hua

Rücksprung zum Hauptmenü


Text vom 15. April 2014

Aufgrund Ihrer Abstammung sind wir Verwandte, gemäß der amtlich festgehaltenen Vaterschaft werden Sie der Halbenrainer Gruppe zugerechnet. Halbenrain ist eine Marktgemeinde im Südosten des österreichischen Bundeslandes Steiermark im Bezirk Südoststeiermark. Der Umstand freut mich, ich heiße Sie herzlich willkommen und ich hoffe, wir werden eine Gelegenheit bekommen, darüber zu reden. Ich selbst gehöre auch zur Halbenrainer Gruppe.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie wegen der bevorstehenden Erbauseinandersetzungen vollständig nach links übernommen werden. Ein wichtiger Grund liegt darin, dass Ihnen die Rechte Polizei sonst gar nicht gestatten würde, in eine Erbschaft einzutreten oder man würde Ihnen zugesprochene Erbteile sofort wieder wegnehmen. Die Rechte Polizei wehrt sich jetzt schon erbittert gegen eine Wiederaufnahme des Nachlassverfahrens.

Siehe dazu auch folgenden Artikel:
http://moac06.twoday.net/stories/kandidatinnenschwestern
Artikel 12: Abstammung

Ich liefere bei dieser Gelegenheit immer einen Standard-Text aus, er steht nachfolgend im blauen Rahmen.

Zu den Routineaufgaben von Sicherheitsbehörden gehören die Überwachung und der Schutz benachteiligter Kinder. Bei Erbauseinandersetzungen wird von Amts wegen ein Auge darauf geworfen, ob eventuell vorhandene uneheliche Kinder dabei zu ihrem Recht kommen.
Zur Sicherstellung der Rechte von Kindern bei Erbvorgängen sind Sicherheitsbehörden amtlicherseits verpflichtet, daher werden die hier beschriebenen Fälle in der nächsten Zeit neu aufgenommen.

In den hier vorliegenden Fällen geht es um drei Erbschaftsangelegenheiten, eine in Halbenrain in der Steiermark angesiedelt, eine in der Nähe von Gleisdorf, und die dritte in Horgau, im westlichen Landkreis von Augsburg.

Im Gebiet von Halbenrain sind derzeit 577 Abkömmlinge betroffen, davon 555 Mädchen und 22 Jungen, alle inzwischen erwachsen.

Im Gebiet von Horgau sind bisher 120 Kinder betroffen, 119 Mädchen und ein Junge, mit einer Ausnahme sind alle inzwischen volljährig. Im Fall Horgau lebt der gemeinsame Vater aber noch, hier läuft es auf eine Sicherung der Erbanteile für die unehelichen Kinder hinaus.

Im Gebiet von Gleisdorf sind bisher acht Kinder betroffen, acht Töchter.
Im Gleisdorfer Fall ist der Vater Ende 2007 verstorben, auch hier geht es um eine Sicherung von Erbanteilen.



Mit herzlichen Grüßen



User Status

Du bist nicht angemeldet.

a
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren