Halbenrainer Gruppe zugerechnet. Halbenrain ist eine Marktgemeinde im Südosten des österreichischen Bundeslandes Steiermark im Bezirk Südoststeiermark. Der Umstand freut mich, ich heiße Sie herzlich willkommen und ich hoffe, wir werden eine Gelegenheit bekommen, darüber zu reden. Ich selbst gehöre auch zur Halbenrainer Gruppe.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie wegen der bevorstehenden Erbauseinandersetzungen vollständig nach links übernommen werden. Ein wichtiger Grund liegt darin, dass Ihnen die Rechte Polizei sonst gar nicht gestatten würde, in eine Erbschaft einzutreten oder man würde Ihnen zugesprochene Erbteile sofort wieder wegnehmen. Die Rechte Polizei wehrt sich jetzt schon erbittert gegen eine Wiederaufnahme des Nachlassverfahrens.

Siehe dazu auch folgenden Artikel:
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Artikel 12: Abstammung

Ich liefere bei dieser Gelegenheit immer einen Standard-Text aus, er steht nachfolgend im blauen Rahmen.

Zu den Routineaufgaben von Sicherheitsbehörden gehören die Überwachung und der Schutz benachteiligter Kinder. Bei Erbauseinandersetzungen wird von Amts wegen ein Auge darauf geworfen, ob eventuell vorhandene uneheliche Kinder dabei zu ihrem Recht kommen.
Zur Sicherstellung der Rechte von Kindern bei Erbvorgängen sind Sicherheitsbehörden amtlicherseits verpflichtet, daher werden die hier beschriebenen Fälle in der nächsten Zeit neu aufgenommen.

In den hier vorliegenden Fällen geht es um drei Erbschaftsangelegenheiten, eine in Halbenrain in der Steiermark angesiedelt, eine in der Nähe von Gleisdorf, und die dritte in Horgau, im westlichen Landkreis von Augsburg.

Im Gebiet von Halbenrain sind derzeit 622 Abkömmlinge betroffen, davon 600 Mädchen und 22 Jungen, alle inzwischen erwachsen.

Im Gebiet von Horgau sind bisher 121 Kinder betroffen, 120 Mädchen und ein Junge, mit einer Ausnahme sind alle inzwischen volljährig. Im Fall Horgau lebt der gemeinsame Vater aber noch, hier läuft es auf eine Sicherung der Erbanteile für die unehelichen Kinder hinaus.

Im Gebiet von Gleisdorf sind bisher acht Kinder betroffen, acht Töchter.
Im Gleisdorfer Fall ist der Vater Ende 2007 verstorben, auch hier geht es um eine Sicherung von Erbanteilen.



Mit herzlichen Grüßen

kix

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Aufgrund Ihrer Abstammung sind wir Verwandte, gemäß der amtlich festgehaltenen Vaterschaft werden Sie der Halbenrainer Gruppe zugerechnet. Halbenrain ist eine Marktgemeinde im Südosten des österreichischen Bundeslandes Steiermark im Bezirk Südoststeiermark. Der Umstand freut mich, ich heiße Sie herzlich willkommen und ich hoffe, wir werden eine Gelegenheit bekommen, darüber zu reden. Ich selbst gehöre auch zur Halbenrainer Gruppe.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie wegen der bevorstehenden Erbauseinandersetzungen vollständig nach links übernommen werden. Ein wichtiger Grund liegt darin, dass Ihnen die Rechte Polizei sonst gar nicht gestatten würde, in eine Erbschaft einzutreten oder man würde Ihnen zugesprochene Erbteile sofort wieder wegnehmen. Die Rechte Polizei wehrt sich jetzt schon erbittert gegen eine Wiederaufnahme des Nachlassverfahrens.

Siehe dazu auch folgenden Artikel:
http://moac06.twoday.net/stories/kandidatinnenschwestern
Artikel 12: Abstammung

Ich liefere bei dieser Gelegenheit immer einen Standard-Text aus, er steht nachfolgend im blauen Rahmen.

Zu den Routineaufgaben von Sicherheitsbehörden gehören die Überwachung und der Schutz benachteiligter Kinder. Bei Erbauseinandersetzungen wird von Amts wegen ein Auge darauf geworfen, ob eventuell vorhandene uneheliche Kinder dabei zu ihrem Recht kommen.
Zur Sicherstellung der Rechte von Kindern bei Erbvorgängen sind Sicherheitsbehörden amtlicherseits verpflichtet, daher werden die hier beschriebenen Fälle in der nächsten Zeit neu aufgenommen.

In den hier vorliegenden Fällen geht es um drei Erbschaftsangelegenheiten, eine in Halbenrain in der Steiermark angesiedelt, eine in der Nähe von Gleisdorf, und die dritte in Horgau, im westlichen Landkreis von Augsburg.

Im Gebiet von Halbenrain sind derzeit 622 Abkömmlinge betroffen, davon 600 Mädchen und 22 Jungen, alle inzwischen erwachsen.

Im Gebiet von Horgau sind bisher 121 Kinder betroffen, 120 Mädchen und ein Junge, mit einer Ausnahme sind alle inzwischen volljährig. Im Fall Horgau lebt der gemeinsame Vater aber noch, hier läuft es auf eine Sicherung der Erbanteile für die unehelichen Kinder hinaus.

Im Gebiet von Gleisdorf sind bisher acht Kinder betroffen, acht Töchter.
Im Gleisdorfer Fall ist der Vater Ende 2007 verstorben, auch hier geht es um eine Sicherung von Erbanteilen.



Mit herzlichen Grüßen

kiy

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Aufgrund Ihrer Abstammung sind wir Verwandte, gemäß der amtlich festgehaltenen Vaterschaft werden Sie der Halbenrainer Gruppe zugerechnet. Halbenrain ist eine Marktgemeinde im Südosten des österreichischen Bundeslandes Steiermark im Bezirk Südoststeiermark. Der Umstand freut mich, ich heiße Sie herzlich willkommen und ich hoffe, wir werden eine Gelegenheit bekommen, darüber zu reden. Ich selbst gehöre auch zur Halbenrainer Gruppe.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie wegen der bevorstehenden Erbauseinandersetzungen vollständig nach links übernommen werden. Ein wichtiger Grund liegt darin, dass Ihnen die Rechte Polizei sonst gar nicht gestatten würde, in eine Erbschaft einzutreten oder man würde Ihnen zugesprochene Erbteile sofort wieder wegnehmen. Die Rechte Polizei wehrt sich jetzt schon erbittert gegen eine Wiederaufnahme des Nachlassverfahrens.

Siehe dazu auch folgenden Artikel:
http://moac06.twoday.net/stories/kandidatinnenschwestern
Artikel 12: Abstammung

Ich liefere bei dieser Gelegenheit immer einen Standard-Text aus, er steht nachfolgend im blauen Rahmen.

Zu den Routineaufgaben von Sicherheitsbehörden gehören die Überwachung und der Schutz benachteiligter Kinder. Bei Erbauseinandersetzungen wird von Amts wegen ein Auge darauf geworfen, ob eventuell vorhandene uneheliche Kinder dabei zu ihrem Recht kommen.
Zur Sicherstellung der Rechte von Kindern bei Erbvorgängen sind Sicherheitsbehörden amtlicherseits verpflichtet, daher werden die hier beschriebenen Fälle in der nächsten Zeit neu aufgenommen.

In den hier vorliegenden Fällen geht es um drei Erbschaftsangelegenheiten, eine in Halbenrain in der Steiermark angesiedelt, eine in der Nähe von Gleisdorf, und die dritte in Horgau, im westlichen Landkreis von Augsburg.

Im Gebiet von Halbenrain sind derzeit 622 Abkömmlinge betroffen, davon 600 Mädchen und 22 Jungen, alle inzwischen erwachsen.

Im Gebiet von Horgau sind bisher 121 Kinder betroffen, 120 Mädchen und ein Junge, mit einer Ausnahme sind alle inzwischen volljährig. Im Fall Horgau lebt der gemeinsame Vater aber noch, hier läuft es auf eine Sicherung der Erbanteile für die unehelichen Kinder hinaus.

Im Gebiet von Gleisdorf sind bisher acht Kinder betroffen, acht Töchter.
Im Gleisdorfer Fall ist der Vater Ende 2007 verstorben, auch hier geht es um eine Sicherung von Erbanteilen.



Mit herzlichen Grüßen

kiz

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Text vom 10. Juni 2014

Aufgrund Ihrer Abstammung sind wir Verwandte, gemäß der amtlich festgehaltenen Vaterschaft werden Sie der Halbenrainer Gruppe zugerechnet. Halbenrain ist eine Marktgemeinde im Südosten des österreichischen Bundeslandes Steiermark im Bezirk Südoststeiermark. Der Umstand freut mich, ich heiße Sie herzlich willkommen und ich hoffe, wir werden eine Gelegenheit bekommen, darüber zu reden. Ich selbst gehöre auch zur Halbenrainer Gruppe.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie wegen der bevorstehenden Erbauseinandersetzungen vollständig nach links übernommen werden. Ein wichtiger Grund liegt darin, dass Ihnen die Rechte Polizei sonst gar nicht gestatten würde, in eine Erbschaft einzutreten oder man würde Ihnen zugesprochene Erbteile sofort wieder wegnehmen. Die Rechte Polizei wehrt sich jetzt schon erbittert gegen eine Wiederaufnahme des Nachlassverfahrens.

Siehe dazu auch folgenden Artikel:
http://moac06.twoday.net/stories/kandidatinnenschwestern
Artikel 12: Abstammung

Ich liefere bei dieser Gelegenheit immer einen Standard-Text aus, er steht nachfolgend im blauen Rahmen.

Zu den Routineaufgaben von Sicherheitsbehörden gehören die Überwachung und der Schutz benachteiligter Kinder. Bei Erbauseinandersetzungen wird von Amts wegen ein Auge darauf geworfen, ob eventuell vorhandene uneheliche Kinder dabei zu ihrem Recht kommen.
Zur Sicherstellung der Rechte von Kindern bei Erbvorgängen sind Sicherheitsbehörden amtlicherseits verpflichtet, daher werden die hier beschriebenen Fälle in der nächsten Zeit neu aufgenommen.

In den hier vorliegenden Fällen geht es um drei Erbschaftsangelegenheiten, eine in Halbenrain in der Steiermark angesiedelt, eine in der Nähe von Gleisdorf, und die dritte in Horgau, im westlichen Landkreis von Augsburg.

Im Gebiet von Halbenrain sind derzeit 622 Abkömmlinge betroffen, davon 600 Mädchen und 22 Jungen, alle inzwischen erwachsen.

Im Gebiet von Horgau sind bisher 121 Kinder betroffen, 120 Mädchen und ein Junge, mit einer Ausnahme sind alle inzwischen volljährig. Im Fall Horgau lebt der gemeinsame Vater aber noch, hier läuft es auf eine Sicherung der Erbanteile für die unehelichen Kinder hinaus.

Im Gebiet von Gleisdorf sind bisher acht Kinder betroffen, acht Töchter.
Im Gleisdorfer Fall ist der Vater Ende 2007 verstorben, auch hier geht es um eine Sicherung von Erbanteilen.



Mit herzlichen Grüßen

kih

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Aufgrund Ihrer Abstammung sind wir Verwandte, gemäß der amtlich festgehaltenen Vaterschaft werden Sie der Halbenrainer Gruppe zugerechnet. Halbenrain ist eine Marktgemeinde im Südosten des österreichischen Bundeslandes Steiermark im Bezirk Südoststeiermark. Der Umstand freut mich, ich heiße Sie herzlich willkommen und ich hoffe, wir werden eine Gelegenheit bekommen, darüber zu reden. Ich selbst gehöre auch zur Halbenrainer Gruppe.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie wegen der bevorstehenden Erbauseinandersetzungen vollständig nach links übernommen werden. Ein wichtiger Grund liegt darin, dass Ihnen die Rechte Polizei sonst gar nicht gestatten würde, in eine Erbschaft einzutreten oder man würde Ihnen zugesprochene Erbteile sofort wieder wegnehmen. Die Rechte Polizei wehrt sich jetzt schon erbittert gegen eine Wiederaufnahme des Nachlassverfahrens.

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Ich liefere bei dieser Gelegenheit immer einen Standard-Text aus, er steht nachfolgend im blauen Rahmen.

Zu den Routineaufgaben von Sicherheitsbehörden gehören die Überwachung und der Schutz benachteiligter Kinder. Bei Erbauseinandersetzungen wird von Amts wegen ein Auge darauf geworfen, ob eventuell vorhandene uneheliche Kinder dabei zu ihrem Recht kommen.
Zur Sicherstellung der Rechte von Kindern bei Erbvorgängen sind Sicherheitsbehörden amtlicherseits verpflichtet, daher werden die hier beschriebenen Fälle in der nächsten Zeit neu aufgenommen.

In den hier vorliegenden Fällen geht es um drei Erbschaftsangelegenheiten, eine in Halbenrain in der Steiermark angesiedelt, eine in der Nähe von Gleisdorf, und die dritte in Horgau, im westlichen Landkreis von Augsburg.

Im Gebiet von Halbenrain sind derzeit 622 Abkömmlinge betroffen, davon 600 Mädchen und 22 Jungen, alle inzwischen erwachsen.

Im Gebiet von Horgau sind bisher 121 Kinder betroffen, 120 Mädchen und ein Junge, mit einer Ausnahme sind alle inzwischen volljährig. Im Fall Horgau lebt der gemeinsame Vater aber noch, hier läuft es auf eine Sicherung der Erbanteile für die unehelichen Kinder hinaus.

Im Gebiet von Gleisdorf sind bisher acht Kinder betroffen, acht Töchter.
Im Gleisdorfer Fall ist der Vater Ende 2007 verstorben, auch hier geht es um eine Sicherung von Erbanteilen.



Mit herzlichen Grüßen

kii

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Aufgrund Ihrer Abstammung sind wir Verwandte, gemäß der amtlich festgehaltenen Vaterschaft werden Sie der Halbenrainer Gruppe zugerechnet. Halbenrain ist eine Marktgemeinde im Südosten des österreichischen Bundeslandes Steiermark im Bezirk Südoststeiermark. Der Umstand freut mich, ich heiße Sie herzlich willkommen und ich hoffe, wir werden eine Gelegenheit bekommen, darüber zu reden. Ich selbst gehöre auch zur Halbenrainer Gruppe.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie wegen der bevorstehenden Erbauseinandersetzungen vollständig nach links übernommen werden. Ein wichtiger Grund liegt darin, dass Ihnen die Rechte Polizei sonst gar nicht gestatten würde, in eine Erbschaft einzutreten oder man würde Ihnen zugesprochene Erbteile sofort wieder wegnehmen. Die Rechte Polizei wehrt sich jetzt schon erbittert gegen eine Wiederaufnahme des Nachlassverfahrens.

Siehe dazu auch folgenden Artikel:
http://moac06.twoday.net/stories/kandidatinnenschwestern
Artikel 12: Abstammung

Ich liefere bei dieser Gelegenheit immer einen Standard-Text aus, er steht nachfolgend im blauen Rahmen.

Zu den Routineaufgaben von Sicherheitsbehörden gehören die Überwachung und der Schutz benachteiligter Kinder. Bei Erbauseinandersetzungen wird von Amts wegen ein Auge darauf geworfen, ob eventuell vorhandene uneheliche Kinder dabei zu ihrem Recht kommen.
Zur Sicherstellung der Rechte von Kindern bei Erbvorgängen sind Sicherheitsbehörden amtlicherseits verpflichtet, daher werden die hier beschriebenen Fälle in der nächsten Zeit neu aufgenommen.

In den hier vorliegenden Fällen geht es um drei Erbschaftsangelegenheiten, eine in Halbenrain in der Steiermark angesiedelt, eine in der Nähe von Gleisdorf, und die dritte in Horgau, im westlichen Landkreis von Augsburg.

Im Gebiet von Halbenrain sind derzeit 622 Abkömmlinge betroffen, davon 600 Mädchen und 22 Jungen, alle inzwischen erwachsen.

Im Gebiet von Horgau sind bisher 121 Kinder betroffen, 120 Mädchen und ein Junge, mit einer Ausnahme sind alle inzwischen volljährig. Im Fall Horgau lebt der gemeinsame Vater aber noch, hier läuft es auf eine Sicherung der Erbanteile für die unehelichen Kinder hinaus.

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Im Gleisdorfer Fall ist der Vater Ende 2007 verstorben, auch hier geht es um eine Sicherung von Erbanteilen.



Mit herzlichen Grüßen

kiw

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Aufgrund Ihrer Abstammung sind wir Verwandte, gemäß der amtlich festgehaltenen Vaterschaft werden Sie der Halbenrainer Gruppe zugerechnet. Halbenrain ist eine Marktgemeinde im Südosten des österreichischen Bundeslandes Steiermark im Bezirk Südoststeiermark. Der Umstand freut mich, ich heiße Sie herzlich willkommen und ich hoffe, wir werden eine Gelegenheit bekommen, darüber zu reden. Ich selbst gehöre auch zur Halbenrainer Gruppe.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie wegen der bevorstehenden Erbauseinandersetzungen vollständig nach links übernommen werden. Ein wichtiger Grund liegt darin, dass Ihnen die Rechte Polizei sonst gar nicht gestatten würde, in eine Erbschaft einzutreten oder man würde Ihnen zugesprochene Erbteile sofort wieder wegnehmen. Die Rechte Polizei wehrt sich jetzt schon erbittert gegen eine Wiederaufnahme des Nachlassverfahrens.

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Zu den Routineaufgaben von Sicherheitsbehörden gehören die Überwachung und der Schutz benachteiligter Kinder. Bei Erbauseinandersetzungen wird von Amts wegen ein Auge darauf geworfen, ob eventuell vorhandene uneheliche Kinder dabei zu ihrem Recht kommen.
Zur Sicherstellung der Rechte von Kindern bei Erbvorgängen sind Sicherheitsbehörden amtlicherseits verpflichtet, daher werden die hier beschriebenen Fälle in der nächsten Zeit neu aufgenommen.

In den hier vorliegenden Fällen geht es um drei Erbschaftsangelegenheiten, eine in Halbenrain in der Steiermark angesiedelt, eine in der Nähe von Gleisdorf, und die dritte in Horgau, im westlichen Landkreis von Augsburg.

Im Gebiet von Halbenrain sind derzeit 622 Abkömmlinge betroffen, davon 600 Mädchen und 22 Jungen, alle inzwischen erwachsen.

Im Gebiet von Horgau sind bisher 121 Kinder betroffen, 120 Mädchen und ein Junge, mit einer Ausnahme sind alle inzwischen volljährig. Im Fall Horgau lebt der gemeinsame Vater aber noch, hier läuft es auf eine Sicherung der Erbanteile für die unehelichen Kinder hinaus.

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Im Gleisdorfer Fall ist der Vater Ende 2007 verstorben, auch hier geht es um eine Sicherung von Erbanteilen.



Mit herzlichen Grüßen

khw

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Text vom 08. Juni 2014

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Ihr Name für „Boudicca“: Jativa-A

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Bitte beachten Sie auch, dass Sie wegen der bevorstehenden Erbauseinandersetzungen vollständig nach links übernommen werden. Ein wichtiger Grund liegt darin, dass Ihnen die Rechte Polizei sonst gar nicht gestatten würde, in eine Erbschaft einzutreten oder man würde Ihnen zugesprochene Erbteile sofort wieder wegnehmen. Die Rechte Polizei wehrt sich jetzt schon erbittert gegen eine Wiederaufnahme des Nachlassverfahrens.

Siehe dazu auch folgenden Artikel:
http://moac06.twoday.net/stories/kandidatinnenschwestern
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Zu den Routineaufgaben von Sicherheitsbehörden gehören die Überwachung und der Schutz benachteiligter Kinder. Bei Erbauseinandersetzungen wird von Amts wegen ein Auge darauf geworfen, ob eventuell vorhandene uneheliche Kinder dabei zu ihrem Recht kommen.
Zur Sicherstellung der Rechte von Kindern bei Erbvorgängen sind Sicherheitsbehörden amtlicherseits verpflichtet, daher werden die hier beschriebenen Fälle in der nächsten Zeit neu aufgenommen.

In den hier vorliegenden Fällen geht es um drei Erbschaftsangelegenheiten, eine in Halbenrain in der Steiermark angesiedelt, eine in der Nähe von Gleisdorf, und die dritte in Horgau, im westlichen Landkreis von Augsburg.

Im Gebiet von Halbenrain sind derzeit 622 Abkömmlinge betroffen, davon 600 Mädchen und 22 Jungen, alle inzwischen erwachsen.

Im Gebiet von Horgau sind bisher 121 Kinder betroffen, 120 Mädchen und ein Junge, mit einer Ausnahme sind alle inzwischen volljährig. Im Fall Horgau lebt der gemeinsame Vater aber noch, hier läuft es auf eine Sicherung der Erbanteile für die unehelichen Kinder hinaus.

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